Konspirative politische Händel

Helmut Golowitsch legt Österreichs bisweilen heuchlerisch betriebene Südtirolpolitik offen

Ob unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg tatsächlich die Chance für die in eindrücklichen Willensbekundungen der Bevölkerung sowie  in politischen und kirchlichen Petitionen zum Ausdruck gebrachte Forderung nach Wiedervereinigung des 1918/19 schandfriedensvertraglich geteilten Tirols bestand, ist unter Historikern umstritten. Unumstritten ist, dass sich das Gruber-De Gasperi-Abkommen vom 5. September 1946,  Grundlage für die (weit später erst errungene) Autonomie der „Provincia autonoma di Bolzano“,  dem die regierenden Parteien sowie der zeitgeistfromme Teil der Opposition in Wien, Innsbruck und Bozen heute den Rang einer „Magna Charta für Südtirol“ zubilligen, laut Diktum des früheren Bundeskanzklers Bruno Kreisky (SPÖ) für Österreichs Politik mitunter  als  „furchtbare Hypothek“ erwies.

Gruber und De Gasperi

Denn allem Anschein nach fügte sich der österreichische Außenminister Karl Gruber seinerzeit in Paris ebenso seinem italienischen Gegenüber Alcide De Gasperi  wie den drängenden Siegermächten, um überhaupt etwas mit  nach Hause bringen zu können. Es waren jedoch  nicht allein die aus der (geo)politischen Lage herrührenden Umstände und die Unzulänglichkeiten des damals zur  Friedenskonferenz entsandten österreichischen Personals sowie das mitunter selbstherrliche Gebaren Grubers respektive der Druck, den die (west)alliierten Siegermächte  auf die Beteiligten ausübten und schließlich ein anderes als das von den (Süd-)Tirolern erhoffte Ergebnis zeitigten. Eine soeben abschließend im Grazer Stocker-Verlag erschienene, aus drei voluminösen Bänden bestehende  Dokumentation des Linzer Zeithistorikers und Publizisten  Helmut Golowitsch zeigt, dass vor und hinter hinter den Kulissen  Akteure  am Geschehen beteiligt waren.

Fabrikant Rudolf Moser Foto Archiv Golowitsch

Manche, wie insbesondere Rudolf  Moser, Leiter der in Sachsenburg (Kärnten) situierten „A. Moser & Sohn, Holzstoff- und Pappenfabrik“, übten demnach einen bisher weithin unbekannten und im Blick auf das von der weit überwiegenden Bevölkerungsmehrheit in beiden Tirol sowie in ganz Österreich erhoffte Ende der Teilung des Landes fatalen Einfluss aus. Mosers lautloses Mitwirken inkognito erstreckte sich nahezu auf den gesamten für den Südtirol-Konflikt zwischen Österreich und Italien bedeutsamen Geschehensablauf vom Kriegsende bis zur sogenannten „Paket“-Lösung Ende der 1960er Jahre, bisweilen lenkte er ihn in bestimmte Bahnen.

Ein Emissär

Der 1901 in Wien geborene und in der christlich-sozialen Bewegung politisch sozialisierte Moser gehörte als Industrieller der vornehmlich auf die regierende Österreichische Volkspartei (ÖVP) stark einwirkenden Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft an. Mit dem ersten Bundeskanzler Leopold Figl, den er als seinen „engsten Jugendfreund“ bezeichnete, verband ihn, wie er vermerkte, „in allen Belangen …. stets gegenseitige und vollständige Übereinstimmung und Treue“.In Italien, wohin seine Firma gute Geschäftskontakte unterhielt,  hielt sich Moser häufig für länger auf und kam mit namhaften Persönlichkeiten des  Staates ebenso wie mit katholischen Kreisen und dem Klerus in engen Kontakt. Moser, den auch Papst Pius XII.  mehrmals in Rom persönlich empfing, wirkte zudem als Vertrauensmann des Vatikans. Insofern nimmt es nicht wunder, dass sich der die italienische Sprache mündlich wie schriftlich nahezu perfekt Beherrschende und absolut diskret Agierende nach 1945  geradezu ideal für die Aufnahme, Pflege und Aufrechterhaltung einer trotz Südtirol-Unbill dennoch äußerst belastbaren Verbindung zwischen ÖVP und Democrazia Cristiana (DC) eignete, die sich weltanschaulich ohnedies nahestanden. Dazu passte,  dass er sich der Rolle des (partei)politischen Postillons und verdeckt  arbeitenden Unterhändlers mit geradezu missionarischem Eifer hingab.

Die verkaufte „Herzensangelegenheit“

Das erste für das Nachkriegsschicksal der Südtiroler bedeutende und in seiner Wirkung fatale Wirken Mosers ergab sich im Frühjahr 1946. Während nämlich die österreichische Bundesregierung offiziell – besonders Kanzler Figl, der in seiner Regierungserklärung am 21. Dezember 1945 vor dem Nationalrat gesagt hatte: „Eines aber ist für uns kein Politikum, sondern eine Herzenssache, das ist Südtirol. Die Rückkehr Südtirols nach Österreich ist ein Gebet jedes Österreichers“  – die  Selbstbestimmungslösung mittels Volksabstimmung verlangte, die Außenminister Gruber gegenüber den Siegermächten und dem Vertreter Italiens in Paris bis dahin einigermaßen aufrecht erhalten hatte, wurde Rom auf der Ebene parteipolitischer Beziehungen vertraulich darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich Wien gegebenenfalls auch mit einer Autonomielösung anstelle eines Plebiszits  einverstanden erklären könne. Das Signal dazu gab Figl via Moser, der über  Vermittlung eines  Priesters aus Welschtirol (Trentino) den gebürtigen Trientiner De Gasperi am 3. April 1946  im Palazzo del Viminale, dem  Amtssitz des italienischen Ministerpräsidenten,  zu einer ausgiebigen  Unterredung traf.

Dass es dem Kanzler  primär um gutnachbarschaftliche politische (und wirtschaftliche) Beziehungen Wiens zu Rom sowie vielleicht mehr noch um freundschaftliche Verbindungen zwischen seiner ÖVP mit De Gasperis DC  zu tun war und dass er damit der alldem entgegenstehenden Sache Südtirols – wider alle öffentlichen Bekundungen und Verlautbarungen – schadete, spricht Bände.

Widersprüchliches Gebaren

Dieses widersprüchliche politische Gebaren sollte sich, wie Golowitsch in Band 1 seiner Dokumentation – Titel „Südtirol – Opfer für das westliche Bündnis. Wie sich die österreichische Politik ein unliebsames Problem vom Hals schaffte“; Graz (Stocker) 2017, 607 Seiten; 34,80 € – zeigt, unter allen auf Figl folgenden ÖVP-Kanzlern bis in die für das österreichisch-italienische Verhältnis äußerst schwierigen 1960er Jahre fortsetzen, unter der ÖVP-Alleinregierung unter Josef Klaus ihren Kulminationspunkt erreichen  und darüber hinaus – wie man als Beobachter späterer Phasen hinzufügen muss – gleichsam eine politische Konstante bilden, der in aller Regel die beanspruchte Schutz(macht)funktion  Österreichs für Südtirol untergeordnet worden ist. Allen damals führenden  ÖVP-Granden stand Rudolf Moser als emsig bemühtes,  lautlos  werkendes und wirkendes Faktotum zur Seite: Sei es als Organisator konspirativ eingefädelter Spitzentreffen inkognito – mehrmals in seinem Haus in Sachsenburg – , sei es als Emissär,  mal als besänftigender Schlichter, mal   als anspornender Impulsgeber.  Mitunter war er verdeckt als Capo  einer geheimen ÖVP-Sondierungsgruppe unterwegs oder auch gänzlich unverdeckt als Mitglied einer offiziellen  ÖVP-Delegation auf DC-Parteitagen zugegen. Und nicht selten nahm er die Rolle eines Beschwichtigers von ÖVP-Politikern und -Funktionären wahr.

Geheime Treffen

So regte er  eine geheime Begegnungen Figls mit De Gasperi  im August 1951 im Hinterzimmer eines Gasthauses am Karerpass in Südtirol an, wohin der in Matrei (Osttirol) sommerfrischende österreichische und der in Borgo (Valsugana) urlaubende italienische Regierungschef reisten, um sich „auf halbem Wege“ und „nach außen hin zufällig“ zu treffen.  Über Inhalt und Ergebnis, worüber es keine Aufzeichnungen gibt – und weiterer konspirativer Begegnungen mit anderen Persönlichkeiten – wurden weder  Süd- noch Nordtiroler Politiker informiert.  Während des gesamten Zeitraums, für die Golowitschs Dokumentation steht, agierten ÖVP-Kanzler und ÖVP-Parteiführung  unter  gänzlichem Umgehen der dem südlichen Landesteil naturgemäß zugetanen Tiroler ÖVP. Das ging sogar so weit, dass der legendäre  Landeshauptmann Eduard Wallnöfer wegen „wachsender Unstimmigkeiten mit der Wiener Parteizentrale“ –  insbesondere während der Kanzlerschaft  des Josef Klaus, zu dem er ein „unterkühltes Verhältnis“ hatte –  ernsthaft eine „Unabhängige Tiroler Volkspartei“ (nach Muster der bayerischen CSU)   in Erwägung zog.  Indes war der aus dem Vinschgau stammende Wallnöfer   – nicht allein wegen der Südtirol-Frage, aber vor allem in dieser Angelegenheit  –  dem   Außenminister und nachmaligen Kanzler  Bruno Kreisky (SPÖ)  ausgesprochen freundschaftlich verbunden. 

Als der Nordtiroler Landeshauptmann Eduard Wallnöfer (Foto) erkennen musste, dass die Tiroler ÖVP von der Wiener Parteizentrale in Südtirol-Angelegenheiten ständig übergangen wurde, erwog er eine Abspaltung der Landespartei von der „Mutterpartei“ nach CSU-Vorbild.                           Foto: Archiv Golowitsch

Beim zweiten  Geheimtreffen Figls mit De Gasperi am 18. und 19. August 1952 sorgte Moser, der es arrangiert hatte,  eigens dafür, den italienischen Regierungschef   inkognito über den Grenzübergang Winnebach nach Osttirol zu schleusen und von dort aus auf sein Anwesen in Sachsenburg (Bezirk Spittal/Drau)  zu geleiten.  Während zweier Tage  unterhielten sich De Gasperi und Figl bei ausgedehnten Spaziergängen unter vier Augen; niemand sonst war zugegen.

Moser (links im Bild) begrüßt De Gasperi (rechts) anlässlich eines  Geheimtreffens mit Figl  vor seinem Haus in Sachsenburg.         Foto Archiv Golowitsch

Spaziergänge in Sachsenburg: De Gasperi (links) und Figl Foto Archiv Golowitsch

In einem späteren Rückblick, angefertigt zu Weihnachten 1973, vermerkte  Moser: „Seit 1949 gab es in meinem Kärntner Landhaus gar viele Zusammenkünfte, Besprechungen, Beratungen und Konferenzen, aber nicht selten wurden auch in fröhlichem Zusammensein weitreichende Beschlüsse gefaßt. Im Gästebuch dieses ,Hauses der Begegnung‘, wie es vielfach genannt wurde, gibt es von den delikaten Besuchen fast keinerlei Eintragungen, weil ja jedwede Dokumentation vermieden werden sollte.“

Nach De Gasperi, mit dem sich Moser bis zu dessen Tod 1954 noch oft freund(schaft)lich austauschte, wechselten in Italien die Regierungschefs beinahe jährlich; bis 1981 war das Amt des „Presidente del Consiglio dei Ministri“   sozusagen  ein „Erbhof“ der DC. Bis zum Abschluss des Südtirol-Pakets 1969 unter Mario Rumor, der zwischen 1968 und 1970 drei wechselnden, DC-geführten und dominierten (Koalitions-)Regierungen vorstand, hatten sieben DC-Regierungschefs 14 Kabinetten vorgestanden. Mit allen pflegte(n) Moser (und die ÖVP)  mehr oder weniger enge Kontakte. Zu Mario Scelba, der später   traurige Berühmtheit erlangte, weil unter seiner  Billigung 1961 in Carabinieri-Kasernen  politische Häftlinge aus den Reihen des „Befreiungsausschusses Südtirol“ (BAS) gefoltert worden waren und er  als damaliger Innenminister den Folterknechten  dazu  „freie Hand“ („mani libere“) gelassen hatte, waren sie ebenso intensiv wie zu Fernando Tambroni, Antonio Segni, Amintore Fanfani und Aldo Moro. 1962 hatte Moser ein  geheimes Treffen zwischen dem stellvertretenden DC-Generalsekretär Giovanni Battista Scaglia sowie der DC-Fraktionsvizechefin  Elisabetta Conci  und ÖVP-Generalsekretär Hermann Withalm sowie Außenamtsstaatssekretär Ludwig Steiner eingefädelt, das in seinem Beisein  am 12. Mai in der  am Comer See gelegenen „Villa Bellini“ der mit ihm  befreundeten Papierfabrikantin Anna Erker-Hocevar  stattfand. Einmütiger Tenor des Treffens: Südtiroler „Friedensstörer“ seien  „gemeinsame Feinde“ und als solche  „unschädlich zu machen“.

Mosers Engagement ging so weit, dass er sich nicht scheute, daran mitzuwirken, hinter dem Rücken des damaligen Außenminister Kreisky (SPÖ) sozusagen „christdemokratische Geheimdiplomatie“ zu betreiben und dessen mit Giuseppe Saragat ausgehandeltes „Autonomie-Maßnahmenpaket“  zu desavouieren, welches die Südtiroler Volkspartei (SVP) dann auch am 8. Januar 1965  für „zu mager“ befand und infolgedessen verlangte, es müsse nachverhandelt werden. Schon am 6. Januar 1962  hatte er in einer an zahlreiche ÖVP-Politiker und -Funktionäre verschickten „Südtirol-Denkschrift“ bemerkt, Kreisky betreibe „eine dilettantisch geführte Außenpolitik.“  Das bezog sich just auf den  seit den  verheerenden Auswirkungen des Gruber-De Gasperi-Abkommens ersten  erfolgreichen Schritt  der Wiener Südtirol-Politik, nämlich der Gang Kreiskys 1960 vor die Vereinten Nationen. Die Weltorganisation zwang mittels  zweier Resolutionen  Italien zu „substantiellen Verhandlungen zur Lösung des Streitfalls“ mit Österreich, womit der  Konflikt zudem internationalisiert und der römischen Behauptung, es handele sich um eine „rein inneritalienische Angelegenheit“, die Grundlage entzogen worden war.

Josef Klaus beugt sich römischem Druck

Der italophile Moser  ist nicht selten als politischer Stichwortgeber auszumachen, wenn es um den Versuch der in Wien Regierenden – insbesondere der von der ÖVP gestellten Bundeskanzler  der ersten 25 Nachkriegsjahre – ging, sich des mehr und mehr als lästig empfunden Südtirol-Problems zu entledigen. Dies trifft in Sonderheit auf die „Ära Klaus“ zu. Rudolf  Moser fungierte just in der Südtirol-Causa als dessen enger Berater und wirkte, wie stets zuvor, als graue Eminenz.  Die Regierung Klaus ließ sich – von Rom in der von Wien angestrebten  EWG-Assoziierung  massiv unter Druck gesetzt – auf (verfassungs)rechtlich äußerst fragwürdige (bis unerlaubte)  Händel ein, so  beispielsweise auf die auf  sicherheitsdienstlicher Ebene mit italienischen Diensten insgeheim verabredete Weitergabe polizeilicher Informationen über Südtiroler, obwohl dies für politische Fälle unzulässig war. Das Wiener Justizministerium und die für Rechtshilfe zuständigen Institutionen wurden dabei kurzerhand übergangen. Für all dies und einiges mehr gab Klaus, der hinsichtlich der Südtirol-Frage offensichtlich ähnlich dachte wie sein deklarierter Freund  Rudolf Moser,  Forderungen der italienischen Seite bereitwillig nach. Moser hatte alles getan, um sowohl 1965 in Taormina, wo ein UECD-Kongress stattfand, als auch im Sommer 1966 ein geheimes Treffen in Predazzo, wohin Klaus im Anschluss an seinen üblichen Urlaub (in Bonassola an der Ligurischen Küste) reiste, mit Aldo Moro zustande zu bringen.

Josef Klaus (ÖVP) und  Aldo Moro (DC) 1965  in Taormina    Foto: Archiv Golowitsch

Aus dem Dunkel ans Licht

Mosers konspiratives Wirken endete 1969/70.  Bevor er sich als Pensionist aufs Altenteil  in seine Geburtsstadt Wien zurückzog, hinterließ er seine gesamten Aufzeichnungen, Dokumente und Photographien  einem Kärntner Nachbarn. Begünstigt von einem glücklichen Zufall war es  Helmut  Golowitsch   gelungen,  an den zeitgeschichtlich  wertvollen Fundus zu gelangen, in den zuvor  noch nie ein Historiker ein Auge geworfen hatte.  

Aus dem Moser-Nachlass Fotos Archiv Golowitsch

Ergänzt durch Material aus dem im niederösterreichischen Landesarchiv verwahrten Nachlass  Figls sowie durch einige Dokumente aus dem Österreichischen Staatsarchiv und dem Tiroler Landesarchiv hat er ihn umsichtig aufbereitet, ausgewertet  und im 1. Band seiner voluminösen Dokumentation publiziert, worin  er die für die Geschehenserhellung brisantesten Notizen Mosers erfreulicherweise faksimiliert wiedergibt. Alle Moser’schen Dokumente hat  Golowitsch zudem zu jedermanns Einblick und Nutzung dem Österreichischen Staatsarchiv (ÖStA) übergeben. Aufgrund des zutage Geförderten scheint dem Rezensenten indes der Gedanke nicht ganz abwegig zu sein, dass es sich in Moser um einen italienischen Einflussagenten gehandelt haben könnte. Anhand womöglich vorhandener einschlägiger sicherheitsdienstlicher Befunde ad personam  wäre es interessant  zu überprüfen, ob und wie ihn etwa  die österreichische  Staatspolizei (StaPo) einschätzte.  

