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„Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand Pflicht“

Ob Katalonien oder Tirol: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist Grundrecht. Es gilt ohne jegliche Vorbedingungen und ist Staatsverfassungen übergeordnet. Ich habe mich in St. Pauls (Gemeinde Eppan) in einer von rund 2000 Zuhörern umjubelten Rede mit dem Freiheitswillen der Völker auseinandergesetzt. Anlass war die alljährliche, vom Südtiroler Heimatbund (SHB) und dem Südtiroler Schützenbund (SSB) getragene Gedenkfeier für Sepp Kerschbaumer, dem Gründer des Befreiungsausschusses Südtirol (BAS), seine Mitstreiter und alle am Südtiroler Freiheitskampf der 1950er bis 1970er Jahre Mitwirkenden sowie deren Angehörigen.
Ich widerspreche dem im Zusammenhang mit der Katalonien-Problematik immer
wieder vorgebrachten Einwand, ein Volk könne das Selbstbestimmungsrecht nur dann
beanspruchen, wenn sein Dasein von einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder sonstwie gearteten Unterdrückungssituation bestimmt werde: „Mit
Verlaub: Dies ist abwegig.“
Hier die vollständige Gedenkrede:

„Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand  Pflicht!“

Dies, hohe Gedenkversammlung, ist ein Satz von enormer Wucht.

Er enthält konditioniert die strikte Aufforderung  zur Tat.

Jene Männer, derer wir  gedenken, haben sich zweifellos davon leiten lassen.

In ihrer Überzeugung, für die Heimat aufs Äußerste zu gehen und selbst den Tod in Kauf zu nehmen, konnten sie sich guten Gewissens auf diesen Satz und dessen Autor berufen.

„Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand Pflicht“ stammt  von Papst Leo XIII. Und findet sich in dessen Enzyklika „Sapientiae Christianae“ („Christliche Weisheiten“) vom 10. Januar 1890.

Sepp Kerschbaumer, Luis Amplatz, Jörg Klotz, Anton Gostner, Franz Höfler, Kurt Welser, deren Namen hier auf der Gedenktafel dieses Gottesackers verzeichnet sind, und die vielen anderen geschundenen Aktivisten des Befreiungsausschusses Südtirol, mitsamt ihren Angehörigen, derer wir  unsere Reverenz erweisen für ihr heldenmütiges Wirken,  wussten sich  damit moralisch auf der sicheren Seite.

Wer wollte bestreiten, dass Italien damals Unrecht für Recht setzte. Und dass die Aktionen aller Freiheitskämpfer  deshalb als sittlich, moralisch und juristisch gerechtfertigte Widerstandshandlungen gewertet werden müssen.

Franz Klüber, Jurist und Theologe, hat dies in seiner 1963 erschienenen und nach wie vor empfehlenswerten Schrift „Moraltheologische und rechtliche Beurteilung aktiven Widerstandes im Kampf um Südtirol“  ausdrücklich festgehalten.

Dass ich Wert lege auf die Feststellung „aller Freiheitskämpfer“ hat Gründe.

Wir  wissen,  dass Anlage und Wirkung ihrer Taten in Zweifel, ja bisweilen sogar in den Schmutz gezogen wurden und werden.

Zudem hat man die BAS-Aktivisten segregiert,  wissenschaftlich, publizistisch und  politisch zweckdienlich unterteilt:

In jene einer ersten Phase von Widerstandshandlungen, die man aus Sicht absoluter Gewaltlosigkeit  als moralisch verwerflich deklarierte,  nolens volens später aber als politisch hilfreich anerkannte, weil sie den Weg zum Autonomiepaket mitbereitet hätten.

Und in Aktionen einer zweiten Phase, die ohne Rücksicht auf Verluste ausgeführt worden seien, also Gewalt auch  gegen Menschen verübt hätten.

Und dass dabei ausnahmslos  Rechtsextremisten, ja Nazi-Adepten am Werk gewesen seien.

Diese Phase wird von interessierter Seite durchweg für verwerflich und unentschuldbar erklärt,  Beteiligte werden zu niederträchtigen Parias stigmatisiert.

Geschätzte Anwesende – dem ist beherzt  entgegenzutreten. Warum?

1.) In jahrelanger Arbeit hat der  österreichische Militärhistoriker Hubert Speckner nachgewiesen, dass das angebliche Attentat auf der Porzescharte  im Juni 1967 nicht stattfand.

Zumindest  nicht so stattfand, wie es italienischerseits dargestellt und in Politik, Wissenschaft und Publizistik  bis zur Stunde als Faktum angesehen wird. Auch hier in Südtirol.

Niemand in Bozen, Innsbruck oder Wien rührt einen Finger zur Rehabilitierung der zu Unrecht der Tat bezichtigten und zu hohen Haftstrafen verurteilten Erhard Hartung und Egon Kufner. Peter Kienesberger, der dritte, ist  mittlerweile verstorben.

Der Prozess in Florenz wurde von Höchstgerichten in Österreich und Deutschland für verfahrensrechtswidrig und menschenrechtswidrig erklärt. Das ergangene Fehlurteil ist nach wie vor in Kraft.

2.) hat Speckner  anhand von 48 „aktenkundigen“  Vorfällen akribisch nachgewiesen, dass die aus den staatspolizeilichen und gerichtlichen Dokumenten Österreichs hervorgehenden Sachverhalte massiv von den  offiziellen italienischen Darstellungen abweichen.

BAS-Aktionen fanden ungefähr zeitgleich eine gewisse Parallelität durch  italienische Neofaschisten und konspirativ arbeitende Dienste.

Aus beiden Studien lassen sich  geschichtsrevisionistische Schlüsse ziehen.

Hatte Italien nach dem Zweiten Weltkrieg  Südtiroler zu Nazis abzustempeln versucht, so stellt es seit Ende der 1950er Jahre alle BAS-Aktivisten  unter Generalverdacht des Neonazismus.

Festzuhalten und offensiv zu vertreten ist daher: Der BAS-Grundsatz, wonach „bei Anschlägen keine Menschen zu Schaden kommen dürfen“, wurde trotz Eskalation der Gewalt zwischen „Feuernacht“ 1961 und der mehrheitlichen Annahme des „Pakets“ durch die Südtiroler Volkspartei 1969 weitestgehend eingehalten.

Der Tod nahezu aller während dieser Jahre gewaltsam ums Leben gekommenen Personen ist nicht dem BAS als solchem anzulasten, wie dies bis heute wahrheitswidrig behauptet wird.

Stattdessen handelt es sich bei den meisten der von Speckner durchleuchteten Vorfälle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um Unfälle bzw. um  italienische Geheimdienstaktionen.

Auch für einige  in Österreich geplante und/oder ausgeführte Anschläge ist dem BAS willentlich, aber fälschlicherweise die Täterschaft zugeschrieben worden.

Auch hierfür zeigen Speckners Analysen, dass sie zum größten Teil auf das Konto italienischer Neofaschisten, Geheimdienstler und sog. „Gladisten“ gehen; anderenteils waren einige Rechtsextremisten Urheber, die nicht dem BAS angehörten oder mit ihm in Verbindung standen.

Ein Zusammenhang zwischen den Anschlägen und dem BAS wurde wahrheitswidrig  in Italien behauptet und in Österreich folgsam übernommen, um den Südtiroler Freiheitskampf zu diskreditieren.

Betrachter aus Politik, Kultur, Publizistik  und leider auch aus der Wissenschaft – auch  aus diesem Teil Tirols – folgen dieser Betrachtung.

Wider besseres Wissen. Neue Forschungsergebnisse werden nicht nur ignoriert, sondern geradezu verschwiegen und mitunter sogar bekämpft.

Womit all  denen bis zur Stunde Unrecht geschieht, die aus Verzweiflung über die kolonialistische Unterwerfungsgeste auch des sog. „demokratischen“ Nachkriegsitaliens handelten.

Was nicht nur mich konsterniert.

Hohe Gedenkversammlung. Worin besteht das zeitgemäße Erbe des Freiheitskampfes?

Es besteht im Widerstand gegen verhängnisvolle Entwicklungen, an der bisweilen auch die hiesige Politik mitwirkt.

Entwicklungen, die – ohne Korrektur – auf nationalkulturelle Deformation bzw. Eliminierung hinauslaufen und im weiteren Fortgang unweigerlich zur Assimilation und letztlich zur „ewigen Italianità“  dieses Teils Tirols führen.

Widerstand heute heißt natürlich nicht mit der Waffe in der Hand oder mit Sprengstoff im Rucksack und an Masten gegen derartige Fehlentwicklungen Sturm zu laufen.

Widerstand heute heißt vielmehr: Widerspruch einlegen.  