Ging es Golowitsch  in Band 1 darum aufzuzeigen, wie es Rom gewissermaßen unter Mithilfe aus Wien ermöglicht wurde,  die betrügerische Scheinautonomie von 1948 zu verfügen und wie das „demokratische Italien“ unter Führung der Christdemokraten (DC) skrupellos  die faschistische Politik der Entnationalisierung der Südtiroler fortsetzte, so steht  in den Bänden 2 – Titel „Südtirol – Opfer geheimer Parteipolitik“; 462 Seiten, 29,90 €  – und 3 – Titel „Südtirol – Opfer politischer Erpressung“; 528 Seiten, 29,90 € – (beide ebenfalls erschienen im Stocker-Verlag Graz 2019)  – das geheime politische Zusammenspiel zwischen ÖVP und DC sozusagen en Detail  im Mittelpunkt. Dies samt und sonders während der für den hauptsächlich vom „Befreiungsausschuß Südtirol“ (BAS) mit anderen als „nur“ politischen Mitteln von Mitte der 1950er bis Ende der 1960er Jahre und gelegentlich darüber hinaus getragenen Freiheitskampf. Hierin zeigt  Golowitsch Punkt für Punkt die – ja, man muss es in aller Deutlichkeit  vermerken  –  Ergebenheitspolitik der ÖVP(-geführten respektive Allein-)Regierung(en) gegenüber Italien anhand getroffener geheimer Absprachen zwischen ÖVP- und DC-Politikern und unter gezielter Umgehung staatlicher Institutionen sowie insbesondere Außenminister Kreiskys (SPÖ) auf. 

Die römische Politik stand damals unter wachsendem  Druck des BAS, dessen in Kleingruppen operierende Aktivisten  Anschläge auf italienische Einrichtungen in Südtirol, vornehmlich Hochspannungsmasten, verübten. Trotz Massenverhaftungen und Folterungen von gefangenen BAS-Kämpfern in den Carabinieri-Kasernen wurden die italienischen Behörden dieser Bewegung nicht Herr. Innenminister Mario Scelba (DC), Gebieter über die Folterer, sah sich  unter dem Druck der Ereignisse zur Einsetzung einer mehr oder minder  paritätisch besetzten Studiengruppe  zur Erarbeitung einer verbesserten Autonomie für den 1948 absichtlich in die vom italienischen Ethnicum  majorisierte Region Trentino-Alto Adige gezwängten südlichen Teil Tirols  gezwungen . Die mit der Kommissionstätigkeit verbundene römische Absicht, deren Tätigkeit allmählich einschlafen zu lassen, war angesichts der trotz vieler nach der „Feuernacht“ 1961 verhafteten und verurteilten Freiheitskämpfer  fortgesetzten Tätigkeit von aus Österreich operierenden BAS-Aktivisten indes zum Scheitern verurteilt gewesen.

Rom erpresste infolgedessen Wien mit dem Einlegen seines Vetos gegen die anstehende  EWG-Assoziierung Österreichs, indem es verlangte, in enger Zusammenarbeit  mit den italienischen Sicherheitsdiensten den Südtiroler Widerstand zu brechen und gänzlich zu eliminieren. Dem diente ein angeblicher  BAS-Anschlag am 25. Juni 1967 auf der Porzescharte, einem Gebirgsgrenzübergang zwischen Osttirol und der Provinz Belluno, der laut offizieller Darstellung  Roms   vier  Italienern den Tod gebracht haben sollte.  Am 29. Juni erklärte  die italienische Regierung, Rom werde sich  dem Beginn von EWG-Verhandlungen mit Wien so lange widersetzen, wie das Hoheitsgebiet Österreichs als „Zufluchtsstätte für Terroristen“ diene. Woraufhin die ÖVP-Alleinregierung unter Kanzler  Klaus  in Südtirol-Fragen zunehmend auf  italienischen Vorstellungen einschwenkte.

Konstruierter „Tatort“ und fragwürdige Justizverfahren

Aufgrund überzeugender Archivstudien und Analysen des (Militär-)Historikers Hubert Speckner  sowie dreier Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter  Spreng(mittel)sachverständige besteht heute kein ernstzunehmender Zweifel mehr daran, dass die offizielle Geschehensdarstellung für das „Porze-Attentat, das keines war“, als Konstrukt italienischer Dienste gelten muss. Und mit hoher Wahrscheinlichkeit mussten aufgrund eines von einem bei  einer Verminungsübung des italienischen Militärs  auf dem nicht weit entfernten Kreuzbergsattel hervorgerufenen Unfalls die dortigen Toten dazu herhalten, Opfer eines vorgetäuschten BAS-Anschlages an einem eigens konstruierten und  präparierten Tatort zu sein. Golowitsch breitet  Speckners Erkenntnisse in einer eingängigen  Dokumentation noch einmal minutiös und detailreichen vor uns aus. Und schildert vor allem die folgenreiche Entwicklung. für die aufgrund von erfolterten „Geständnissen“ zweier in Bozen inhaftierter österreichischer Verbindungsstudenten  des „mörderischen Anschlags auf der Porzescharte“ von Italien beschuldigten und daher in Österreich  inhaftierten BAS-Leute der „Gruppe Kienesberger“. Fatal war für Dr. Erhard Hartung, Peter Kienesberger und Egon Kufner), dass sich am 5. Juli 1967  die österreichische Bundesregierung  dem italienischen Druck beugte und – wider den parteilosen Justizminister, Univ.-Prof. Dr. Hans Klecatsky, der stets von einer „italienischen Manipultion“ überzeugt war –  die italienische Version des Geschehens  als zutreffend akzeptierte.

Den  Beschuldigten wurde im Dezember 1968 der Prozess gemacht. Das österreichische Innenministerium, ja die Republik selbst, spielte dabei eine mehr als fragwürdige Rolle. Dem Gericht wurden wesentliche Beweismittel vorenthalten. Es lagen ihm weder Blutgruppenbe-stimmungen noch Obduktionsbefunde respektive  Todesscheine vor, aus denen Näheres über die genaue Todesursache und deren Zustandekommen hätte festgestellt werden können. Anwaltliche Beweisanträge wurden abgelehnt. Ein hoher Sicherheitsbeamter machte darüber hinaus auch noch eine Falschaussage  und verschwieg dem Gericht die dem Innenministerium vorliegenden gegenteiligen Augenzeugenberichte zum  „Tatort“ auf der Porzescharte.  Es kam zu einer erstinstanzlichen Verurteilung. Der Oberste Gerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf, und in  zweiter Instanz konnte die Verteidigung anhand von Sachverständigengutachten nachweisen, dass die Tat in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum von den Angeklagten nicht hatte begangen werden können. Im Mai 1971 kam es zum endgültigen Freispruch in Österreich.

Einvernahme des Beschuldigten Kienesberger im Wiener Porzescharte-Prozess 1961 Foto Archiv Golowitsch

Nicht hingegen in Italien, wo in Florenz ein Gericht Hartung und Kienesberger zu lebenslänglicher, sowie Kufner zu 24 Jahren Haft verurteilte. Verfahren und Urteil, die von deutschen und österreichischen Höchstgerichten als  wider die Menschenrechtskonvention verstoßend erklärte, da die Angeklagten weder anwesend, noch durch Anwälte vertreten waren, sind noch immer inkraft und würden die sofortige Inhaftierung für Hartung und Kufner – Kienesberger ist 2015 verstorben – bedeuten,  sofern sie die Grenze zu Italien überschritten. 

Von Italien Abhilfe zu erwarten, scheint ausgeschlossen; seit Antonio Salandra (Regierungschef von März 1914 bis  Juni 1916) folgen alle römischen Polit-Onorevoli, ob links oder rechts, dessen Maxime des „Sacro egoismo“ („Heiliger Eigennutz“). Seine Geheimdienst-Archive öffnet es  – secreto die stato  – nicht, es könnten  ja viele manipulierte „Wahrheiten“ ans Licht kommen, die man lieber im Dunkeln  belässt.  Peppino Zangrando,  als Präsident der Belluneser Anwaltskammer von hoher Reputation, stellte schon 1994 in der „Causa Porzescharte“, in der er jahrelang recherchiert hatte, ein Attentat des BAS in Abrede. Er wollte damals schon den Fall neu aufrollen, sein Wiederaufnahmeantrag scheiterte indes an der Staatsanwaltschaft.

Erlittenes Unrecht

Was folgt aus all dem, was Golowitsch in drei ansprechend komponierten Dokumentations- und Dokumentenbänden eindringlich vor uns ausbreitet? Der BAS hat 1967 auf der Porzescharte kein Attentat verübt. Die dafür verantwortlich gemachten Personen (Prof. Dr. med. Erhard Hartung, Egon Kufner sowie der bereits verstorbene Peter Kienesberger) sind zu Unrecht verfolgt und von Italien zu gewissenlosen Terroristen  gestempelt worden. Mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Geschehen, das sich offenkundig anders denn offiziell dargestellt abspielte, wäre es an der Zeit, das florentinische Schandurteil aus der Welt zu schaffen, mit denen sie gänzlich wahrheits- und rechtswidrig für eine offenkundig nicht begangene Tat verurteilt und damit zu blutrünstigen  Mördern gestempelt worden sind. Es versteht sich daher eigentlich von selbst, dass die trotz Freispruchs (in Österreich) nach wie vor mit dem Makel der Täterschaft behafteten und in ihrer persönlichen (Reise-)Freiheit eingeschränkten Personen endlich offiziell und überdies öffentlich vernehmlich zu rehabilitieren sind.

Leisetreter am Ballhausplatz

Ein aus dem Österreichischen Nationalrat (Parlament) heraus an den damaligen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) gerichteter dahingehender Versuch des FPÖ-Abgeordneten Werner Neubauer vom 17.12.2013 erwies sich als ergebnislos. Faymann gab sich in seiner schriftlichen Antwort vom 17.02.2014 (GZ: BKA-353.110/0008-I/4/2014) auf Neubauers umfangreichen Fragenkatalog ahnungslos – sowohl gegenüber den Erkenntnissen aus Speckners Forschungsergebnissen, als auch gegenüber Fragen nach eventuell vorliegenden Unterlagen zur „Intervention des Kanzlers Klaus bezüglich der Prozessführung durch den Richter Dr. Kubernat im Dezember 1968 beim Landesgerichtspräsidenten“. Und in allen anderen Fragen erklärte Faymann das Kanzleramt für unzuständig.

Auch an das österreichische Staatsoberhaupt gerichtete Anfragen erwiesen sich letztlich als nicht zielführend. Der damalige Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hatte zwar, „Auftrag gegeben, dieses Buch eingehend zu studieren. Erst nachher wird die Beurteilung der Frage möglich sein, ob sich über den bisher schon bekannten Sachverhalt hinaus neue Gesichtspunkte in dieser Angelegenheit ergeben“, wie er am 28.August 2013 an den „sehr geehrten Herrn Klubobmann des Freiheitlichen Parlamentsclubs, Abg. z. NR Heinz-Christian Strache, FPÖ Bundesparteiobmann“  schrieb.Doch am 7. Februar 2014 teilte er diesem mit: „Wie ich in meinem Schreiben vom 28. August 2013 in Aussicht gestellt habe, wurde dieses Buch von Mitarbeitern der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei durchgelesen. Ein Beweis dahingehend, dass die vom italienischen Geschworenengericht verurteilten Personen nicht  ,die Täter gewesen sein konnten‘,  ist aus dem Buch nach Ansicht meiner Mitarbeiter nicht eindeutig abzuleiten. Was mögliche Begnadigungen anlangt, darf ich auf die Ihnen bekannten, bisher schon gesetzten Schritte hinweisen. Ich werde dieses Thema bei geeigneten Gelegenheiten auch in Zukunft im Auge behalten.“

Auf neuerliches Nachsetzen des Abgeordneten Neubauer (Schreiben vom 1. 12. 2014) ließ Fischer am 12.12. 2014 seinen „Berater für europäische und internationale Angelegenheiten“, Botschafter Dr. Helmut Freudenschuss, antworten (GZ S130040/221-IA/2014). Darin hieß es, es gehe „nicht um die Bewertung des Buches, sondern ausschließlich darum, ob die darin enthaltenen Ausführungen über die bereits gesetzten Schritte hinaus eine weitere Intervention gegenüber den italienischen Organen nahelegt. Sie wissen sicher, dass der Herr Bundespräsident das Thema der Begnadigungen immer wieder – zuletzt am 11. November 2014 – im Gespräch mit dem italienischen Staatspräsidenten zur Sprache gebracht hat. Die italienischen Vorbedingung – nämlich Gnadengesuche der Betroffenen – ist aber offenbar nicht erfüllbar.“

Unziemliche Empfehlungen und Schande für Österreich

Seit Jahren raten und/oder empfehlen regierende österreichische Bundes- und Landespolitiker (vornehmlich jene Tirols und zuvorderst jene von ÖVP und SPÖ), aber auch Politiker des 1919 von Italien annektierten südlichen Teils Tirols, vorzugsweise jene der Südtiroler Volkspartei (SVP), „Betroffenen“, deren Taten – seien sie bewiesen oder unbewiesen; seien sie begangen oder nichtbegangen; seien sie von BAS-Aktivisten verübt oder diesen durch italienische Manipulationen untergeschoben worden – bereits ein halbes Jahrhundert und länger zurückliegen, mögen doch bitteschön Gnadengesuche einreichen. Mit Verlaub – das ist Chuzpe.

Abgesehen davon, dass italienische Staatsoberhäupter längst Terroristen aus den Reihen der „Roten Brigaden“ respektive aus dem rechtsextremistischen Milieu begnadigten, sich bisher aber stets ablehnend gegenüber den letzten verbliebenen Südtirolern, setzt der Gnadenakt für Südtirol deren Gnadengesuch voraus. Alle unrechtmäßig Beschuldigten und zudem menschenrechtswidrig Verurteilten – und um solche handelt es sich bei den Dreien der „Causa Porzescharte –,  wären doch von allen guten Geistern verlassen, so sie um Gnade bettelten für eine Tat, die sie nicht begangen haben. Dass indes maßgebliche Organe der Republik Österreich, die sich damals schon hasenfüßig und Italien gegenüber unterwürfig verhielten, auch 50 Jahre danach noch ihrer Fürsorgepflicht für zwei ihrer jahrelang politisch und justitiell verfolgten Staatsbürger (offenkundig) nicht nachkommen (wollen), darf man mit Fug und Recht eine Schande nennen.

Eine Schande für die österreichische Politik war es auch, die von Rom  unter ständigen Hinweisen auf das EWG-Veto verlangte „Präventivhaft“ – wie sie in Italien auf der Grundlage fortbestehender faschistischer Rechtsnormen möglich war –  über  geflüchtete Südtiroler zu verhängen und sogar deren Auslieferung zu verlangen, füglich zu umgehen. Weil sich besagter parteifreier Justizminister Klecatsky unter Hinweis auf die österreichische  Rechtsordnung  dem im Ministerrat allen Ernstes vorgetragenen Ansinnen anderer entschieden entgegentrat, womit die Sache formell erledigt war,  hatte man jedoch im Wiener Innenministerium einen Rom entgegenkommenden Ausweg erdacht: Die von den italienischen Stellen  namhaft gemachten Südtiroler wurden kurzerhand in  Schubhaft genommen. Gelang es diesen Schubhäftlingen  trotz enormer Schwierigkeiten,  eine gerichtlich verfügte Aufhebung ihrer Inhaftierung zu erreichen, sperrte man sie unter einem neuen Schuldvorwurf  wieder ein.

Derartige und andere unschöne  Vorgehensweisen stehen in Golowitschs drittem Band im Zentrum. Dazu gehört samt und sonders  die politische Preisgabe einer fundamentalen,  auf internationalem Recht fußenden  Absicherung des Südtiroler Autonomie- „Pakets“. Und dazu gehört nicht zuletzt die dokumentarisch belegte Schilderung von Winkelzügen, die im diplomatischen Hintergrund, somit im Geheimen (also der Öffentlichkeit und den Südtirolern als Betroffenen verborgen bleibend) abliefen und  politische Händel ermöglichten.

Dr. Bruno Hosp war als junger Student mit führenden BAS-Kämpfern wie beispielsweise Jörg Klotz und Luis Amplatz befreundet. Hosps Wort ist auch aufgrund langjähriger  Mitwirkung an der politischen Gestaltung Südtirols in der „Paket- und Nachpaket-Ära“  –  als SVP-Landesparteisekretär unter Silvius Magnago; sodann viele Jahre Landesrat für deutsche und ladinische Kultur sowie Denkmalpflege;  sohin auch als Zeitzeuge aus der  Erlebnisgeneration – von Gewicht. In seinem von persönlichen Erfahrungen geprägten und von den jüngeren zeitgeschichtlichen Forschungsergebnissen  beeinflussten Geleitwort  „Südtirolpolitik mit Makeln“  zu Golowitschs drittem Band stellt er sich und allen Betroffenen sowie Interessierten die Frage: „Wie sah die österreichische Südtirolpolitik jener Jahre wirklich aus?“ Räsonierend beantwortet er sie:  „Generell vermisst man das österreichische Selbstbewusstsein gegenüber dem italienischen Staat, der seinerseits  ,Freundschaft‘  gegenüber Österreich im Falle Südtirols meist vermissen ließ. Es ist eine weiterwirkende politische Konstante. Die österreichische Konstante dagegen ist die Grundtendenz, lieber Wohlverhalten zu zeigen als strategisch-entschlossene Politik im Landesinteresse, zu dem auch Südtirol zählt, zu betreiben.“

Bruno Hosp und der mit ihm befreundete  Freiheitskämpfer Jörg Klotz   Foto (1965) privat

Ernüchternd fährt der ernüchterte Hosp fort: „Der unvoreingenommene Leser der Darstellung von Helmut Golowitsch kommt nicht umhin festzustellen, dass die Südtirolpolitik der ÖVP und der Regierung Dr. Josef Klaus in ihrer Grundorientierung zwar Südtirol helfen wollte, doch der Wunsch Österreichs nach dem Beitritt zur EWG zu oft sehr peinlichen Unterwerfungsgesten gegenüber der italienischen Staatsmacht im Allgemeinen und der Democrazia Cristiana (DC) mit ihrer zentralistisch-nationalistischen Ausrichtung im Besonderen führte. Dies wurde Südtirol natürlich verheimlicht. Eingestanden hat man es bis heute nicht. Das viel beschworene ,Herzensanliegen Südtirol‘ blieb in seiner politischen Ausrichtung oft halbherzig. Man wollte alles für Südtirol tun, aber zugleich nichts, was die italienische Staatsmacht störte. Die Regierung in Wien umging auch oft genug das Bundesland Tirol, dessen Landeshauptmann Eduard Wallnöfer (ÖVP), sein Stellvertreter Dr. Hans Gamper (ÖVP), Landesrat Rupert Zechtl (SPÖ) und einige andere herausragende politische Persönlichkeiten stets strategisch- konsequent Südtiroler Lebensinteressen vertraten. Die Regierung Dr. Josef Klaus umging aber auch ihren SPÖ-Außenminister Dr. Bruno Kreisky, der diplomatisch-weitsichtig und kämpferisch-unbeugsam für Südtirol eintrat, die Südtirolfrage vor die UNO brachte und in seiner Zeit als Bundeskanzler wohlbedacht keine Anstalten machte, den zweifelhaften IGH-Vertrag zu ratifizieren.“

Diesen Feststellungen Hosps ist uneingeschränkt zuzustimmen, weshalb der Rezensent zu seiner Schlussfolgerung gelangt:  Historische Forschung ist stets ein Ringen um Wahrheitssuche, und  Geschichtsschreibung ist ausschließlich der Wahrheit verpflichtet, nicht einer Ideologie, einem sogenannten „erkenntnisleitenden Interesse“, welches direkt zu einer mitunter staatlichen Interessen entsprechenden Geschichtspolitik führt:  Wie sie heutzutage nicht selten unter der Vorgabe, allein „dem Humanen verpflichtet“  zu sein, die Regel statt die Ausnahme ist. Und worunter das unbestechliche Urteil leidet. Geschichtsforschung und -schreibung hat jedweder Versuchung zu widerstehen, aus berufspolitischem oder akademischem Opportunismus oder beidem, bisweilen gepaart mit Sendungsbewusstsein und/oder Eiferertum,  (politisches, wirtschaftliches, soziales, gesellschaftliches) Geschehen  anders zu schildern als es wirklich war und zu bewerten, wie es politischer Korrektheit Zeitgeist und Mainstream frommt.

Helmut Golowitschs dreibändige historisch-politische Dokumentation zur Südtiroler Zeitgeschichte folgt den Maximen von Wahrheit und Gerechtigkeit, zeigt auf, was andere ignorier(t)en  und/oder (un)bewusst  ausblende(te)n.  „Jeder wahrheitsbewusste und weltoffene österreichische Patriot und jeder Südtiroler, der sich aus guten Gründen als Österreicher fühlt, wird das Vaterland Österreich nicht weniger lieben, wenn er unverfälscht die ganze Wahrheit erfährt, wie die österreichischen Regierungen jener Jahre es mit Südtirol wirklich hielten. Vaterlandsliebe, die die Wahrheit nicht ausblendet, wird sich vielmehr mit einem sehr nüchternen Sinn verbinden, der zur politischen Klarsicht befähigt“, schreibt Hosp zurecht.  Golowitschs  quellengesättigte  Tatsachenschilderung und seine Beschreibung der Zusammenhänge in drei ins sich geschlossenen und mit unzähligen Originaldokumenten angereicherten Bänden führen zu einer notwendigen vertieften, korrigierenden Sicht auf die österreichischen Südtirolpolitik, der weite Verbreitung zu wünschen ist.

Aufrechter Gang

Zum Tode des Südtiroler Freiheitskämpfers Sepp Innerhofer – ein  zeitgeistwidriger Nachruf 

Er war einer der Letzten. Sepp Innerhofers  hochaufragende Gestalt und  markanter, entschlossener Gesichtsausdruck zeugten bis ins hohe Alter äußerlich von jener Willensstärke, welche die Männer auszeichnete, die sich mit dem Frangarter Greißler und Kleinbauern Sepp Kerschbaumer zusammentaten, um im Herbst 1956   den Befreiungsauschuss Südtirol (BAS) zu gründen.  Gleichgesinnte scharten sich um den strenggläubigen Charismatiker Kerschbaumer und wirkten in konspirativen Klein- und Kleinstgruppen daran mit, die Welt(öffentlichkeit) auf die vom „demokratischen“ Nachkriegsitalien in nach wie vor  totalitärer Gebärde sowie partiell fortgeltender faschistischer  (Un-)Gesetzlichkeit betriebene Unterjochung ihrer Heimat sowie Kujonierung jenes deutschösterreichischen und ladinischen Bevölkerungsteils aufmerksam zu machen, dessen Italianisierung seit  dem (Unrechts-)Vertrag von Saint-Germain-en-Laye und der daraus folgenden Annexion des Landes unterm Brenner durch Italien 1919 weder mittels Entnationalisierung noch durch Umsiedlung gelungen war. Und dem die Siegermächte sowohl nach dem unglückseligen Ersten Weltkrieg, in den die damaligen Staatenlenker nach Ansicht des renommierten australischen Historikers Christopher Clark Schlafwandlern gleich zogen, als auch nach dem verhängnisvollen zweiten Weltenbrand, den der gebürtige Österreicher Adolf Hitler unter aktiver Mithilfe seines italienischen  Achsenpartners Benito Mussolini entfachte, die Selbstbestimmung verweigerte.

Die Aktivisten des BAS verlangten, worauf kein Geringerer als der unlängst im 92. Lebensjahr verstorbene  und unter Beteiligung politischer Prominenz sowie unzähliger Trauergäste aus allen Bevölkerungsschichten in Schenna bei Meran zur letzten Ruhe gebettete Sepp Innerhofer in vielen seiner öffentlichen Mahnrufe stets hinwies, nämlich  die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts durch den in einen wesensfremden Staat gezwungenen Tiroler Volksteil zwischen Brenner und Salurner Klause bzw. zwischen Reschen und  Dolomiten. Und sie wandten sich in Wort und  ersichtlicher wie vernehmbarer  Tat – woran es den meisten ihrer Volksvertreter  aufgrund realpolitischer, von Rom bestimmter Fakten zwangsläufig, zum Teil aber auch aus einer gewissen Selbstfesselung mangelte  – gegen die römische Verfälschung eines 1946  (aufgrund Drucks der Alliierten) zwischen dem österreichischen Außenminister Karl Gruber und dem italienischen Ministerpräsidenten Alcide DeGasperi in Paris zustande gekommenen vertraglichen Übereinkommens.  Darin war den Südtirolern die  Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten in Form einer statuarisch festgelegten Landesautonomie zugestanden worden.

Hatten die BAS-Akteure zunächst noch die Hoffnung, dass sich nach der machtvollen Demonstration von 30 000 Südtirolern auf Schloß Sigmundskron und mehrmaligen Vorstößen Wiens – so der Intervention des damaligen Außenministers Bruno Kreisky vor den Vereinten Nationen zugunsten der Südtiroler – die starre Haltung Roms ändern könnte, so sahen sie sich alsbald getäuscht. Die Geduld sei daher zugunsten der Tat gewichen, wie es Innerhofer einmal ausdrückte, weshalb man im BAS beschlossen habe: „Wir müssen lauter werden, sonst hören die uns da unten nicht.“ Sie wurden dann sehr laut, die idealistischen Kämpfer des BAS. So laut, dass ihr „großer Schlag“, das Sprengen von annähernd  40 Strommasten in der sogenannten „Feuernacht“ (11. auf 12. Juni 1961) nicht nur im weiten Rund um Bozen sowie an Eisack und Etsch, sondern weit darüber hinaus gehört wurde. Nicht zuletzt dieses Fanal gab – wider anderslautende  Auffassungen, Deutungen und geschichtspolitische Interpretationen – den Anstoß für Verhandlungen der beteiligten Konfliktparteien, woraus schließlich das zwischen 1969 und 1972 staatsrechtlich inkraftgesetzte neue Autonomie-Statut hervorging, auf dessen Grundlage die heutige (gesellschafts)politische Verfasstheit Südtirols ruht.

Bis es soweit war, begleiteten zahlreiche Rückschläge den Verhandlungsprozess zwischen Wien sowie Bozen und Rom. Und die BAS-Aktivisten durchlitten ein von der italienischen Staatsgewalt legitimiertes  Purgatorium, das wider die Menschenrechte verstieß und eines demokratischen Rechtsstaates gänzlich unwürdig war. Südtirol  wurde in Belagerungszustand versetzt und  von zusätzlich hinbeorderten Sicherheitskräften förmlich überzogen, sodass mehr als 20.000 Soldaten, Carabinieri und Spezialisten der Geheimdienste  den verhängten Ausnahmezustand zu gewährleisten  und jede „feindliche Regung“ zu unterdrücken hatten. 150 Freiheitskämpfer des BAS wurden als „bombardieri“ bzw. „terroristi“ inhaftiert, die meisten von Angehörigen einer Spezialeinheit gefoltert, denen Italiens Innenminister Mario Scelba die „Carta bianca“ für ihr barbarisches Tun erteilte.

Sepp Innerhofer, der Obstbauer aus Schenna, der zwei Elektromasten gesprengt hatte,  war unter den Gefolterten.  In der Carabinieri-Kaserne zu Eppan musste er über mehrere Tage hin Faustschläge, Schläge mit Gewehrriemen und Gewehrkolben ins Gesicht sowie auf alle Teile seines nackten Körpers bis hin zur Bewusstlosigkeit ertragen.  Man schlug ihm einen Zahn aus, riß ihm Haarbüscheln an Kopf und  Geschlechtsteil aus, ließ ihn stundenlang auf Fußspitzen stehen und platzierte eine Glühlampe direkt vor seinem Kopf. Man entzog ihm Essen und Trinken und erzwang schließlich seine Unterschrift unter ein „Geständnisprotokoll“, ohne dass er dieses überhaupt lesen durfte. In einem aus dem Gefängnis in Bozen, in dem er dann einsaß, herausgeschmuggelten und an Landeshauptmann Silvius Magnago gerichteten Brief vom 22. September 1961 schilderte Innerhofer  die erlittenen Qualen. Eine Reaktion blieb aus.

Wie  andere BAS-Aktivisten wurde auch Innerhofer in Mailand der Prozess gemacht. Das Urteil lautete drei Jahre Gefängnis und – nach der Haftentlassung  – Verlust der Bürgerrechte für 35 Jahre. Jeglicher Besitz war ihm untersagt, er durfte keine öffentlichen Ämter bekleiden und musste sich regelmäßig bei den Carabinieri  melden. Erst im Jahre 2000 konnte er wieder das Wahlrecht ausüben.

Verbittert hat ihn dies nicht. Bis ins hohe Alter hielt der Obstbauer Vorträge über das damalige politische und gesellschaftliche Geschehen  aus der Perspektive  des eigenen Erlebten und Erlittenen. Als aktiver Streiter  für die Südtiroler Sache  legte das BAS-Gründungsmitglied  aus der Mitte der Bevölkerung  Zeugnis ab vom Gebaren Italiens, das seinerzeit die Südtiroler entrechtete und gleich einem Kolonialvolk unterjochte.

Innerhofer trat  zwar stets für das Recht auf Selbstbestimmung ein, gab sich aber letztlich doch mit dem auf der Grundlage der schließlich gewährten, rechtlich einigermaßen gesicherten Autonomie erlangten Zustand zufrieden.  Regelwerk und Ausgestaltung dieser politisch-kulturellen Territorialautonomie werden  trotz ihrer immer wieder zutage tretenden, durch römischen Zentralismus verursachten administrativen  Einschränkungen  von Politik und Medien gerne als Projektionsfläche  für die Bewältigung von Problemen anderer in fremdnationaler Umgebung beheimateten Volksgruppen herangezogen  sowie als vorbildgebendes Beispiel für die friedliche Eindämmung von Konflikten in und zwischen Staaten mit ethnischen Konflikten gepriesen.

Indes setzte sich Innerhofer mit seiner immer wieder öffentlich vorgetragenen Zufriedenheitsbekundung  zwangsläufig  in einen gewissen Widerspruch zur festen Auffassung  jenes beträchtlichen  Teils der BAS-Aktivisten, deren Haltung und uneigennützigem  Einsatz  sich beispielsweise die  „Kameradschaft ehemaliger Südtiroler Freiheitskämpfer“, der  Südtiroler Heimatbund (SHB) und der Südtiroler Schützenbund (SSB) nach wie vor auf das engste verbunden fühlen und für deren eigentliche  Ziele  vornehmlich die  deutschtiroler Oppositionsparteien im Bozner Landhaus (Südtiroler Landtag)  politisch einstehen. Im Gegensatz zur (heutigen Führung der) Südtiroler Volkspartei (SVP) und der seit 1945 von ihr dominierten Landesregierung, die die – auch infolge entscheidender Mithilfe des BAS errungene – Autonomie  quasi als Wert an sich verabsolutieren, erachten sie diese nämlich nicht als Endzustand, sondern lediglich als Zwischenetappe auf dem nach wie vor zu verfolgenden Weg hin zur Selbstbestimmung.

Sie geben sich daher keinesfalls mit jener im österreichischen Außenministerium ersonnenen und während der Amtszeit des damaligen Ressortchefs Sebastian Kurz  wider „die Ewiggestrigen“ propagierten diplomatischen Formel zufrieden, welche sich mit der Daseinszufriedenheit(sbekundung) des verstorbenen Sepp Innerhofer deckt, wonach es sich bei der Südtirol-Autonomie um eine „besondere Form der Selbstbestimmung“ handele.  Das Ziel der BAS-Erben entspricht vielmehr dem „Los von Rom“, mithin dem ursprünglichen Verlangen aller Südtiroler und der ihnen zugetanen politischen Kräfte in Österreich und darüber hinaus nach Ausübung des Selbstbestimmungsrechts sowie in letzter Konsequenz  nach Wiedervereinigung mit dem Bundesland Tirol und also mit dem Vaterland Österreich.

Vereintes Tirol als „Europaregion“ – eine Schimäre

Niemand fasste die Malaise in treffendere Worte als der Landeskommandant der Südtiroler Schützen: Dass er seit nunmehr hundert Jahren zum italienischen Staat gehöre, sei für den südlichen Teil Tirols negativ. Demgegenüber müsse, wer einen ungetrübten Blick auf die Geschichte werfe, das Positive darin erkennen, dass „wir nicht von italienischen Politikern, italienischer Verwaltung und italienischen Gewohnheiten, die wir uns angeeignet haben, abhängig waren, als Tirol noch eins war“. Major Elmar Thaler nahm die alljährlich  stattfindende Landesgedenkfeier für den Volkshelden Andreas Hofer in Meran zum Anlass, um „überbordende Gesetze, ausufernde Bürokratie, Schikanen gegenüber Betrieben, Beschlagnahme von Autos, nur weil ein ausländisches Kennzeichen drauf ist“, zu kritisieren, denen seine Landsleute unterworfen seien.

Nicht allein das – als unlängst 30 Zentimeter Neuschnee und einige Lawinen den Verkehr über den Brenner lahmgelegt hatten, sodass zwischen Innsbruck und Trient (vice versa) für nahezu 30 Stunden so gut wie nichts mehr ging, habe „jeder, egal ob in Nord- oder Südtirol, dem anderen die Schuld gegeben“, sagte Thaler. Zurecht fragte der ranghöchste Repräsentant des nach wie vor uneingeschränkt für die Tiroler Landeseinheit einstehenden Südtiroler Schützenbundes (SSB), wo denn in dieser winterlichen Notsituation die angeblichen Segnungen der seit einem Vierteljahrhundert in Sonntagsreden vielbeschworenen „Europaregion Tirol“ ihren Niederschlag gefunden hätten. Fehlanzeige – dieses Gebilde existiere lediglich auf dem Papier; es sei bei den Politikern, die stets davon sprächen, noch nicht angekommen, und beim Volk schon gar nicht, resümierte Thaler.

Ein niederschmetternder Befund

Das ist ein niederschmetternder Befund, der von der überwiegenden Mehrheit  aller Tiroler zwischen Kufstein und Salurn sowie aller Welschtiroler (Bewohner des Trentino) zwischen Kronmetz (Mezzocorona) und Borghetto geteilt werden dürfte, sofern diese überhaupt etwas mit diesem Begriff respektive dessen schlagwortartiger Verkürzung „Euregio Tirol“ anzufangen wissen.  Diese Skepsis sieht sich in der Umfrage „Jugend und Politik“ des Südtiroler Statistik-Instituts ASTAT  vom August 2017 bestätigt, welche ergab, dass sich lediglich 17,1 Prozent der Personen im Alter bis zum 30. Lebensjahr  für die „Euregio-Ebene“ interessier(t)en. Dies wiederum  ist Beleg genug dafür, dass besagtes Gebilde  ohne inhaltliche Tiefe ist und offenkundig weit unter dem bleibt, wofür es stehen und was es eigentlich  erbringen soll(te).