Heißt: Das Wort erheben gegen missliebige politische Entscheidungen.

Heißt: Gesellschaftliche Erscheinungen anzuprangern, die für Bestand und Erhalt der angestammten Bevölkerung Tirols  abträglich sind.

Heißt auch und vor allem: Immer wieder auf den wahren Kern des Freiheitskampfes hinweisen:

1.) auf die Gewährung der zweimal verweigerten Selbstbestimmung.

2.) Trotz des im Vergleich mit der Lage anderer nationaler Minderheiten Europas anzuerkennenden beispielhaften Charakters der Südtirol-Autonomie, immer wieder den Finger in die Wunde der unerfüllt gebliebenen Ausübung des Selbstbestimmungsrechts zu legen.

Diese Wunde mögen manche Südtiroler vielleicht für schon verheilt erachten.

Doch besänftigt vom politisch-medial bestärkten Gefühl „Es geht uns ja doch gut und sogar besser als anderen“ vergessen sie, dass die fast als Maß aller Dinge verabsolutierte Autonomie lediglich ein Provisorium ist.

Es ist wider die Vernunft, Geschichte als etwas Statisches anzusehen oder, wie nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems geschehen, gar das  „Ende der Geschichte“ auszurufen.

Daher gilt, hoffentlich nicht nur für mich: Wer die Selbstbestimmung nicht mehr als realisierungsfähiges Ziel anstrebt, verwirkt den Anspruch, für das Volk (des ganzen Tirol) und die Bevölkerung seines fremdbestimmten südlichen Teils  zu sprechen, zu wirken und die Menschen zu vertreten.

Primat der Politik in Tirol, in Südtirol und nicht zuletzt in Österreich hat die Verwirklichung der Selbstbestimmung zu sein.

Die Ansicht, wie sie 2015 vom österreichischen Außenministerium und seiner Diplomatie geprägt und von den regierenden Mehrheitsparteien einschließlich Grünen und Neos im Nationalrat vertreten worden ist, nämlich dass die Südtirol-Autonomie „…. ein konkreter Ausdruck des Gedankens der Selbstbestimmung“, damit sozusagen „Wahrnehmung einer Form der inneren Selbstbestimmung“ sei, ist interpretatorische Rabulistik  und allenfalls für diejenigen schlüssig, die am Status quo nicht gerüttelt haben möchten.

Unter Hinweis auf die italienische Verfassung – die wie alle Verfassungen zentralistisch organisierter  Staaten   den Passus von der „einheitlichen, unteilbaren Nation“ enthält – ist nicht allein, aber doch vor allem von Südtiroler politischer Seite  im Zusammenhang mit der  Katalonien-Problematik eingewendet worden, ein Volk könne das Selbstbestimmungsrecht nur dann beanspruchen, wenn sein Dasein von  einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder sonstwie gearteten Unterdrückungssituation bestimmt werde.

Mit Verlaub: Dies  ist abwegig.

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein Grundrecht. Es gilt ohne jegliche Vorbedingungen, und es ist  als Völkerrechtsnorm  Staatsverfassungen übergeordnet, nicht untergeordnet. Punktum!

Es ist der gegen  Unabhängigkeitsbewegungen vorgebrachten  These zu widersprechen, wonach Grenzen unverrückbar bzw. Grenzveränderungen obsolet seien.

 Die These wird von  sogenannten Legalisten oder Rechtspositivisten und naturgemäß von jenen politischen Kräften vertreten, die jeden gegen den Status quo gerichteten Vorstoß ablehnen.

Legalisten verstecken sich – wie im Falle Spaniens, Frankreichs,  Rumäniens und Italiens – hinter Verfassungen, die keine Abspaltung einzelner Landesteile vorsehen.

Dies geht  an der historisch-politischen Wirklichkeit vorbei.

Hätten die Legalisten seinerzeit immer recht behalten, wäre die Schweiz heute noch deutsch, Polen nicht existent, wären die Niederlande spanisch, und die Vereinigten Staaten befänden sich noch im Kolonialbesitz des British Empire.

Die Geschichte selbst führt den Rechtspositivismus somit ad absurdum.

Sie zeigt, dass das das Verschieben von Grenzen gerade Ausdruck der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist.

In den vergangenen hundert Jahren ist die Zahl der durch Sezession, Abspaltung und Unabhängigkeitserklärungen entstandenen Staaten rapide gewachsen.