Am 1. Januar 1995 war Österreich der Europäischen Union (EU) beigetreten. Damit eröffneten sich neue Chancen und Möglichkeiten in der Südtirol-Politik. Die  Teilhabe am EU-Binnenmarkt sowie der 1997 vollzogene  Beitritt zum Schengener Abkommen beendeten trotz formellen Erhalts der Staatsgrenze zwischen den beiden Tiroler Landesteilen das zuvor gängige Grenzregime, womit die historisch stets als „Schandgrenze“ empfundene Teilungskonsequenz aus der aus dem  italienischen Seitenwechsel im Ersten Weltkrieg erlangten Kriegsbeute in ihrer Wirkung erheblich an Trennschärfe verlor. Wenngleich der institutionelle Abbau der Grenze eine erhebliche Erleichterung des Alltagslebens auf beiden Seiten  sowie eine Intensivierung des grenzüberschreitenden Verkehrs zur Folge hatte, ist das damit von der Politik beidseits des Brenners wie im Mantra  beschworene „Zusammenwachsen“ der Landesteile bisher allenfalls ein frommer Wunsch geblieben.

Zusammenwachsen der Landesteile?

Parallel zu den grundstürzenden Veränderungen, welche nach dem Kollaps des Kommunismus, dem Fall der Mauer in Berlin und der Beseitigung des Drahtverhaus quer durch Europa sowie dem Untergang der Sowjetunion und er Auflösung Jugoslawiens die politische Geographie neu zeichneten, stellte man in den Landtagen Tirols und Vorarlbergs sowie Südtirols und des Trentino Überlegungen an, wie man sich möglichst in institutionalisierter Form zunutze machen könnte, was sich – über die nach dem Pariser Vertrag von 1946 zwischen Österreich und Italien mühsamen errungenen sogenannten Accordino-Vereinbarungen  (geltend für Tirol, Süd- und Welschtirol) hinaus – an „regionaler Subsidiarität“ bot, wie sie schon EG-Europa begrenzt zuließ. Insbesondere der 1992 errichtete Vertrag von Maastricht (aus der EG wurde die EU) schuf mit seinem inkorporierten – aber nie politisch konsequent verwirklichten – Konzept eines „Europas der Regionen“  die Voraussetzungen für das inhaltlich und institutionell nur rudimentär ausgefüllte Projekt der „Euregio Tirol“.

Die Idee dazu  war am 21. Mai 1991 im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Landtage der österreichischen Bundesländer Tirol und Vorarlberg sowie der beiden (seit De Gasperis Verwässerung des Pariser Vertrags von 1946 im 1. Autonomiestatut 1948  in einer Region zwangsvereinigten)  italienischen Provinzen Südtirol und Trient geboren worden. Obwohl sich Vorarlberg nach der zweiten gemeinsamen Sitzung am 2. Juni 1993 daraus  zurückzog, begannen die entsandten Delegierten, das Konzept sukzessiv weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die weitere Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dies schlug sich im 1996 vorgestellten Statut über die künftige politische Marschroute sowie die institutionelle Ausgestaltung der Europaregion Tirol nieder.

Rom legt sich quer

Um den von Beginn an vorherrschenden römischen Vorwurf der Sezession zu entkräften, bewegte sich die institutionelle Ausgestaltung strikt innerhalb geltender verfassungsrechtlicher Rahmenbedingungen sowie auf dem völkerrechtlichen Grundsatz des am 21. Mai 1980 getroffenen Madrider Rahmenübereinkommens bezüglich grenzüberschreitender Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften. Zur Vermeidung von Problemen mit der italienischen Regierung nahm man  – zunächst – Abstand von der ursprünglichen Idee, die Europaregion als öffentliche Körperschaft mit eigener finanzieller Ausstattung und Völkerrechtssubjektivität  einzurichten.

Die Initiatoren  erhofften, dass durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Wirtschaft und Politik nicht nur die wirtschaftliche Prosperität der Regionen, sondern damit auch eine Stärkung des Autonomie- und Föderalismusprinzips auf nationaler und EU-Ebene einhergehen würde.  Und insbesondere in Innsbruck und Bozen verband man mit der Europaregion die Hoffnung, dass die Kooperation nicht nur dem soziokulturellen „Auseinanderdriften“ der Landesteile Einhalt gebieten würde, sondern sogar das Gefühl der gemeinsamen Identität wiederaufleben ließe.  So beriefen sich führende Politiker beider Landesteile verstärkt auf gemeinsame Herkunft sowie Identität und begrüßten zugleich den faktischen Abbau der trennenden „Unrechtsgrenze“ im Rahmen der Europaregion.

„Sezessionismus, Irredentismus, Pangermanismus“

Dies führte sogleich dazu, dass von den damaligen  italienischen Regierungsparteien nicht etwa nur die – aus dem neofaschistischen MSI hervorgegangene – Alleanza Nazionale (AN) unter Fini, sondern auch die von Ministerpräsident Silvio Berlusconi geführte Forza Italia (FI)  immer wieder den reflexartigen Vorwurf des Sezessionismus / Irredentismus erhoben.  Aus anfangs vereinzelten Vorwürfen entwickelte sich ein breiter Proteststurm in Rom, der  1995  in einen handfesten  politischen Konflikt mündete. Auslöser  war die Absicht der drei Europa-Regionisten, ein gemeinsames Verbindungsbüro  in Brüssel einzurichten, um selbständig und überzeugtermaßen effektiver die eigenen regionalen Interessen gegenüber den EU-Institutionen vertreten zu können.  Obwohl Innsbruck ebenso wie Bozen und Trient versicherten, dass man allein föderalistische  Absichten verfolge, da das Büro auf ausschließlicher Grundlage von EU-Rechtsbestimmungen geschaffen werde, geriet insbesondere die Südtiroler Landesregierung ins Kreuzfeuer Roms.

Selbst von höchster Ebene wurden offene Vorwürfe oder gar Drohungen gegenüber der Landesregierung geäußert. So etwa von der Generalstaatsanwaltschaft in Trient, die die Südtiroler der „zunehmenden Staatsfeindlichkeit“ bezichtigte. Auch Staatspräsident Luigi Scalfaro drohte Bozen offen an, etwaige Sezessionsabsichten stellten einen evidenten Verstoß gegen die Verfassung dar und zögen schwerwiegende Konsequenzen nach sich. Im internen Jahresbericht des italienischen Innenministeriums wurde das Verbindungsbüro als „provozierend“ und „subversiv“ eingestuft, und zufolge von Anzeigen mehrerer rechter italienischer Parteien, besonders aus deren  Südtiroler Dependancen, wonach mit der Europaregion die „Zerstörung der Einheit Italiens“ oder „die Rückgliederung Südtirols nach Österreich“ angestrebt werde, wies Ministerpräsident Lamberto Dini die Staatsanwaltschaft in Rom an, den Vorwürfen nachzugehen. Wenngleich selbst  Büros von SVP-Abgeordneten durchsucht wurden, konnten die ermittelnden Staatsanwälte keine Indizien für den Vorwurf des Sezessionismus finden. Schließlich musste der italienische Verfassungsgerichtshof anno 1997 die Rechtmäßigkeit des Büros anerkennen.

 Wien verharrt in Passivität

Trotz dieses zwischen 1995 und 1997 das politische Klima zwischen Rom, Trient, Bozen und Innsbruck vergiftenden Konflikts vermied es die österreichische Regierung, zugunsten der Europaregion Tirol  Partei zu ergreifen, sondern verharrte am Ballhausplatz in Passivität.  In internen Aktenvermerken der Regierungen Vranitzky/Mock bzw. Vranitzky/Schüssel wurde  kritisiert, Bozen und Innsbruck hätten  es verabsäumt,  Wien in ausreichendem Maße über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen. Außenminister Alois Mock sowie sein Nachfolger Wolfgang Schüssel vermieden es, öffentlich Stellung zu nehmen. Ihre Partei ÖVP befleißigte sich der  Zurückhaltung, wohingegen  Grüne und Teile der in großer Koalition mit der ÖVP verbundenen Kanzlerpartei SPÖ  sogar offen vor angeblichen Gefahren eines Wiedererstarkens des „pangermanistischen Nationalismus“  warnen zu müssen glaubten. Lediglich die FPÖ sowie die Schützenverbände Tirols, Südtirols und Welschtirols  sprachen sich geschlossen und eindeutig zugunsten der Europaregion aus. Die  österreichischen Parteien spielten Italien faktisch  in die Hände, indem Rom das Projekt mit dem Hinweis darauf, dass FPÖ wie Schützen zuvor  offen das Recht auf Selbstbestimmung für Südtirol eingefordert hätten, als „Föderalismusprojekt von Rechtsaußen“ zu stigmatisieren trachtete, das  dem „sezessionistischen Pangermanismus“ diene.

„Aufstand gegen Gleichgültigkeit“

Da es seit der Initiierung eher durch Konflikte mit Rom denn durch signifikante politische Erfolge aufgefallen war, erlangte das Projekt erst mit der  nomenklatorischen Prägung  „Europaregion Tirol Südtirol Trentino” wieder ein wenig Auftrieb, zumal da sich die drei Landesregierungen verstärkt seiner Erweckung aus dem „Dornröschenschlaf” widmeten.  Ziel war die Stärkung der „Achse Innsbruck-Bozen-Trient“ auf kultureller Ebene sowie der  grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in  Politik und Wirtschaft. Im Kulturellen erhoffte man sich, den seit Jahrzehnten doch recht weit fortgeschrittenen Entfremdungsprozess südlich und nördlich des Brenners zu stoppen. Obwohl das postulierte Ziel eines „Aufstands gegen die Gleichgültigkeit“ – am 21. Februar 2009 auf Schloss Tirol begrifflich geprägt  vom damaligen Trentiner Landeshauptmann Lorenzo Dellai  während einer gemeinsamen Sitzung der Landeshauptleute –   an sich nicht neu war, erfuhr es  in Bozen  eine besondere Ausformung. In Anbetracht des Wählerzulaufs  zum oppositionellen  Lager der Selbstbestimmungsbefürworter, welcher sich nicht allein in Wahlerfolgen von Süd-Tiroler Freiheit (STF) und Freiheitlicher Partei Südtirols (FPS)  abzeichnete, wollte man  mit dem Ausbau der Euregio ein alternatives Modell schaffen und möglichst attraktiv machen.  So gaben  insbesondere SVP und Nordtiroler ÖVP vor, mit der Intensivierung der grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit  werde die politische Unabhängigkeit der Landesteile gegenüber Rom, Wien und Brüssel gestärkt, was dazu beitrage, dass die Teilung Tirols im „europäischen Geiste“ überwunden werde.

Außenminister Kurz: „Ewiggestrige“

Das Werben mit der politischen „Nord-Süd-Achse“ postulierten die Regierungsparteien  in Bozen (SVP), Innsbruck (ÖVP) und Wien als „einzige realpolitische Alternative“ zur Freistaatslösung, wie sie die oppositionelle FPS vertritt, und zur Wiedervereinigung mit Tirol, mithin der Rückgliederung zu Österreich nach erfolgreicher Ausübung des Selbstbestimmungsrechts, wie sie die ebenfalls oppositionelle STF auf ihre Fahnen geschrieben hat. Zugleich erhoben die Regierungsvertreter gegenüber den Selbstbestimmungsparteien und -befürwortern scharfe Kritik. Diese nannte  der damalige österreichische Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) seinerzeit  „Ewiggestrige“, die  vom „Aufziehen neuer Grenzen“ träumten.  Zugleich verstörten er und seine  ÖVP mit der faktisch die Aufgabe des Selbstbestimmungsverlangens markierenden  (und von der neuen SVP-Führung unter Philipp Achammer sowie Landeshauptmann Arno Kompatscher stillschweigend-freudig  gutgeheißenen)  Position alle patriotischen Kräfte, wonach mit der Südtirol-Autonomie „eine besondere  Form der Selbstbestimmung  verwirklicht“ sei.

Hinsichtlich einer besseren  funktionellen  Zusammenarbeit in der „Euregio“ vereinbarten nunmehr die drei Landesregierungen, die bis dato als „träge“ geltenden Entscheidungsprozesse, wie sie etwa im Rahmen der Dreierlandtage gang und gäbe waren,  durch neue effektivere und stärker institutionalisierte Mechanismen zu ersetzen. Wenngleich die Treffen der Landtage – trotz ihres gemeinsamen Zusammentretens im Zwei-Jahres-Rhythmus – durchaus einen  politischen  Fortschritt darstellten, war durch das dort geltende Einstimmigkeitsprinzip die Entscheidungsfindung  erschwert. Daher vermied man es, im Rahmen dieses Gremiums strikt,  politisch heikle Themen auf die Tagesordnung zu setzen. Dies wiederum führte dazu, dass die realpolitische Bedeutung der gemeinsamen Landtagssitzungen als sehr gering einzuschätzen war und lediglich einen symbolischen Zweck erfüllte. Daher entschieden sich die Landesregierungen am 15. Oktober 2009 zur Einrichtung  des sogenannten „Europäischen Verbunds territorialer Zusammenarbeit“ (EVTZ), um die Europaregion mit eigener Rechtspersönlichkeit und damit auch größerer politischer  Selbständigkeit auszustatten.

Die „Euregio“ als „EVTZ“

 Das Konzept  fußt auf der Verordnung 1082/2006 des Europäischen Parlaments und verfolgt dabei Ziel und Zweck, „[…] regionalen und kommunalen Behörden (und auch nationalen Behörden in kleineren oder zentralisierten Ländern) sowie öffentlichen Unternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten die Einrichtung von Verbünden mit eigener Rechtspersönlichkeit zur Lieferung gemeinsamer Leistungen“ im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die Gründung der EVTZ  rief zwar neuerlich Einspruch seitens der italienischen Regierung hervor;  der Protest fiel jedoch weitaus „gemäßigter“ aus  als beim ersten Anlauf  (s.o.). So trug  Rom jetzt lediglich „formelle Bedenken“  vor und zeigte sich zudem bereit, über das Projekt am Verhandlungstisch zu diskutieren. Bereits nach  einigen Konsultationen zog sie ihre anfänglichen Vorbehalte  zurück und stimmte schlußendlich zu, sodaß der  Eröffnung des EVTZ-Büros in Bozen nichts mehr im Wege stand.

Die Aufgabenfelder der Europaregion à la EVTZ sollten nunmehr  eine umfassende politische, wirtschaftliche und soziale Bandbreite  abdecken.  Dies führte allerdings bereits nach kurzer Zeit zu  Bedenken. So befürchtete man sogar in den jeweiligen Landesregierungen,  man könne sich dabei, wie schon einmal,  politisch übernehmen. Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher, sonst eher ein glühender EVTZ-Akteur, befand sogar zu Beginn seiner Amtszeit 2014 nüchtern, dass es der Europaregion –  mit Ausnahme des im Bau befindlichen Brenner-Basistunnels –  an großen „politischen Leuchtturmprojekten“ fehle und mahnte,  die EVTZ dürfe „nicht wieder nur  zu einem Schlagwortprojekt“ verkommen.  Daher stufte die Südtiroler Landesregierung die EVTZ  als „Projekt herausgehobener politischer Priorität” ein und stellte dafür zusätzliche Mittel bereit. 

Nationalstaatliche Interessen

Nichtsdestotrotz  bleibt  abzuwarten, welche  Entwicklung die Euregio Tirol-Südtirol-Trentino in Zukunft tatsächlich nimmt, und es muß sich auch erst noch herausstellen, ob damit tatsächlich das Wiederzusammenwachsen der seit hundert Jahren getrennten Landesteile begünstigt werden  kann. Skepsis ist angesichts des eingangs (mit Bezug auf das winterlich bedingte Verkehrschaos) geschilderten  Zuständigkeitsproblems  schon im Kleinen angebracht. Und wenn es um größere Bedürfnisse geht, welche nationalstaatliche Interessen unmittelbar berühren, bleibt von der hehren Euregio wenig mehr als ein matter Schein.

Das zeigte sich 2016 in aller Deutlichkeit, als Österreich im Zuge der sogenannten „Flüchtlingskrise”, die infolge  politischen Fehlverhaltens und selbstzerstörerischer Willkommens-Signale  in Wahrheit einer Masseninvasion überwiegend junger Männer aus zuvorderst muslimisch geprägten nah- und fernöstlichen sowie afrikanischen Ländern glich, ernstlich erwog,  nach der vom damaligen Außenminister Kurz maßgeblich zustande gebrachten Unterbindung des Zustroms über die Balkan-Route  auch  jenen über die stark frequentierte  Italien-Route durch Wiedereinführung von (auch mit militärischen Mitteln unterstützten)  Brenner-Kontrollen  zu stoppen. Was jedoch  unterbleiben konnte, da sich Rom tatsächlich zur Abkehr von zuvor  eher laxem  „Durchwinke”-Verhalten bequemte.  Und seit dem mit der vorgezogenen Parlamentswahl 2018 vollzogenen  Machtwechsel hin zu der von der Fünf-Sterne-Bewegung und Lega Nord gebildeten Regierung betreibt Rom – eben im nationalen Interesse des vom einstigen königlichen Regierungschef Antonio Salandra 1915 beim Kriegseintritt  Italiens auf der Seite der Entente-Mächte Frankreich und Großbritannien geprägten  Prinzips des „Sacro egoismo” – neben den Visegrad-Vier Ungarn, Slowakei, Tschechien und Polen die weitaus strengste  Flüchtlings(abweisungs)politik im Rahmen der EU.

Institutionell funktionierende „Euregios”, jeweils ausgestattet  mit politischer Selbstverwaltung, Regionalparlament und -regierung, welche  tatsächlich die  vielen ursächlich von der ohne Beachtung der historisch-kulturellen Identität und Volkszusammengehörigkeit  sowie der Verweigerung   des  Selbstbestimmungsrechts  gezogenen) Grenzen  verschwinden ließen und damit auch  die dadurch erst entstandenen und bis heute fortwirkenden Probleme nationaler Minderheiten auf einen Schlag beseitigten, würden wohl nur durch Aufhebung des Nationalstaatsprinzips und demzufolge mit der herbeizuführenden Metamorphose   der Nationalstaaten  zu  einer wirklich politischen EUnion möglich. Deren Parlament müsste sich aus gewählten  Abgeordneten aller Europaregionen konstituieren und  aus dessen Mitte die EU-Regierung hervorgehen.  Derartigen  Träumen, wie sie vielleicht  in den 1990er  Jahren  von einigen  in der Minderheiten- und Volksgruppenpolitik Engagierten   geträumt worden sein mochten, stehen Entwicklung, Zustand und Lage, in der/dem sich EUropa befindet, diametral entgegen.  Es dominieren nationalstaatliche Interessen, um nicht zu sagen Egoismen, und es gewinnen auf Loslösung und Eigenstaatlichkeit bedachte Fliehkräfte – just auch innerhalb der  Nationalstaaten (beispielsweise in Spanien, Italien, Belgien, Großbritannien) – ebenso an Attraktivität wie politisches Handeln in nationalstaatlicher Fasson.

Landeseinheit durch Euregio – ein Wunschbild

Wider den in der Europa-Frage gleichsam  missionarisch  agierenden österreichischen Schriftsteller Menasse ruft der  türkisch-deutsche Literat Zafer Senocak ernüchternd den „Abschied vom Fetisch eines politisch vereinten Europa” aus und stellt fest, Europas Zukunft könne nur in der wertgebundenen Zusammenarbeit souveräner Nationalstaaten liegen. Wie diese „wertgebundene Zusammenarbeit“ in Bezug auf die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino funktioniert, geht aus dem auf den einleitend erwähnten Meraner Andreas-Hofer-Feierlichkeiten getroffenen  Befund des Schützen-Kommandanten Elmar Thaler  hervor. Dem stellte der in Mailand angesiedelte österreichische Generalkonsul  Wolfgang  Spadinger im Beisein von Schützenformationen aus besagter Euregio auf der Gedenkfeier in Mantua am Denkmal des dort vor 209 Jahren  füsilierten Tiroler Volkshelden entgegen, Andreas Hofer sei ein „früher Vertreter der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino“ gewesen, die heute gut funktioniere. Wie dem auch sei – unter dem Aspekt der Aufhebung der Teilung des Landes und  des nach wie vor nicht aus den Augen zu verlierenden Ziels des Wiedergewinnens seiner Einheit reicht sie kaum über die Wunschbildkontur einer Schimäre hinaus.

Freiheitskämpfer sind keine Terroristen

Wer BAS-Aktivisten mit mordenden leninistischen Rotbrigadisten und anarcho-marxistischen Gesinnungsgenossen gleichsetzt, betreibt Geschichtsklitterung

Kurz vor Weihnachten 2018 richteten die Kinder Heinrich Oberleiters, eines in Nordbayern lebenden Südtiroler Freiheitskämpfers der 1960 Jahre, über einen Anwalt ein Gnadengesuch für ihren Vater an den italienischen Staatspräsidenten Sergio Mattarella.  Oberleiter ist 77 Jahre alt und einer der „Pusterer Buben“ (im Dialekt „Puschtra Buim“). Die Selbstbezeichnung der Gruppe steht für vier legendäre Aktivisten des Befreiungsausschusses Südtirol (BAS), der in Wort und Tat für die den Landesbewohnern 1918/19 sowie 1945/46 verweigerte Selbstbestimmung eintrat. Oberleiter gehört, wie Sepp Forer und Siegfried Steger, die, wie ihr bereits verstorbener Kamerad Heinrich Oberlechner, nach der berühmten „Feuernacht“ 1961 nach Österreich entkommen konnten, als der BAS, um die Weltöffentlichkeit auf das Südtirol-Problem aufmerksam zu machen, rund um Bozen zahlreiche Strommasten gesprengt hatte. In Italien wurden sie, wie die meisten ihrer mehr als 100 festgenommenen BAS-Kameraden, in Abwesenheit zu langjährigen Haftstrafen verurteilt und gelten – nicht nur dort –  nach wie vor als Terroristen.

Dies zeigte sich jüngst daran, dass  nach Überstellung des einstigen Kopfes der linksextremistischen Organisation „Bewaffnete Proletarier für den Kommunismus“ (Proletari Armati per il Comunismo, PAC)  Cesare Battisti von Bolivien nach Italien der Abgeordnete Luca De Carlo an Mattarella appellierte, er möge die Begnadigung verweigern und stattdessen „Druck auf die Regierung in Wien zur Auslieferung all jener ehemaligen Südtiroler Terroristen ausüben, die sich für Verbrechen verantwortlich gemacht und in Österreich Zuflucht gefunden“ hätten. De Carlo gehört, wie 16 Kammerabgeordnete und 7 Senatoren, den „Brüdern Italiens“ (Fratelli d’Italia; FdI) an, einer neo-faschistischen Partei,  die sich in der Hervorkehrung ihrer an Mussolini gemahnenden Propaganda von der „ewigen Italianità“ (Südtirols) vielleicht nur noch von der im Bozner Kommunalparlament vertretenen „Casa Pound“-Partei übertreffen lässt. In beide Parlamentskammern konnten  FdI-Mandatsträger im März 2018 einziehen, da ihre Partei Teil des Mitte-rechts-Wahlbündnisses um Silvio Berlusconis Forza Italia (FI) und Matteo Salvinis Lega Nord (LN) war.

Salvinis Bozner Statthalter Massimo Bessone hat zwar sogleich klargelegt, dass sich die LN – im Landtag ist sie seit Januar 2019 Koalitionspartner der Südtiroler Volkspartei (SVP) – keinesfalls das Verlangen der FdI zueigen machen werde. Dennoch muss man bis zum Beweis des Gegenteils festhalten, dass sich, egal wer in Rom regiert(e), Italiens Betrachtungsweise um keinen Deut verändert(e), wonach es sich bei BAS-Kämpfern wie bei den anarcho-marxistischen Gruppierungen und linksextremistischen Organisationen  – PAC, Lotta Continua („Der Kampf geht weiter“), Potere Operaio („Arbeiter-Macht“), Nuclei Armati Proletari (NAP; „Bewaffnete Proletarische Zellen“) sowie den streng marxistisch-leninistischen Brigate Rosse („Roten Brigaden“, BR) und zahlreichen Splittergruppen ebenso um Terroristen handele wie bei der rechtsextremistischen Ordine Nuovo (ON; „Neue Ordnung) und der Avanguardia Nazionale („Nationalen Avantgarde) mitsamt Ablegern wie etwa den Nuclei Armati Rivoluzionari („Bewaffneten Revolutionären Zellen“).

Gleichmacherische Betrachtungsweise

Die gleichmacherische Betrachtungsweise beschränkt sich leider nicht auf Italien. Doch wer sie betreibt oder ihr unhinterfragt folgt, übersieht oder negiert die prinzipiellen Unterschiede nach Zielsetzung, Gewaltpotential und -ausmaß. Während sich sowohl die genannten links-, als auch die rechtsextremistischen Gruppen die Beseitigung der demokratischen Ordnung in Italien mittels bewaffneten Kampfes  bzw. Putschens und deren Ersatz durch eine Diktatur des Proletariats bzw. ein autoritäres (Militär-)Regime zum Ziel setzten, strebte der BAS nie den gesellschaftlichen Umsturz oder anti-demokratische Verhältnisse an. Der BAS verlangte vielmehr die zweimal verweigerte Selbstbestimmung der Südtiroler, zumindest aber die Einlösung der von Italien 1946 vertraglich zugesicherten, aber verwässerten Autonomie. Und kämpfte in Wort und Tat gegen Entrechtung und Entnationalisierung, d.h. gegen die auch vom „demokratischen“ Italien praktizierte Zurücksetzung ihrer Landsleute sowie die massive Ansiedlung von Italienern zum Zwecke der Umstülpung der ethnisch-kulturellen Verhältnisse. Die der existentiellen Notlage ihrer von Italien wie ein Kolonialvolk gehaltenen Landsleute geschuldeten Gewalttaten, zunächst das Sprengen von Strommasten wie in der legendären „Feuernacht“ 1961, richteten die BAS-Aktivisten ausschließlich gegen Sachen, nicht gegen Menschen. Hingegen machten links- wie rechtsextremistische Gruppen dabei keine Unterschiede. So gingen beispielsweise allein auf das Konto der Rotbrigadisten 73 Mordanschläge und zahlreiche Entführungen sowie Banküberfälle. Der Bombenanschlag von Rechtsextremisten auf der Piazza Fontana in Mailand forderte 14 Todesopfer, und bei jenem  auf den Hauptbahnhof von Bologna 1980 waren 85 Personen getötet und mehr als doppelt so viele verletzt worden.

„Inneritalienische Manipulation“

Die meisten der nach der „Feuernacht“ verhafteten  BAS-Kämpfer haben, sofern sie Folter und Haft überlebten, ihre Strafen verbüßt. Die entkommenen, wie die „Pusterer Buben“, können  seit gut 50 Jahren wegen der (in Abwesenheit von italienischen Gerichten)  gegen sie ergangenen Urteile nicht wieder in ihre Südtiroler Heimat zurück. Es ist menschlich allzu verständlich, dass Oberleiters Kinder um Begnadigung für ihren Vater bitten, der 2016 indes mit den Worten zitiert worden war, „ein Gnadengesuch bei Italiens Staatspräsident kommt für mich nicht infrage, da ich mich nicht im Unrecht sehe und der Meinung bin und schon immer war, dass man mit Aufrechtgehen weiter kommt als mit Kriechen.“ Ebenso verständlich ist aber auch, dass Sepp Forer und Siegfried Steger ein Gnadengesuch  für sich mit der Begründung ausschließen, damit  sei eine – von ihnen strikt abgelehnte – Schuldanerkenntnis verbunden. Und absolut nachvollziehbar ist die vom Sprecher der „Kameradschaft ehemaliger Südtiroler Freiheitskämpfer“ eingenommene Position:  Univ.-Prof. i.R. Dr. med. Erhard Hartung lehnt für sich und seinen Fall einen derartigen Schritt  mit der ebenso stichhaltigen Begründung ab, er habe die ihm – er war damals junger Arzt – im Zusammenhang mit dem  „Attentat auf der Porzescharte“ (1967) zur Last gelegte Tat  ebensowenig begangen wie seine Mitstreiter Egon Kufner – damals Unteroffizier des österreichischen Bundesheeres – und (der 2015 verstorbene, damalige Elektriker) Peter Kienesberger.

 Der (Militär-)Historiker Oberst Dr. Hubert Speckner hat in seiner auf gründlichster Auswertung bisher verschlossener oder unbeachtet gebliebener Akten fußenden voluminösen Publikation „Zwischen Porze und Roßkarspitz… Der ,Vorfall‘ vom 25. Juni 1967 in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten. Mit einem Beitrag von Reinhard Olt und einem Vorwort von Michael Gehler“, Wien (Verlag Gra&Wis) 2013, schlüssig nachgewiesen, dass sich der Vorfall in der Nacht vom 24. / 25. Juni 1967 an besagtem (Grenz-)Übergang von Osttirol zur italienischen Provinz Belluno keinesfalls so ereignete wie ihn Italien darstellte (und Österreich politisch – nicht juristisch – schluckte). Vielmehr konnte sich dort nur abgespielt haben,  was der damalige österreichische Justizminister Hans Richard Klecatsky seinerzeit schon eine „rein inneritalienische Manipulation“ genannt hatte. Was aber Bundeskanzler Josef Klaus (ÖVP) weder in der Substanz noch in der Konsequenz aufgriff, sondern wider besseres Wissen ignorierte und aus (mutmaßlich vorgeblichem) „Staats-Interesse“ negierte.

So ist erwiesen, dass unmittelbar nach den von italienischen Stellen verbreiteten „Attentats“-Meldungen der Osttiroler Bezirkshauptmann Dr. Othmar Doblander sowie der ihn begleitende Bezirksgendarmeriekommandant Josef Scherer am Ort des angeblichen Geschehens waren. Doblander hielt in seinem Bericht an Hofrat Dr. Max Stocker, den Tiroler Sicherheitsdirektor, fest, dass er „mit Sicherheit auf der Porzescharte keine Minenfallen vorgefunden“ habe, die

italienische Soldaten getötet haben sollten. Dies teilte Stocker am 28. Juni auch dem Ministerialrat Dr. Franz Häusler vom staatspolizeilichen Dienst im Wiener Innenministerium mit. Die erst neun Tage nach dem Geschehen auf der Porzescharte zur Inspizierung eingesetzte gemischte italienisch-österreichische Untersuchungskommission fand indes den somit mehr als eine Woche ungesicherten „Tatort“  gänzlich anders vor als von Doblander beschrieben, woraus kein anderer Schluss zulässig sein kann, als dass er in der Zwischenzeit manipulativ verändert worden sein musste.

Spreng(stoff)technische Expertisen

untermauern historische Forschungsergebnisse

Hartung ist es verständlicherweise um seine völlige Rehabilitation zu tun.  Nach Jahrzehnten des gegen ihn ergangenen (Fehl-)Urteils und demzufolge auch der Fernhaltung von  Wurzeln und Wirkungsstätte medizinisch-homöopathisch bedeutender familiärer Vorfahren – diese betrieben in Riva am (vor dem Ersten Weltkrieg österreichischen) Gardasee ein von der Crème der  Gesellschaft sowie den Größen der europäischen Literatur gerühmtes Sanatorium ( http://www.tirolerland.tv/das-sanatorium-dr-von-hartungen-in-riva-am-gardasee/ )  – wollte er  Speckners grundstürzenden (militär)historische Forschungserträge zusätzlich von  Spreng(stoff)experten abgesichert wissen. Die drei der von Hartungs eingeschalteter Wiener Kanzlei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte GmbH  unabhängig voneinander beauftragten Sachverständigen untermauern denn auch in ihren Privatgutachten mittels naturwissenschaftlich-technischer Expertisen Speckners Untersuchungsergebnisse:

  • So kam der international anerkannte deutsche Gutachter Dr.-Ing. Rainer Melzer (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Einsturzverhalten, Erschütterungen und Schäden beim Abbruch von Bauwerken; Dresden)  2015 zu dem unumstößlichen Befund, dass an dem in der Causa infrage stehende Strom-Mast Nr. 119 auf der Porzescharte am 25.06.1967 zwei Sprengungen vorgenommen worden seien. Bei Betrachtung aller vorliegenden Daten und Sachverhalte sei eine Täterschaft Hartungs, Kienesbergers und Kufners infolgedessen auszuschließen.
  • Der gerichtlich zertifizierte österreichische Sprengstoff-Fachmann Mag. Maximilian Ruspeckhofer, der den angeblichen Tatort mehrmals untersuchte, hielt in seiner sprengtechnischen Analyse  zweifelsfrei fest, dass die Genannten unmöglich die Täter gewesen sein konnten. So heißt es in seinem umfangreichen Gutachten abschließend:  „Es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Mast in zwei Etappen gesprengt wurde. Und das schließt die Täterschaft der damals beschuldigten Personen aus. Es besteht darüber hinaus der dringende Verdacht, dass eineursprünglich nicht detonierte Ladung erst am nächsten Tag bzw. in dennächsten Tagen entfernt oder gezündet wurde. (Das Wesentliche ist auf Ruspeckhofers WebSite     https://www.ruspeckhofer.at/fachwissen/cold_case_porzescharte-8 enthalten.)
  • Und die Kernaussage in dem vom dritten hinzugezogenen Experten 2018 erstellten (mit 120 Seiten umfangreichsten) Gutachten lautet: „Im Rahmen der Gutachtenerstellung und aufgrund der sehr umfangreichen Befundaufnahme, der Rekonstruktion sowie Detailanalysen der einzelnen Sachverhalte zu den aktenkundigen Angaben der Ereignisse vom 25. Juni 1967 auf der Porzescharte, kann durch den gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen Ing. Harald Hasler BSc MSc mit an SICHERHEIT GRENZENDER WAHRSCHEINLICHKEIT gesagt werden, dass sich die Ereignisse so NICHT ereignet haben können.“

Welche Schlüsse sind aus alldem zu ziehen? Das Unrechtsurteil von Florenz (1971) ist zu annullieren. Mit den Untersuchungsergebnissen Speckners sowie den vorliegenden Gutachten dürften genügend neue Beweismittel vorliegen, um gegebenenfalls sogar eine dazu erforderliche Verfahrenswiederaufnahme zu begründen. Und nicht zuletzt sind die trotz  Freispruchs in Österreich bis zur Stunde mit dem Makel der Porze-Täterschaft behafteten Personen höchstamtlich und überdies öffentlichkeitsvernehmlich zu rehabilitieren.

Schluss mit der Diskreditierung des Freiheitskampfs

Speckner hatte in einer weiteren opulenten Publikation „Von der ,Feuernacht‘ zur ,Porzescharte‘. Das ,Südtirolproblem‘ der 1960er Jahre in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten, Wien (Verlag Gra&Wis) 2016  insgesamt 48andere „Attentate“ bzw. „Anschläge“ einer gründlichen Analyse unterzogen. Dabei erwies sich, dass die meisten entweder überhaupt nicht (so) stattfanden (wie von Italien dargestellt) oder unter „falscher Flagge“ verübt wurden, um den BAS dafür verantwortlich zu machen, seine Aktivisten als Terroristen zu verunglimpfen und damit den Südtiroler Freiheitskampf insgesamt zu diskreditieren. Andere Vorfälle dieser Art erwiesen sich schlicht als Unfälle.

Es ist daher dringend und zwingend geboten, die zentralen amtlichen italienischen Darstellungen zum damaligen Geschehen als das zu begreifen, was sie sind, nämlich Manipulationen und als solche Geschichtsfälschung. Italien, das dafür die Hauptverantwortung trägt, hat in den letzten Jahren unzählige Schwerverbrecher und linke wie rechte ideologisch-terroristische Gesinnungstäter begnadigt. Seinem jetzigen Staatsoberhaupt Sergio Mattarella stünde es daher gut an, nicht allein die Begnadigung Heinrich Oberleiters als Akt der Menschlichkeit zu verfügen. Sondern es wäre längst an der Zeit, dass der 12. Präsident der Republik Italien hinsichtlich all jener verbliebenen BAS-Leute, die schon seit mehr als 50 Jahren  außerhalb ihrer Heimat zubringen müssen,  fortgeschrittenen Alters sind und für niemanden eine Gefahr darstellen,  einen sauberen Schlussstrich zieht.  