1914 gab es 57 Staaten auf der Welt, Mitte des 20. Jahrhunderts waren es  100.

 Heute – nach Entkolonialisierung und dem Zerfall der Sowjetunion sowie  der Sezession Jugoslawiens – sind 193 Staaten Mitglied der Vereinten Nationen.

Nicht selten ging die Unabhängigkeit  mit blutigen Kämpfen einher. Ein positives Beispiel für eine friedliche, einvernehmliche Trennung gaben Tschechen und Slowaken zum Jahreswechsel 1992/1993.

Grundsätzlich sollte die Sezession möglich sein, wenn ein unverschuldet in fremdnationale Umgebung  gezwungenes Volk oder ein Volksteil nach reiflicher Überlegung die Unabhängigkeit und Loslösung beansprucht.

Dies bei Anwendung der dafür vorgesehenen juristisch-politischen Instrumentarien.

Und der Unabhängigkeitswille muss in einer freien, fairen Abstimmung mit ausreichender Beteiligung und qualifizierter Mehrheit festgestellt werden.

Ich stimme daher mit dem Völkerrechtler  Felix Ermacora überein: „Kein Staat der Erde kann auf  Dauer einem Volk die Selbstbestimmung vorenthalten, auch Italien den Südtirolern nicht, aber wollen und fordern muss man sie!

Hohe Gedenkversammlung. Ich komme zum Schluss:

Die Entwicklung, die EU-Europa seit zwei Jahrzehnten genommen hat, zeigt leider überdeutlich, dass das mitunter litaneihaft beschworene Konstrukt „Europa der Regionen“  eine Schimäre ist.

Nüchtern betrachtet ist die politische Union auf unabsehbare Zeit nicht zu verwirklichen, weshalb das Gewicht der Nationen und Nationalstaaten bleibt.

Daher sollten sich die Tiroler unterm Brenner eingedenk  ihrer  Geschichte und Ihres  Daseins in einem unsicheren, wesensfremden Staat  dorthin begeben können, wohin sie wollen.

Ich empfehle: wohin sie weit mehr als sechs Jahrhunderte gehörten.

Und im Gedenken an die  Freiheitskämpfer des BAS appelliere ich  an Sie: Löcken Sie wider den Stachel einer Politik derer, die nicht  willens zu sein scheinen, über den Tag hinaus zu denken.

Unterstützen Sie Initiativen und wirken Sie mit in Organisationen, die den Schneid besitzen, aus Kenntnis einer unverfälschten oder einseitig interpretierten Geschichte heraus über diesen Teil Tirols nachzudenken und Anstöße für seine selbstbestimmte Zukunft zu vermitteln.

Ich schließe meine Gedanken zum Gedenken mit einem sinnfälligen Aphorismus von Goethe:

„Wer das Recht hat und Geduld, für den kommt auch die Zeit.“

 