Politisch korrektes Schweigen – rund um (Süd-)Tirol

Nicht alles Übel kommt aus den USA, aber viele gesellschaftliche Erscheinungen schwapp(t)en von dort zu uns West- und Mitteleuropäern herüber. „Political Correctness“ („politische Korrektheit“; des Weiteren abgekürzt „PC“) bestimmt seit geraumer Zeit Politik sowie Medien und schränkt – von der Bevölkerung kaum  wahrgenommen oder bequemlichkeitshalber ausgeblendet respektive  ignoriert – unser Dasein, vor allem unser Denken und Fühlen  ein.  PC formt mehr und mehr  den öffentlichen Diskurs, bemächtigt sich Forschung und Lehre an Hochschulen sowie des Unterrichts in  pädagogischen Einrichtungen und wirkt sich selbst auf  privates Verhalten aus.   

Unsere Wahrnehmung wird zusehends bestimmt von stromlinienförmig ausgerichteten Hauptstrom-Medien, deren Wirkmacht umso größer ist, je besser es ihnen gelingt, Rezipienten (Zuschauer, Zuhörer, Leser) nicht nur Information zu übermittelt, sondern ihnen auch sofort zu zeigen, was/wie diese darüber zu denken haben. Damit ist jedweder Meinungspluralismus ad absurdum geführt, und die systemimmanente Gleichförmigkeit trägt à la longue Züge des Totalitären. Vertreter  unerwünschter Meinungen mundtot zu machen, ist mit das Schlimmste, was in einem demokratischen Gemeinwesen geschehen kann, zu dem Meinungs- und Pressefreiheit  de jure gehören, de facto indes durch PC wenn nicht bereits ausgehebelt, so doch zumindest eingeschränkt sind.

Ignoranz und/oder Verschweigen

Zu den zerstörerischen Wirkungen politischer Korrektheit zählt das Ignorieren respektive gänzliche Verschweigen von Sachverhalten, Ereignissen und (nicht nur neuen) Forschungsergebnissen. Dies insbesondere dann, wenn die akribische Auswertung und sorgfältige Analyse von ans Licht geholten Fakten, die bisher im Dunkel verblieben waren, oder die Neubeleuchtung von  Fakten  „Erkenntnisse“ grundlegend zu erschüttern vermögen, auf denen bis dato für sakrosankt erachtete, historiographisch und/oder politisch festgeschriebene sowie massenmedial verbreitete „Wahrheiten“ und/oder Meinungen respektive „Überzeugungen“ beruh(t)en. Dies lässt sich bei der Betrachtung jüngerer Vorgänge, in deren Mittelpunkt Geschichte, Politik, Wissenschaft und Publizistik stehen, an einem besonderen Beispiel auf geradezu bedrückende Weise aufzeigen.

Alljährlich gedenkt man am 8. Dezember im südlichen Landesteil Tirols, nämlich in St. Pauls (Gemeinde Eppan), der Freiheitskämpfer der 1950er und 1960er Jahre. Eigentlicher Anlass ist der Tod des an den Folgen von italienischer Folter und Haft am 7. Dezember 1964 verstorbenen Gründers des Befreiungsauschusses Südtirol (BAS), Sepp Kerschbaumer. Gedacht wird zudem seiner Mitstreiter Kurt Welser, Jörg Klotz, Toni Gostner, Franz Höfler und Luis Amplatz, die wie er für die Freiheit ihrer Heimat ihr Leben ließen.

Die Genannten konnten sich seinerzeit guten Gewissens auf eine fundamentale  Sentenz berufen und davon leiten lassen, welche konditioniert die strikte Aufforderung zur Tat verlangt: „Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand  Pflicht!“ Dieser wuchtige Satz entstammt der Enzyklika „Sapientiae Christianae“ („Christliche Weisheiten“) von Leo XIII. und ist die Kurzform der darin enthaltenen längeren päpstlichen Aussage vom 10. Januar 1890 darüber, dass Gesetze eines Staates im Widerspruch  zum (göttlichen und weltlichen)  Recht stehen können. In derselben Tradition – und vor dem Hintergrund der deutschen, der österreichischen und damit auch der Tiroler Geschichte – wird just auch der 1946 formulierte Lehrsatz des Gustav Radbruch schlagend:  „Wo das gesatzte Recht dazu benutzt wird, menschenverachtendes Unrecht auszuüben, wird der Widerstand für Jedermann zur Pflicht!“ Und Franz Klüber, einst Professor  für katholische Soziallehre in Regensburg, hatte  in seiner aufschlussreichen, nach wie vor empfehlenswerten, 1963 erschienenen Schrift „Moraltheologische und rechtliche Beurteilung aktiven Widerstandes im Kampf um Südtirol“ ausdrücklich festgehalten, dass gegen eine als Unrechtssystem empfundene Ordnung oder Herrschaft Widerstand zu leisten nicht nur theologisch, sondern just auch juristisch begründet sei.

Wer wollte bestreiten, dass Italien gegenüber Südtirol(ern) nicht nur während der  Herrschaft von Mussolinis Schwarzhemden Unrecht für Recht setzte, sondern auch nach Ende des Zweiten Weltkriegs faschistisches (Un-)Recht im „demokratischen Gewande“ des nunmehr republikanischen Staates beibehielt, nämlich den bis in unsere Tage partiell als Teil seines Strafrechts geltenden Codice Rocco? Damals wurde die darin enthaltene Bestimmung „Verbrechen gegen die Einheit des Staates“  gegenüber den  Südtiroler Freiheitskämpfern angewendet, heute bietet ihn die Staatsanwaltschaft bisweilen auf, wenn Austro-Patrioten an Eisack und Etsch Plakate mit der Aufschrift „Südtirol ist nicht Italien“ mit sich führen oder Angehörige der Łiga Vèneta zwischen Gardasee und dem Golf von Venedig für die Eigenständigkeit Venetiens respektive dessen Loslösung von Italien demonstrieren. Allenfalls wenn die römische Staatsmacht eingreift sowie „Rädelsführer“ festsetzt und ihnen den Prozess macht, wird in den herkömmlichen Medien darüber berichtet und – wenn überhaupt dann politisch korrekt – wider „den Ungeist des Separatismus“ kommentiert. Ansonsten herrscht Schweigen.

Stereotypie und sakrosankte Zuschreibung

In Anbetracht der römischen Politik gegenüber den Tirolern deutscher und ladinischer Zunge zwischen Brenner und Salurner Klause sowohl in der Zwischenkriegszeit, als auch  insbesondere zwischen 1945 und dem leidvoll erkämpften und verhandelten Autonomie(paket) 1969/1972  müssen die Aktionen der Südtiroler Freiheitskämpfer als sittlich, moralisch und juristisch gerechtfertigte Widerstandshandlungen gewertet werden. Hierbei ist Wert zu legen auf die Feststellung  „aller Freiheitskämpfer“. Politisch, publizistisch und historiographisch wurden und werden nämlich Anlage und Wirkung ihrer Handlungen und Taten in Zweifel gezogen. Bis heute gilt in Politik wie Publizistik und nicht zuletzt in den Wissenschaftsdisziplinen Zeitgeschichte und Politologie die/das von Italien propagandistisch wider die BAS-Kämpfer gerichtete und verbreitete Stigmatisierung/Urteil als „Attentäter“ und „Terroristen“; und nicht nur die österreichische, sondern weithin auch die deutsche und europäische veröffentlichte Meinung folgt(e), von Hauptstrom-Politik, Hauptstrom-Medien sowie Hauptstrom-Wissenschaft und Hauptstrom-Lehre politisch korrekt instruiert, dieser stereotypen, ja sakrosankten Zuschreibung.

Zudem haben Wissenschaft, Politik und Medien den Südtiroler  Freiheitskampf einer nützlichen Segregation unterzogen, haben  Akteure und Aktivitäten säuberlich nach Zweckdienlichkeit für die politische, wissenschaftliche und publizistische Betrachtung unterteilt:

  • In eine erste Phase, die man zunächst aus der Sicht absoluter Gewaltlosigkeit zwar als moralisch verwerflich deklarierte, später aber nolens volens als politisch hilfreich ansah, da sie ja doch anerkanntermaßen den Weg zum Autonomiepaket mitbereitet habe. (Dennoch erklärte einer der maßgeblichen mit der Südtirol-Frage befassten Zeithistoriker, der ob seiner Akten-Editionen und Monographien für ein großes Bozner Verlagshaus ebenso wie für die maßgeblich von der SVP seit 1948 gestellte Landesregierung quasi wie die alleinige Autorität der Geschichtsschreibung und -deutung gilt, auch diese Phase für kontraproduktiv. )
  • Und in eine zweite Phase, in der die Aktivisten angeblich ohne Rücksicht auf Verluste gehandelt und demzufolge nicht mehr, wie in Phase eins, Gewalt nur gegen Sachen,  sondern auch  gegen Menschen verübt hätten. Und dass dabei  ideologisch bornierte Rechtsextremisten, ja Nazi-Adepten für die Gewalttaten Verantwortung trügen. Diese Phase wird – entgegen den Aussagen aus der Erlebnisgeneration und wider neuere Erkenntnisse/Forschungsergebnisse von Wissenschaft, Publizistik und Politik für gänzlich verwerflich und unentschuldbar erklärt, und Beteiligte werden als niederträchtige Parias stigmatisiert.

Förmliche Rehabilitation – Österreichs Verpflichtung

Dem steht entgegen, was der (Militär-)Historiker Hubert Speckner mittels Auswertung bisher von niemandem eingesehener Akten des Österreichischen Staatsarchivs in jahrelanger Forschung nachgewiesen hat, nämlich:

  • Dass das angebliche Attentat auf der Porzescharte am 25. Juni 1967 nicht stattfand.
  •  Dass es zumindest nicht so stattfand, wie es italienischerseits dargestellt, von der österreichischen Politik leisetreterisch übernommen  und bis zur Stunde von wissenschaftlicher und publizistischer Seite – nicht zuletzt auch in Südtirol –  als Faktum angesehen wurde und, als gäbe es Speckners Publikation „Zwischen Porze und Roßkarspitz…“, Wien (Verlag Gra&Wis) 2013, überhaupt nicht, in allen weiteren Verwendungszusammenhängen unhinterfragt prolongiert wird.

Niemand in Bozen, Innsbruck und Wien rührte bisher einen Finger zur Rehabilitierung der zu Unrecht der Tat bezichtigten und in Italien unter widrigsten, von deutschen und österreichischen Höchstgerichten für menschen- und verfahrensrechtswidrig erklärten Umständen zu hohen Haftstrafen verurteilten Freiheitskämpfer Univ.-Prof. Dr. med. Erhard Hartung und Egon Kufner (sowie den 2015 verstorbenen Peter Kienesberger). Diese Urteile, die man aufgrund der Erkenntnisse Speckners  Schandurteile nennen muss, gehörten zwingend aufgehoben. Und es wäre Pflicht Österreichs, gegenüber Italien auf juristischem wie politisch-diplomatischem Wege just dafür zu sorgen. Die Republik Österreich und die Medien, zumindest die öffentlich-rechtlichen sowie alle gedruckten Organe, die für sich den Anspruch der Seriosität erheben, ihn diesbezüglich aber nicht einlösen, hätten zudem darauf hinzuwirken, dass die Genannten  fortan nicht  länger  „Attentäter“, „Terroristen“ und „Mörder“ genannt werden dürften.

In einer weiteren umfänglichen Studie  „Von der ,Feuernacht‘ zur ,Porzescharte‘. Das ,Südtirolproblem‘ der 1960er Jahre in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten, Wien (Verlag Gra&Wis) 2016  hat  Speckner anhand von aufbereiteten 48 „aktenkundig gewordenen Vorfällen“ aus der Zeit, in denen Südtiroler Freiheitskämpfer in Wort und Tat aktiv gewesen sind, akribisch nachgewiesen, dass  seine aus den Inhalten der jeweiligen österreichischen Dokumente gewonnenen Erkenntnisse essentiell von den offiziellen italienischen Darstellungen abweichen. Auch hier gilt als Befund: Ignoranz und politische Korrektheit verhindern, dass „der Wahrheit eine Gasse“ geschlagen, dass ihr ans Licht der breiten Öffentlichkeit verholfen wird.

Geschichtsrevisionistische Schlüsse

Über die luziden Befunde und schieren Erkenntnisse im Einzelnen hinaus lassen sich aus alldem einige geschichtsrevisionistische Schlüsse ziehen. So fanden Aktionen des BAS ungefähr zeitgleich eine gewisse Parallelität durch Anschläge italienische Neofaschisten. Umgehend instrumentalisierte Italien vor allem die von Speckner analysierten Vorfälle, insbesondere jene mit bis heute nicht einwandfrei geklärten Hintergründen,  und nutzte sie politisch, medial und propagandistisch gegen Österreich.

Italien hatte nach dem Zweiten Weltkrieg alles versucht, um alle Südtiroler – wegen der zwischen Hitler und Mussolini 1939 vereinbarten „Option“, woraufhin bis 1941 ungefähr 90.000 Südtiroler „ins Reich“ umgesiedelt wurden –  als Nazis zu stempeln.  Und seit Ende der 1950er-Jahre stellte Italien alle BAS-Aktivisten in die recht(sextrem)e Ecke sowie politisch wie publizistisch unter Generalverdacht des Neonazismus. Was in politischen Milieus Österreichs und Deutschlands von ganz links bis zur Mitte verfing und bis heute anhält, und womit den Aktivisten bis zur Stunde Unrecht geschieht.

Die Südtiroler Freiheitskämpfer hatten aus schierer Verzweiflung ob der kolonialistischen Unterwerfungsgeste des „demokratischen“ Nachkriegsitaliens gehandelt. Und, besonders wichtig, weil es den gewohnt politisch-zweckmäßigen wie publizistischen „Fakten“ entgegensteht: Der BAS-Grundsatz, wonach „bei Anschlägen keine Menschen zu Schaden kommen dürfen“, wurde trotz Eskalation der Gewalt zwischen 1961 („Feuernacht“) und 1969 (mehrheitliche Annahme des Südtirol-„Pakets“ durch die Südtiroler Volkspartei) respektive 1972 (Zweites Autonomie-Statut) weitestgehend eingehalten.

Der Tod nahezu aller während dieser Jahre gewaltsam ums Leben gekommenen Personen ist nicht dem BAS als solchem anzulasten, wie dies fälschlicherweise von der italienischen Justiz und den Mainstream-Medien Italiens, Österreichs und Deutschlands wahrheitswidrig festgestellt sowie verbreitet wurde und auch heute noch behauptet wird. Stattdessen handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um Unfälle – so im Falle des Todes von Bruno Bolognesi in der Pfitscher-Joch-Hütte am 23. Juni 1966 sowie von Herbert Volgger, Martino Cossu und Franco Petrucci am 9. September 1966 auf der Steinalm-Hütte –, bzw. um eine fixe Geheimdienstaktion – so im Falle des Todes von Olivo Dordi, Francesco Gentile, Mario Di Lecce und Armando Piva auf der Porzescharte am 25./26. Juni 1967 sowie zudem im Falle des Todes von Filippo Foti und Edoardo Martini im „Alpenexpress“ zu Trient am 30. September 1967.  Bezüglich der Todesfälle Vittorio Tiralongo (3. September 1964),  Palmero Ariu und Luigi De Gennaro (26. August 1965) und  schließlich auch des Salvatore Gabitta und des Guiseppe D’Ignoti (24. August 1966) waren die allfälligen Strafverfahren ohne Anklageerhebung zufolge nicht ausreichender Erkenntnisse ohnedies eingestellt worden.

Für einige im Zusammenhang mit der Südtirol-Frage zwischen 1961 und 1963 in Österreich geplante und/oder ausgeführte Anschläge ist dem BAS ursprünglich fälschlicherweise die Täterschaft zugeschrieben worden. Es waren dies die Detonation einer am Denkmal der Republik in Wien angebrachten Sprengladung (30. April 1961), die Sprengung des Andreas-Hofer- Denkmals in Innsbruck (1. Oktober 1961), Schüsse auf die italienische Botschaft in Wien (8. Oktober 1961), Anschlagsversuche am Wiener Heldenplatz (27. Dezember 1961) und auf das sowjetische Ehrenmal („Russendenkmal“; 18. August 1962) sowie der für den Gendarmen Kurt Gruber todbringende Sprengstoffanschlag in Ebensee (23. September 1963), bei dem es zudem zwei Schwer- und neun Leichtverletzte gab.

Diese Taten waren von italienischen Neofaschisten bzw. von österreichischen Rechtsextremisten, die nicht dem BAS angehörten oder mit ihm in Verbindung standen, begangen worden. Ein Zusammenhang zwischen den Anschlägen und dem BAS wurde und wird bis zur Stunde wahrheitswidrig von ideologisierten Personen sowie von (nicht selten bewusst) falsch informierten/informierenden Medien in Österreich, Italien und Deutschland sowie nicht zuletzt von staatlichen italienischen Stellen zur Gänze behauptet, um den BAS zu diskreditieren.

Rechtsbeugung und Opportunismus

Auf italienischen Druck hin und aus vorgeblicher Staatsräson hatte Wien damals wider besseres Wissen in vielen die Südtirol-Frage bestimmenden Angelegenheiten den römischen Forderungen nachgegeben. Und zum Nachteil von Südtirol-Aktivisten war seinerzeit, als Rom die EWG-Assoziierungsbemühungen Wiens wegen des Südtirol-Konflikts torpedierte, von beteiligten österreichischen Stellen sozusagen aus vorauseilenden Gehorsam gegenüber Italien, mitunter aber auch aus bestimmten Interessenlagen, Recht gebeugt worden. Es muss angesichts dieser instrumentalisierten Causen zutiefst bedrücken, dass Heerscharen von Betrachtern aus Politik, Kultur, Publizistik  und leider auch aus der Wissenschaft – nicht zuletzt auch in Südtirol –  der geschichtspolitisch von Italien vorgegebenen und von  Österreich sanktionierten Betrachtungsweise folg(t)en: Wider besseres Wissen, dafür aber politisch korrekt und grenzüberschreitend opportunistisch.

Späte Genugtuung für den zu Unrecht Verfemten

Am 21. Dezember wäre Kurt Waldheim 100

Seit 1998 hängt sein Porträt wieder in der Eingangshalle des Hauptquartiers der Vereinten Nationen (UN) in New York. 1986 war es entfernt worden, als im Zuge einer von führenden SPÖ-Politikern miteingefädelten und vom World Jewish Congress (WJC) quasi zu einer weltumspannenden öffentlichen Erregung aufgeheizten Medienkampagne irgendein Fanatiker (oder Gedungener) ein Hakenkreuz auf die Leinwand des Ölgemäldes gekratzt hatte. Aufwallungen und Auseinandersetzungen um Kurt Waldheims Vergangenheit hatten noch an Schärfe zugenommen, als der amerikanische Justizminister Edward Meese den – trotz oder gerade wegen der Kampagne – zum österreichischen Bundespräsidenten Gewählten 1987 auf die „Watchlist“ setzte, was ein Einreiseverbot nach sich zog.

Kurt Waldheim hat darunter gelitten. Sein gesamtes Wirken als österreichisches Staatsoberhaupt (1986 bis 1992) blieb davon überschattet. Zu Beginn seiner Amtszeit sei es „zu einer Form der politischen Auseinandersetzung gekommen, die in diesem Land nie wieder passieren darf“, sagte er später und fügte bedauernd hinzu, „unter dem Druck massiver und für mich vielfach verletzender Angriffe nicht immer jene Worte gefunden zu haben, die meinem Leben und meinen Gefühlen, dem Schicksal meiner Generation und meiner Heimat, aber auch der Größe der Verbrechen von damals gerecht wurden“.

Ein gefälschtes Dossier

Dennoch war es eine Genugtuung für ihn, dass er – spät, aber doch – durch Werke amerikanischer Sachkenner rehabilitiert wurde: In „Wie man auf die Watchlist kommt“, dem 1997 erschienenen Buch von John R. Mapother, und in Harold H. Tittmanns „Die Verteufelung. Eine Dokumentation der US-Rufmordkampagne gegen Waldheim“ von 2001. Die genannten Autoren führten jeweils den akribischen Nachweis, dass Waldheim zu Unrecht auf die Liste gesetzt worden war. Schlimmer noch: Das dem Justizminister(ium) zuarbeitende Office of Special Investigation (OSI) – WJC-„Ermittler“ Eli Rosenbaum wurde später sogar OSI-Direktor – wusste von der Fragwürdigkeit der Quellen, etwa des berüchtigten, aber von Medien geradezu aufgesaugten „Odluka-Dossiers“ aus der Desinformationsabteilung des tito- kommunistischen Geheimdienstes UDBA (Exkurs: Es handelte sich um ein Konvolut gefälschter Dokumente vom 18.12.1947, welche Belgrad an die Kriegsverbrecher-Kommission in London übermittelt und auch in Verhandlungen mit dem österreichischen Außenminister Karl Gruber über jugoslawische Gebietsansprüche in Südkärnten ins Spiel gebracht hatte, um dessen Sekretär Waldheim zu diskreditieren.)

Waldheims junge Jahre glichen der Jugend vieler seiner Zeitgenossen. Am 21. Dezember 1918 als Sohn eines Lehrers, der den vormaligen Familiennamen Vaclavec hatte eindeutschen lassen, zu St. Andrä-Wördern in Niederösterreich geboren, meldete sich Kurt Waldheim nach der Matura am Gymnasium in Klosterneuburg als Freiwilliger zum Militärdienst im Bundesheer und diente als Kavallerist in Stockerau. Dem Studium der Rechtswissenschaften ging von 1937 bis 1938 der Besuch der Wiener Konsular-Akademie (heute Diplomatische Akademie) voraus – mit dem Ziel, die diplomatische Laufbahn einzuschlagen.

„Stille, präventive Diplomatie“

Wie die meisten der vom gebürtigen Österreicher Hitler dem Deutschen Reich „angeschlossenen“ „Ostmärker“ wurde Waldheim zur Wehrmacht eingezogen, nahm an der Besetzung des Sudetenlandes teil und sah – als Dolmetscher und Ordonnanzoffizier im Stab der Heeresgruppe E – diverse Kriegsschauplätze, vornehmlich auf dem Balkan. 1944 erhielt er Urlaub, um das akademische Studium in Wien (mit der Promotion zum Dr. iur.) abzuschließen und Mag. Elisabeth Ritschel zu ehelichen, die er an der juristischen Fakultät der Universität Wien kennengelernt hatte und mit der er 63 Jahre verheiratet sein sollte; aus der Ehe mit ihr (Elisabeth Waldheim starb im 95. Lebensjahr am 28.02.2017) gingen drei Kinder hervor. Bei Kriegsende schlug sich der Oberleutnant Kurt Waldheim von Triest aus nach Baden bei Wien zu seiner Familie durch.

Noch 1945 trat er in den diplomatischen Dienst der neu entstandenen, aber (bis 1955) besetzten (und daher im politischen Handeln eingeschränkten) Republik ein und – über die politische Abteilung des Außenamtes – direkt an die Seite des Außenministers Karl Gruber als dessen Sekretär. Später nahm er an den Verhandlungen zum österreichischen Staatsvertrag (1955) teil, wurde Botschafter in Kanada, vertrat Österreich in den UN. 1968 berief Bundeskanzler Josef Klaus (ÖVP) den Parteiungebundenen zum Außenminister. Als solcher war er seinerzeit auch maßgeblich an den Verhandlungen mit Italien wegen des Südtirol-Konflikts beteiligt, woraus sich 1969 Autonomie-„Paket“ und Operationskalender ergaben sowie 1972 das Zweite Autonomie-Statut mit einer gewissen Gesetzgebungs- und Verwaltungsautonomie für das Land zwischen Brenner und Salurner Klause inkraft treten konnte.

„Stille, präventive Diplomatie“ kennzeichnete das Wirken des UN-Generalsekretärs Waldheim, das ihn zwischen 1972 und 1981 von New York aus an die Krisenherde des Weltgeschehens führte: Namibia, Südafrika, Angola, Bangladesch, Vietnam, Zypern oder Nahost. Sein ehrliches und weithin geschätztes Bemühen um Streitbeilegung und Konflikteindämmung trug freilich angesichts der „Stellvertreterkriege“, die im Schatten des Ost-West-Gegensatzes geführt wurden, nicht immer und nicht überall Früchte.

Eine dritte Amtszeit blieb ihm versagt

Waldheim verärgerte Washington, als er sich gegen die Bombardierung von Deichanlagen in Nordvietnam wandte. Gleichermaßen zog er sich den Zorn Israels und der Vereinigten Staaten zu, als er Arafats Auftritt vor der UN-Vollversammlung verteidigte. Die Auswirkungen sollte der angehende Pensionär, dem (wegen Pekings Veto) die angestrebte dritte Amtszeit am East River versagt blieb, allerdings erst zu spüren bekommen, als ihn die ÖVP, für die er in der Bundespräsidentenwahl 1971 gegen Franz Jonas (SPÖ) schon einmal – allerdings erfolglos – ins Rennen gegangen war, 1986 abermals aufstellte. Gegen den parteifreien Kandidaten für das Amt des Staatsoberhaupts traten führende SPÖ-Politiker, die erstmals seit 1945 den Einzug eines „Bürgerlichen“ in die Hofburg fürchten mussten, und ihnen nahestehende publizistische Organe besagte Hetzkampagne los.

Der leider nicht immer geschickt Agierende, aber von 53,6 Prozent der Österreicher trotzig Gewählte sah sich in den Mittelpunkt von ehrenrührigen Attacken des „World Jewish Congress“ (WJC) gerückt. Selbst der Befund einer internationalen Historiker-Kommission, wonach er keinesfalls persönlich in Kriegsverbrechen, geschweige denn in Judendeportationen verwickelt gewesen sei, konnte das nicht verhindern. Die „Affäre“ überlagerte seine gesamte Amtszeit. Waldheim trat zwar nicht zurück, 1992 aber auch nicht noch einmal an – obwohl das möglich gewesen wäre. Durchaus auch höchst selbstkritisch, da er sich selbst einst als SPÖ-Grande an der Kampagne beteiligt hatte, war daher die Bekundung des damaligen Nationalratspräsidenten Heinz Fischer 1992 in der Bundesversammlung zu verstehen gewesen, wonach „dem Menschen und dem Bundespräsidenten Unrecht zugefügt wurde“.

Fischer war als späterer Bundespräsident auch eine der letzten politischen Persönlichkeiten, die seinen Vorvorgänger noch bei Bewusstsein sah und mit ihm auf dessen bewegtes Leben zurückblickte, das 89 Jahre währte. Am Juni 2007 verstarb Kurt Waldheim im Kreise seiner Familie. Nicht nur sie gedenkt seiner am 21. Dezember 2018 – aus Anlass seines 100. Geburtstags.

 

Römische Anmaßungen

Österreichs Staatsbürgerschaft für Südtiroler, eine  souveräne  Entscheidung Wiens

Von Reynke de Vos

Rom hält die Absicht Wiens, Südtirolern, die dies wünschen, die österreichische Staatsbürgerschaft zu gewähren, für eine „unangebrachte und grundsätzlich feindliche Initiative“.  Dies ging unlängst aus einer Verlautbarung des Ministers für Parlamentsbeziehungen, Riccardo Fraccaro, als Reaktion auf Agentur- und Presseberichte hervor, wonach der die Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler ermöglichende österreichische Gesetzesentwurf „bis auf wenige textliche Präzisierungen“ bereits ausgearbeitet sei und schon zur nächsten Sitzung der die gesetzlichen Grundlagen erarbeitenden Strategie-Gruppe (Rechtswissenschaftler, Anwälte, Juristen der beteiligten österreichischen Ministerien) vorgelegt werden könne. Außenminister Enzo Moavero Milanesi, der mit den Worten  „Der Doppelpass für Südtiroler ist mehr als ein feindseliger, ein kurioser Akt, über dessen Sinnhaftigkeit wir uns befragen“ zitiert wurde,  wies den italienischen Botschafter in Wien an, von der österreichischen Regierung eine Stellungnahme zu verlangen und ersuchte die österreichische Botschaft in Rom um „Erklärung“. Botschafter René Pollitzer pflegte daraufhin einen „freundschaftlichen Meinungsaustausch zum Thema Doppelpass für Südtiroler“ mit Milanesi. Dabei dürfte er ihn mit der Wiederholung der von seiner Außenministerin Karin Kneissl vorgegebenen Formel – welche auch die offizielle Position der türkis-blauen Wiener Regierung ist – beruhigt haben, die sinngemäß und stereotyp wie folgt lautet: Das „im EUropäischen Geiste“ angelegte Vorhaben solle „im permanenten Dialog mit Rom und in enger Abstimmung mit Bozen“ verwirklicht werden.

Maxime eines Seitenwechslers

Sollte es bei einer anderen öffentlichen Festlegung Wiens bleiben, den Südtirolern die österreichische Staatsbürgerschaft nur im „Einvernehmen mit Italien“ zu erteilen, so liefe dies unweigerlich auf eine politische Selbstfesselung Österreichs hinaus. Warum? Italien lässt wohl kaum von seiner unverrückbar scheinenden Verweigerungshaltung ab, welche Politik und Diplomatie am Tiber in wohllautende Formeln zu kleiden vermögen, in denen Österreich sozusagen als Störenfried der – übrigens längst nicht mehr existenten – „gemeinsamen staatsbürgerschaftsrechtlichen Verfahrensweise“ und also der (auch in anderen Angelegenheiten ins Wanken geratenen)  EUropäischen „Ordnung“ erscheinen soll. Seit der Annexion des südlichen Landesteils Tirols und der durch den (Un-)Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye 1919 legitimierten Einverleibung dieser mittels 1915 vollzogenen Seitenwechsels erlangten Kriegsbeute gilt für Rom die vom einstigen Ministerpräsidenten  Antonio Salandra (1853-1931) geprägte national(istisch)e Maxime vom  „heiligen Eigennutz“  („sacro egoismo“).

Römische Anmaßungen

Schon als  bekannt geworden war, dass sich die österreichischen Koalitionäre ÖVP und FPÖ im Regierungsabkommen auf die antragsgebundene Erteilung der Staatsbürgerschaft für berechtigte Südtiroler  geeinigt hatten – für die „Türkisen“ eine eher lustlos (und wider einige dagegen Stimmung machende ÖVP-„Granden“ sowie das Duo Achammer und Kompatscher an der Spitze der SVP)   eingegangene Angelegenheit;  für die „Blauen“  ein junktimierend vorgetragenes Verlangen  –  reagierte Rom demonstrativ abweisend.  Als Außenministerin  Kneissl sowie Innenminister  Herbert Kickl im März 2018 Südtiroler Landtagsabgeordnete zu Gesprächen über die österreichische Initiative nach Wien eingeladen hatten, erhob der damalige Außenminister Angelino Alfano  (Chef der von Berlusconis „Forza Italia“ abgespaltenen „Nuovo Centrodestra“) in der Regierung des Paolo Gentiloni (PD): „Ein Dialog über Südtirol kann nur zwischen Rom und Wien stattfinden, nicht auf gleichberechtigter Basis mit Südtirol, das eine Provinz der Republik Italien ist“.

Ganz gleich, wer  nach 1945 in Rom die Regierung bildet(e) – stets betrachtet(e) Italien trotz der auf UN-Resolutionen beruhenden, international gültigen Verträge sowie allen seinen  (in Wien, Innsbruck und Bozen meist dankbar aufgenommenen)  Bekundungen, wonach die zwischen Brenner und Salurner Klause geltende Autonomie ein beispielhaftes Vorzeige-Modell sei und damit zusammenhängende Fragen stets „im europäischen Geiste“ beantwortet würden,  Südtirol als inneritalienische Angelegenheit. Die derzeit amtierende, aus Lega Nord (LN) und Movimento 5 Stelle (M5S; Fünf-Sterne-Bewegung) gebildete Regierung dürfte das wohl kaum anders sehen. Darauf weisen erste, die Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler betreffende kritische bis ablehnende Bekundungen von Südtiroler und Trientiner Funktionären  beider Parteien hin.

Staatsoberhaupt  Mattarella heuchelt

Umso mehr als sich die „starken Männer“ in der Regierung des (formell parteilosen) Giuseppe Conte, Innenminister  Matteo Salvini (LN) sowie Arbeits- und Sozialminister Luigi Di Maio (M5S)  nicht klar zu dieser bilateralen Angelegenheit äußern, hat das Wort des italienischen Staatspräsidenten Gewicht. Sergio Mattarella nannte  das österreichische Vorhaben  unverblümt eine „ohne Bedacht gefasste Initiative“, welche ein Jahrhundert nach Ende des Ersten Weltkriegs sozusagen das „Rad der Geschichte“ zurückzudrehen beabsichtige. Das könne –  „nach „Überwindung der Grenzen, der großen Errungenschaft der Geschichte und der Menschheit“ – zu neuerlicher Abgrenzung führen.

Doch diese Position des italienischen Staatsoberhaupts ist pure Heuchelei. Natürlich weiß Mattarella, dass sein Land italienischstämmigen Bürgern  überall auf der Welt auf Antrag die italienische Staatsbürgerschaft erteilt. Davon machten mehr als eine Million Menschen (insbesondere in Süd- und Nordamerika) Gebrauch. Italien hat übrigens das 1975 getroffene Europaratsabkommen zur „Verringerung von Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit“ eigens aufgekündigt und mit dem Gesetz Nr. 91 (1992) nicht nur sein (aus dem Jahre 1912 stammendes) Staatsbürgerschaftsgesetz entsprechend geändert, sondern mit Gesetz Nr. 124 (2006) den  im slowenischen Küstenland sowie in Kroatien (Istrien, Fiume, Dalmatien) ansässigen ethnischen Italienern die Möglichkeit des Erwerbs seiner Staatsbürgerschaft eröffnet. Davon wiederum machten 37.000 Personen Gebrauch.

Italien hat allen Auslandsitalienern auch das aktive und passive Wahlrecht sowie feste Parlamentssitze (12 Vertreter in der Abgeordnetenkammer und 6 Vertreter im Senat) zugestanden. Kein anderer Staat, um dessen primäre Staatsbürger es dabei ja ging, ist um sein Einverständnis ersucht worden; Italien hat in seinem nationalen Interesse die Voraussetzungen und  kraft eigener Souveränität die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen.

„Quod licet ….“

Österreich hingegen soll  nicht Gleichartiges für den deutsch-österreichischen und ladinisch-österreichischen Bevölkerungsteil Südtirols tun dürfen, deren Vorfahren Staatsbürger Österreichs waren wie die Istrianer, Fiumener und Dalmatiner (respektive die Nachfahren der nach Brasilien, Argentinien bzw. in die Vereinigten Staaten ausgewanderten Italiener) Staatsbürger Italiens? Soll also gelten, worauf die italienische Haltung – so etwa in der Selbstbestimmungsfrage, die es 1945/46 hinsichtlich Südtirols gegenüber Österreich verweigerte, 1954 aber für Triest und das Hinterland gegenüber Jugoslawien beanspruchte – hindeutet, nämlich die altrömische Maxime „Quod licet Iovi non licet bovi“ („Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt“)?