Stellungswechsel an der Selbstbestimmungsfront

Man muss sich nicht wirklich wundern, dass in Spanien der Ruf nach Verhaftung des katalanischen Regierungschefs Artur Mas laut wird. Eine rechtsgerichtete spanische Organisation namens „Manos Limpias“ („Saubere Hände“), die bei der Generalstaatsanwaltschaft in Madrid sogar eine Anzeige wegen Rechtsbruch einreichte, begründete ihre Forderung nach dessen Festnahme mit den Plänen des Ministerpräsidenten Kataloniens, sein Land von Spanien abzuspalten – denn auf nichts anderes liefen die von Mas auf den 27. September vorgezogene katalanische Regionalparlamentswahl hinaus. Der Wahl wies Mas – quasi als „Ersatz“ für das von ihm und seinen Mitstreitern ursprünglich geplante, aber vom spanischen Verfassungsgericht untersagte Unabhängigkeitsreferendum nach schottischem Vorbild – nunmehr das eigentliche Ziel zu: das eines selbstbestimmungsrechtlichen Plebiszits der Bevölkerung in Sachen Loslösung von Spanien und also der Eigenstaatlichkeit Kataloniens.
Sofern Mas und seine liberale Regierungspartei Demokratische Konvergenz (CDC) im Verbund mit den eher linken Republikanern (ERC) sowie der ebenfalls linksorientierten Separatistenpartei (CUP) und einigen Bürgerinitiativen – sie treten als Einheitsliste „Zusammen für das Ja“ an, auf der auch der populäre Pep Guardiola, derzeit Trainer von Bayern München, kandidiert, und deren Spitzenkandidat der langjährige Europaparlamentarier der katalanischen Grünen, Raül Romeva, ist – die Mehrheit erzielt und sich Spaniens Regierungschef Mariano Rajoy weiterhin Verhandlungen über die Abhaltung eines Referendums verschließt, soll dann das katalanische Regionalparlament einseitig die Unabhängigkeit des Landes erklären. Damit steht Spanien eine Erschütterung bevor, was sich allein schon aus Rajoys Klarstellung ablesen lässt: „Eine Unabhängigkeit Kataloniens wird es unter keinen Umständen geben. Meine Regierung wird die Einheit Spaniens erhalten.“
Davon wird auch das ohnehin von Griechenland-Malaise und Völkerwanderungszustrom geschüttelte „gemeinsame Haus EUropa“ nicht unberührt bleiben. Warum? Das schottisch-britische Verhältnis ist weiter in der Schwebe. In Groß-Britannien kommt es zudem möglicherweise zu einem Austrittsreferendum. In anderen Mitgliedstaaten mit ungelösten Problemen nationaler Minderheiten sind ebenfalls Kräfte auf dem Vormarsch, die auf Stärkung der Selbstverwaltung pochen oder unter Berufung auf die Ausübung des ihren Landsleuten vorenthaltenen Selbstbestimmungsrechts Volksabstimmungen über deren Zukunft verlangen.
Zu den diesbezüglich gefährdeten Staaten zählt – neben dem labilen, weil ethnisch konfliktgeladenen Belgien – auch Italien. In dessen Nordregionen und -provinzen stellen – aus zentralistischer römischer Sicht – neben venezianischen, padanischen und lombardischen Unabhängigkeitsbewegungen, die zum Teil bereits durch beträchtliche politische Arme diese regionalen Gemeinwesen (mit)lenken, vor allem die für Selbstbestimmung eintretenden und aus den letzten Landtagswahlen 2013 gestärkt hervorgegangenen Südtiroler Oppositionsparteien eine „Gefahr für die Republik Italien“ und die verfassungsrechtlich determinierte „Einheit der Nation“ dar. Weshalb sie unter besonderer Beobachtung von Diensten und regionalen Statthaltern der italienischen Staatsmacht stehen und sich ihre Funktionäre respektive Abgeordnete bisweilen Anzeigen von Vertretern des „Siamo in Italia“ („Wir sind hier in Italien“) und demzufolge staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen „verfassungsfeindlicher Aktivitäten“ ausgesetzt sehen.
Strafrechtlich gefährdet ist in Südtirol prinzipiell schon, wer die Ansicht vertritt, dass die von Italien nur äußerst widerwillig gewährte, in bitteren Kämpfen erwirkte – in den 1960er Jahren auch durch Einsatz von Gewalt erfochtene – Autonomie der Provinz Bozen-Südtirol, welche, nicht erst seit massive wirtschafts- und finanzpolitische Krisenerscheinungen in Italien zutage traten, mittels Beschränkungen durch die gesamtstaatliche „Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis“ Roms entwertet worden ist, nicht das letzte Wort der Geschichte sein könne. Wer in besagter Autonomie nur eine (durchaus nicht gering zu schätzende) Etappe auf dem Weg in die mittels Volksabstimmung herbeizuführende Entscheidung über die Zukunft des Landes zwischen Brenner und Salurner Klause sieht, wer daher in Wort, Schrift und Tat dafür kämpft, dass der dortigen Bevölkerung die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts ermöglicht wird, befindet sich aus der Perspektive der in Bozen, Innsbruck und Wien Regierenden und der sie tragenden Parteien sowie aller Mainstream-Medien in der Position (wenn nicht des Ewiggestrigen und Revisionisten, so doch zumindest) des Unruhe stiftenden „Ewiggestrigen“ – und aus römischer Sicht in der des Staatsfeindes.
Für die Republik Italien ist die Gefahr der Sezession von Teilen ihres prosperierenden Nordens latent, aber, im Gegensatz zu den im Nord(ost)en des Königreichs Spanien dräuenden abspalterischen Umtrieben der Führung Kataloniens, realpolitisch auf absehbare Zeit wenig wahrscheinlich. Dies gilt insbesondere für das südliche Tirol. Solange in Bozen die nunmehr seit 70 Jahren regierende Volkspartei (SVP) maßgeblich die Landespolitik bestimmt, wird sie das von ihr stets verfolgte und aus Innsbruck, vor allem aber aus Wien gebilligte Arrangement mit Rom fortführen – sozusagen um (nahezu) jeden Preis, wie in den letzten Jahren geschehen. Unter ihrem neuen, jungen Führungsduo aus Philipp Achammer (Parteiobmann) und Arno Kompatscher (Landeshauptmann) missachtet sie selbst Warnrufe ihrer ehedem führenden Politiker – beispielsweise des einstigen Parteiobmanns Roland Riz und des vormaligen Landeshauptmanns Luis Durnwalder – wonach das Land in Gefahr gerate, zu einer „gewöhnlichen italienischen Provinz“ abzusinken. Im Mentalen ist die Assimilation bereits weit fortgeschritten. Die SVP ist weit davon entfernt, ihre Machtposition in der Provinz, der Wirtschaft sowie den gesellschaftlichen Organisationen, damit die Pfründen ihrer Politiker und Funktionsträger, gegen die (das) in ihrem Parteistatut verankerte, aber nie praktizierte Selbstbestimmung(srecht) einzutauschen.
Sie sieht sich indes umso weniger veranlasst, sich dem Verlangen der deutschtiroler Oppositionsparteien Freiheitliche (FPS), Süd-Tiroler Freiheit (STF) und BürgerUnion (BU) , es möge die Bevölkerung in einem Referendum über die Zukunft des Landes befinden – Verbleib bei Italien in „Vollautonomie“ (SVP); Eigenstaatlichkeit wie Luxemburg und Liechtenstein (FPS); Rückgliederung nach Österreich und Wiedervereinigung mit Tirol (STF); nicht näher bestimmte „Unabhängigkeit“ (BU) – zu öffnen, ja ihm irgendwann vielleicht sogar zu willfahren, als sich Wien anschickt, auf das/die Selbstbestimmung/srechts für die Südtiroler ein für allemal zu verzichten. Begründung: sie/es sei mit der Autonomie – gemäß Völkerrechtsauslegung, „innere Selbstbestimmung“ als einer „besonderen Form der Selbstbestimmung“ – bereits verwirklicht. So jedenfalls darf man einen in der letzten Nationalratssitzung vor der Sommerpause still, heimlich, leise und ohne mediale Beachtung gefassten Beschluss werten, welchem eine Mehrheitsentscheidung (im Unterausschuss Südtirol) des Auswärtigen Parlamentsausschusses vorausgegangen war, gegen den letztlich nur die Freiheitlichen (FPÖ) gestimmt hatten.
Nicht zu Unrecht vermuten patriotische Kräfte diesseits und jenseits des Alpenhauptkamms dahinter eine fundamentale Kehrtwende der österreichischen Südtirol-Politik, fußend auf offen zutage getretenen Absprachen zwischen bedrängter SPÖVP und SVP mit dem erwünschten Effekt politisch und ideologisch motivierten Entgegenkommens gegenüber der „Sammelpartei“. Dieses „Arrangement“ lässt sich personell unschwer auf den juvenilitätskultisch verbrämten Gleichklang zwischen dem SVP-Obmann Achammer (30) und dem noch jüngeren österreichischen Außenminister Sebastian Kurz (29) zurückführen. Und der studierte Jurist Kompatscher plappert wider besseres Wissen die fragwürdige Völkerrechtsauslegung der beiden Ius-Studenten Achammer und Kurz nach, welche nunmehr zum Fundament der SVP-Chimäre „Vollautonomie“ avanciert.

Kurz’ (damit der ÖVP) Paradigmenwechsel hatte sich nach dem SVP-Parteitag 2014, auf dem er – aus Anlass der Wahl Achammers zum neuen SVP-Obmann – Gast(redner) war und wie tags zuvor in einem der SVP-nahen Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ gegebenen Interview wider „die Ewiggestrigen“ wetterte, in einem Brief (BMeiA-XX.2.1 3.33/0027-11.2/2014) vom 17. Juni 2014 an Roland Lang, den Obmann des Südtiroler Heimatbundes (SHB), an den ehemaligen Freiheitskämpfer und SHB-Obmann Sepp Mitterhofer, und an Univ.-Prof. Dr. Erhard Hartung, Sprecher der „Kameradschaft ehemaliger Südtiroler Freiheitskämpfer“, die (außen)politische Haltungsänderung bereits angedeutet. Da hieß es: „Träger des Selbstbestimmungsrechts sind die Südtiroler selbst. Politisch handeln sie durch ihre demokratisch legitimierte Führung. Die Bundesregierung ist mit der Südtiroler Landesregierung in laufendem Kontakt. Letztere setzt sich stark für die Festigung und Weiterentwicklung dieser Autonomie ein und wird darin von Österreich mit Überzeugung unterstützt. Die Südtirol-Autonomie ist damit ein konkreter Ausdruck des Gedankens der Selbstbestimmung. (Hervorhebung d. Verfassers) Basierend auf dem gemeinsam mit den Südtirolern ausverhandelten Südtirol-Autonomiestatut von 1972 enthält sie ein hohes Maß an Selbstgesetzgebung und Selbstverwaltung und ermöglicht es somit den Südtirolern, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Es handelt sich um eine konkret wirksame und praktisch ausbaufähige Selbstbestimmung.“ (Hervorhebung d. Verfassers)

Gemäß Nationalratsbeschluss vom 8. Juli 2015 lautet die neue Südtirol-Entschließung nunmehr wie folgt: „Selbstbestimmung kann auf verschiedene Weise verwirklicht werden. Für Österreich besteht kein Zweifel, dass die Südtirol-Autonomie völkerrechtlich auf dem Selbstbestimmungsrecht beruht, das als fortbestehendes Recht von Südtirol in Form weitgehender Autonomie ausgeübt wird. Die Südtirol-Autonomie mit hohem Maß an Selbstgesetzgebung und Selbstverwaltung ist eine besonders gelungene Form der Selbstbestimmung.“
Damit hat Österreich nicht nur seinen seit Jahrzehnten stets beibehaltenen Rechtsstandpunkt aufgegeben und sich damit – selbst und ohne Not – der Verpflichtung zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts begeben, wie sie seit der Geburtsstunde der zweiten Republik mehr oder weniger parteiübergreifend bestand.

Österreich hat damit auch formell dem Rechtsanspruch der Südtiroler auf Gewährung und Ausübung des Selbstbestimmungsrechts entsagt, indem die Südtirol-Autonomie gleichsetzend mit Selbstbestimmung verknüpft und damit für bereits verwirklicht erklärt wird. Schlussendlich hat es sich damit auch faktisch seiner „Schutzmacht“-Rolle entledigt, welche es 60 Jahre lang, nämlich seit der mit dem Staatsvertrag wieder gewonnenen Souveränität 1955 eingenommen hatte, aber von den in Wien Regierenden seit der Streitbeilegungserklärung gegenüber den Vereinten Nationen (1992) immer mehr als Belastung für das österreichisch-italienische Verhältnis empfunden worden war.

Darob frohlocken italienische Politiker jedweder Couleur. Der Stiefelstaat ist seit 1861 ein nur durch rigiden Zentralismus zusammengehaltenes fragiles Gebilde, das 1918/19 den Südteil Tirols erst waffenstillstandswidrig besetzte und dann zufolge eines Pariser Vorortvertrags, welche seinen Seitenwechsel von 1915 belohnte, als Kriegsbeute einverleiben – und unter dedr fuchtel von Mussolinis Schwarzhemden der Italianità unterwerfen – durfte. 1945 wurde den Südtirolern die Selbstbestimmung abermals verwehrt; stattdessen „gewährten“ ihnen – wiederum in Paris – die Siegermächte, wozu Italien seit seinem abermaligen Seitenwechsel 1943 aufs Neue gehörte, im Gruber-DeGasperi-Abkommen eine stets anfällige Autonomie. Man mache sich nichts vor: In zentralistischen Staaten wie Spanien und Italien – man könnte fortsetzen: Frankreich, Rumänien et alii –, in denen zudem die „Einheit der Nation“ über allem rangiert, sind Autonomien Fremdkörper. Sie im transalpinen Teil Tirols auszuhölen, setzt(e) Rom trotz der austro-italienischen Beschwichtigungsformel vom „europäischen Modellfall“ stets tatkräftig ins Werk. Dass nicht wenige Südtiroler mit Blick auf Edinburgh und Barcelona, wo man derlei Gebaren nicht hinnimmt, und auf das beschämende Verhalten Wiens erzürnt von Verrat sprechen lässt, ist daher nur allzu verständlich.