Vorgesehener  Personenkreis

Keineswegs. Niemand, auch Rom nicht, kann Wien untersagen, im eigenen nationalen Interesse zu handeln und kraft eigener Souveränität  die rechtliche Grundlage für die im Koalitionsvertrag/Regierungsübereinkommen von ÖVP und FPÖ (vom 19. Dezember 2017) vorgesehene Erteilung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu schaffen, welche für „die Angehörigen der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol, für die Österreich auf der Grundlage des Pariser Vertrages und der nachfolgenden späteren Praxis die Schutzfunktion ausübt“, gelten soll. Besagter Personenkreis bliebe, sofern von den 528.379 Südtirolern (Wohnbevölkerung  im 1. Quartal 2018 laut Landesstatistik-Institut ASTA) alle gemäß dieser Definition Anspruchsberechtigten (62,3 % deutschösterreichischer Ethnizität =  329.180 Personen; 4,1% ladinischösterreichischer Ethnizität = 21.663 Personen) tatsächlich den österreichischen Pass beantragten und annähmen, weit unter der Zahl der gut 1,2 Millionen Auslandsitaliener, denen Rom aufgrund seines Staatsbürgerschaftsrecht den italienischen Paß zuerkannte.

Im Übrigen hätten, wenn Österreich den Kreis der Anspruchsberechtigten nach Art Italiens festlegen wollte, auch die Nachfahren aller vor dem Ersten Weltkrieg aus dem Trentino Ausgewanderten ein Anrecht auf die österreichische Staatsbürgerschaft; denn die ausgewanderten Trentiner, formell zuvor Staatsbürger Österreich(-Ungarn)s, konnten sich seinerzeit gemäß Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye entweder für die österreichische oder für die italienische Staatsbürgerschaft entscheiden. Dieses Faktum wurde  in Süd- und Nordamerika, wohin sie einst emigrierten, entweder nicht bekannt, oder sie machten nicht davon Gebrauch. Mit dem Gesetz 91/1992 schuf Rom ihren Nachkommen die Möglichkeit der „Wiedererlangung der italienischen Staatsbürgerschaft“. Faktum ist, dass nach übereinstimmenden italienischen Zeitungsberichten „mehr als eine Million Auslandsitaliener“ an der vorgezogenen Parlamentswahl am 4. März 2018 teilnahmen.

Und Trentiner?

Sofern Wien darin eine historisch-politische Verpflichtung sähe, müsste es – nach italienischem Vorbild; siehe Ethno-Italiener in Slowenien und Kroatien – eigentlich weitere Personengruppen zum  Kreis der Anspruchsberechtigten zulassen. So wurden im Trentino erste Stimmen laut, die das Recht, wie es den Südtirolern zuteilwerden soll, auch für jene Trentiner einfordern, die „in der k.u.k.-Monarchie wurzeln“. Die Trentiner Autonomistenpartei PATT mahnte, Österreichs Regierung möge beim Thema Doppelpass „die im Trentino lebenden Nachkommen ehemaliger Bürger der k.u.k.-Monarchie nicht vergessen. Auch unsere Vorfahren waren Bürger von Österreich-Ungarn. Auch unsere Großväter sind im Ersten Weltkrieg zu Tausenden in den Reihen des Heeres Kaiser Franz Josefs gestorben“, schrieben PATT-Vorsitzender Federico Masera und sein Vize Simone Marchiori in ihrer Verlautbarung.

Drei exkorporierte ladinische Gemeinden

Darüber hinaus wäre es nur folgerichtig, auch die Ladiner der Gemeinden Cortina d’Ampezzo (ladinisch Anpezo, deutsch Haiden), Colle Santa Lucia (ladinisch Col, deutsch Verseil) und Livinallongo del Col di Lana (ladinisch Fodom, deutsch Buchenstein) in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen, deren unbestreitbare Tiroler bzw. altösterreichische Geschichte in nichts von den übrigen Gemeinden Südtirols abweicht – außer dass sie unter dem Faschismus  gegen den Willen der Bevölkerung der Provinz Belluno inkorporiert  wurden. Die drei Gemeinden haben just im „demokratischen Italien“  immer wieder vergeblich versucht, die 1923 erzwungene Exkorporierung aus (Süd-)Tirol zu revidieren. Selbst einem Referendum, in dem sich 2007 mehr als 70 Prozent der Abstimmungsberechtigten für die Rückgliederung an die Region Trentino-Südtirol aussprachen, ist von Rom nicht entsprochen worden.

Kanaltal und Sprachinseln?

Darüber hinaus wären gewiss auch die Bewohner des Kanaltals (Gebiet Tarvisio, deutsch Tarvis, in der Provinz Udine) historisch-politisch anspruchsberechtigt. Das Kanaltal gehörte bis 1919 zu Kärnten. In Saint-Germain wurde es Italien zugesprochen, obwohl 79,1 Prozent der Bevölkerung Deutsch, 20,8 Prozent Slowenisch  und nur 0,1 Prozent (oder zehn Personen) Italienisch als Umgangssprache angegeben hatten. Auch die Bewohner der eine Sonderstellung einnehmenden deutschen Sprachinseln Tischlwang (Timau/Tamau; 520 Einwohner; Gemeinde Paluzza; Provinz Udine), Zahre (Sauris; 410 Einwohner; Provinz Udine), Bladen/Plodn (Sappada, 1320 Einwohner; Provinz Udine), des Fersentals (kam im Vertrag von Saint-Germain an Italien) und Luserns (Luserna; 273 Einwohner; Provinz Trient), sowie die der Sieben Gemeinden (Sette Comuni; auf der Hochebene von Asiago; ca. 21.000 Bewohner; Provinz Vicenza) und der Dreizehn Gemeinden (Tredici Comuni;  am Südabhang der Lessinischen Alpen; ca. 14.000 Einwohner;  Provinz  Verona) hätten eigentlich ein Anrecht auf gewissenhafte Prüfung der Anspruchsberechtigung für die österreichische Staatsbürgerschaft.

Im nationalen Interesse Österreichs

Würden  letztgenannte Personenkreise Berücksichtigung finden – was nach der im Wiener Koalitionsabkommen enthaltenen Vorgabe und den aus der sogenannten Strategie-Gruppe durchgesickerten spärlichen Informationen auszuschließen ist  – so wäre unter dem von Regierungsseite bekundeten Aspekt unbedingter Einvernahme mit (dem ohnedies sperrigen bis unwilligen) Italien das Vorhaben überfrachtet und höchstwahrscheinlich chancenlos. Angesichts dessen fragt man sich unwillkürlich, wieso niemand aus der österreichischen Regierung den Schneid besitzt, dem italienischen Gegenüber und der internationalen Öffentlichkeit nicht nur dessen eigenes Verhalten in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten vorzuhalten, sondern auch  auf das alleinige Recht des souveränen Österreich hinweisend zu bestehend, seine Staatsbürgerschaft zu verleihen wem immer es will.

Es gibt schließlich sowohl im nachbarschaftlichen Verhältnis als auch in der internationalen Politik nicht nur Partner, sondern auch (und vor allem nationale) Interessen. Wien hat es nicht nötig, in Rom zu antichambrieren. Hasenfüßigkeit zahlt sich schon gar nicht aus. Außenministerin Kneissl sollte sich daher beim Wort nehmen und ihre absolut zutreffende Sentenz, welche sie unlängst – auf die Außen- und Energiepolitik der EU bezogen – in einem Beitrag für die Zeitung „Die Presse“, verwandt hat, als Handlungsmaxime vorgab: Es sei „hoch an der Zeit“ für „eine von eigenen Interessen geleitete Politik“, schrieb sie. In der „Causa Staatsbürgerschaft für Südtiroler“  wird sie ebenso daran gemessen werden, wie die gesamte österreichische Bundesregierung.

 

 

 

 

BAS – Opfer für die Freiheit. Eine Ausstellung in Bozen

 

Die rechtliche Verankerung der Selbstverwaltung des 1919 Italien zugeschlagenen und auch nach dem Zweiten Weltkrieg im Stiefelstaat verbliebenen südlichen Landesteils Tirols in Form einer mit Sonderautonomie ausgestatteten Provinz wird bisweilen als „Modell“ für die Entschärfung oder gar Lösung anderer Konflikte mit nationalen Minderheiten genannt.  So „friedlich“, wie die „Lösung des Südtirol-Konflikts“ letztlich durch Installation eines Autonomiestatuts für das Gebiet zwischen Brenner und Salurner Klause meist im sonntagsrednerischen Rückblick gepriesen wird, verlief sie ganz und gar nicht.

„Pariser Abkommen“ – von Italien nicht erfüllt

Das am 5. September 1946 in Paris zwischen dem italienischen Ministerpräsidenten Alcide de Gasperi und dem österreichischen Außenminister Karl Gruber getroffene Übereinkommen hatte zwar eine autonome Gesetzgebung und Verwaltung vorgesehen. Doch im Ersten Autonomiestatut von 1948, mit dem Rom vorgab, das „Pariser Abkommen“ erfüllt zu haben, wurde die Selbstverwaltungsbefugnis  auf die Region Trentino-Alto Adige übertragen, worin die Provinzen Bozen-Südtirol und Trentino zwangsvereint und die Südtiroler aufgrund des weit überwiegenden Bevölkerungsteils ethnischer Italiener majorisiert wurden. Überdies führte das „demokratische” Italien die faschistische Zuwanderungs- und Entnationalisierungspolitik weiter.  

Kanonikus Gamper: „Auf dem Todesmarsch“

Weshalb Kanonikus Michael Gamper, sozusagen der geistige Führer der deutschen Volksgruppe, am 28. Oktober 1953 in der Zeitung „Dolomiten” schrieb:

„Die gewollte Unterwanderung unseres Volkes geht weiter. Viele Zehntausende sind nach 1945 und nach Abschluß des Pariser Vertrages aus den südlichen Provinzen in unser Land eingewandert, während zur gleichen Zeit die Rückkehr von einigen Zehntausenden unserer umgesiedelten Landsleute unterbunden wurde … Es ist ein Todesmarsch, auf dem wir Südtiroler uns befinden, wenn nicht noch in letzter Stunde Rettung kommt.”

Der massive, staatlicherseits geförderte Zuzug von Italienern nach Südtirol, das Errichten von „Volkswohnbauten“ und das Schaffen von Arbeitsplätzen nahezu ausnahmslos für sie, diskriminierte nicht nur die angestammte Bevölkerung und die rückkehrenden Optanten, sondern führte zur unübersehbaren Abwanderung junger Südtiroler. Weshalb Gamper zurecht vom „Todesmarsch“ sprach – und es zu erstem, auch gewaltbereitem Aufbegehren dagegen kommen musste.

Von ersten Anschlägen zum „Los von Trient“

So verübte die „Gruppe Stieler“ zwischen September 1956 und (ihrer Verhaftung und Misshandlung im) Januar 1957 Sprengstoffanschläge auf besagte „Volkswohnbauten“, um Zeichen zu setzen. 1957 kam es auch zu einer  –  in ihrer historischen Bedeutung  nachhallenden – politischen Großkundgebung gegen die römische Politik. Der italienische Arbeitsminister Guiseppe Togni hatte am 1. Oktober 1957 den Bau eines neuen Bozner Stadtviertels mit 5000 Wohneinheiten für italienische Zuwanderer angekündigt. Woraufhin Silvius Magnago, Obmann der Südtiroler Volkspartei (SVP) und nachmals auch langjähriger Landeshauptmann, in seiner Ansprache vor den am 17. November auf Sigmundskron zusammengeströmten ca. 35 000 Teilnehmern die „Erfüllung des Pariser Vertrages“ und unter der Devise „Los von Trient!” eine „echte Autonomie für Südtirol“ verlangte.

Aufwühlende Jahre der Repression

Bis es dazu mit der 1969 auf der SVP-Landesversammlung nur äußerst knapp gebilligten Grundlage zum dann erst 1972 in Kraft getretenen Zweiten Autonomiestatut kam, durchlebten die Südtiroler aufwühlende Jahre, die sie und ihr Dasein nicht nur daran erinnerten, sondern geradezu in die schlimmsten Zeiten längst überwunden geglaubter faschistischer Herrschaftsmethoden  zurückführten. Die einheimische, will sagen: ethnisch nicht-italienische Bevölkerung war fortwährend staatlicher Repression, Verhöhnung, Anpöbelung und Diffamierung ausgesetzt. Italienische Schlägertrupps, vornehmlich aus Parteigängern und Sympathisanten des neofaschistischen Movimento Sociale Italiano (MSI), störten Versammlungen der ethnisch deutschen respektive ladinischen Südtiroler. Rigoros wandte die italienische Justiz  die politischen Unterdrückungs-Paragraphen des nach wie vor in Geltung befindlichen faschistischen Strafgesetzbuches „Codice Rocco“ an. Das Bemalen von Fensterläden in den Tiroler Landesfarben wurde ebenso strafrechtlich geahndet wie das Hissen der Landesfahne.

Zahlreiche Südtiroler wurden wegen angeblicher Schmähung des Staates bzw. der „italienischen Nation” verurteilt. Die staatlichen „Ordnungshüter” der diversen Polizei-Organe waren darauf aus,  jedwede Regung gelebter Tirolität  (Sitten, Gebräuche, Riten etc.) im Keim zu ersticken. Eines von vielen Beispielen:  Als Messebesucher am 21. Februar 1960 nach dem Gottesdienst an dem auf dem Platz vor der Bozner Pfarrkirche befindlichen Denkmal für Peter Mayr, den Freiheitskämpfer von 1809,  einen Kranz niederlegten und das Andreas-Hofer-Lied anstimmten, schlugen Polizisten der Einsatzgruppe „Celere” mit Knüppeln auf sie ein („Knüppelsonntag“).  „Rädelsführer“ wurden verhaftet und vom Gericht als „Unruhestifter” zu Haftstrafen verurteilt.

Verhärtung Roms trotz UN-Resolutionen

Eine graduelle Besserung schien in Aussicht zu kommen, nachdem sich Österreich als Vertragspartner von 1946 und somit als „Schutzmacht“ Südtirols auf Initiative des damaligen Außenministers Bruno Kreisky an die Vereinten Nationen (UN) gewandt und die Weltorganisation am 31. Oktober 1960 mit der Resolution 1497 Italien und Österreich zu Verhandlungen über die Erfüllung des Pariser Abkommens aufgefordert hatte. Doch Rom betrieb, um jegliche Zugeständnisse mit der Parole von der „inneren Angelegenheit Italiens“ vermeiden zu können, eine Destruktionspolitik und ließ alle Verhandlungen ergebnislos enden. Daran änderte sich auch nach der zweiten hinsichtlich des Südtirol-Konflikts ergangenen UN-Resolution 1667 vom 28. November 1961 zunächst nichts Wesentliches.

Sepp Kerschbaumer und seine Getreuen

Weil sich Italien nicht nur nicht bewegte, sondern alle politischen Verhandlungen ins Leere laufen ließ, trat in dem von Hoffnungslosigkeit bis Verzweiflung schwankenden südlichen Tirol eine bereits seit 1957 insgeheim wirkende Gemeinschaft von für die Freiheit des Landes und  dessen angestammte Bewohner kämpfenden Aktivisten stärker denn je zuvor seit ihrer Gründung ins Rampenlicht. Sie wollte mittels spektakulärer Maßnahmen die internationale Öffentlichkeit auf den Konflikt und auf die kujonierende Entrechtung der deutschen und der ladinischen Volksgruppe Südtirols aufmerksam zu machen. Die um den Frangarter Kaufmann (und anfänglichen SVP-Ortsobmann) Sepp Kerschbaumer im „Befreiungsausschuß Südtirol“ (BAS) versammelten Gleichgesinnten aus beiden Teilen Tirols – einige auch aus anderen österreichischen Bundesländern sowie der Hauptstadt Wien – protestierten zunächst mittels Flugblättern, Rundbriefen und an öffentlichen Gebäuden sowie auf Straßen angebrachten Aufschriften.  Kerschbaumer hatte auf Sigmundskron  BAS-Flugblätter unter den Kundgebungsteilnehmern verteilen lassen, auf denen es hieß:

„Landsleute! Noch nie in den fast 40 Jahren italienischer Herrschaft hat sich unser Volk in einer so gefährlichen Lage befunden wie heute. Was dem Faschismus in nahezu 20 Jahren mit gewaltsamen Unterdrückungsmethoden nicht gelungen ist, hat das demokratische Italien in nahezu 10 Jahren beinahe erreicht. Trotz des Pariser Vertrages! Noch 10 Jahre ‚christlich-demokratische‘ Herrschaft in Südtirol und sie haben es erreicht, was sie sich von Anfang an zum Ziele gesetzt haben: Die Südtiroler im eigenen Lande in die Minderheit zu drängen … Landsleute! Es ist fünf vor zwölf … Südtirol erwache! Rüstet euch zum Kampf! Zum Kampf um unsere Existenz. Es geht um Sein oder Nichtsein unseres Volkes! Es geht um den Bestand unserer Kinder, unserer Kindeskinder! Frei wollen wir wieder werden in unserem Lande, frei wie unsere Vorväter es gewesen über 1000 Jahre im deutschen Südtirol!

Der BAS schlägt punktuell zu

Doch mit derartigen Mahnungen und Aufrufen war es umso weniger getan, als sich die Unnachgiebigkeit Roms zusehends verhärtete. So gingen die BAS-Aktivisten  – einfache Bauern, Arbeiter, Handwerker, Kleingewerbetreibende – zu gezielten Anschlägen gegen Symbole der unterdrückenden Staatsmacht über. In der Nacht vom 29. auf den 30. Januar 1961 sprengten BAS-Leute aus Nord- und Südtirol beispielsweise den sogenannten „Aluminium-Duce”, ein überdimensioniertes Mussolini-Denkmal vor dem Kraftwerk in Waidbruck, welches zu dessen Lebzeiten die verherrlichende Widmung „Al Genio del Fascismo” („An den Genius des Faschismus”) trug. Und am 1. Februar 1961 sprengte der Neumarkter BAS-Aktivist Josef Fontana ein Loch in die Wand der Villa des  faschistischen Senators Ettore Tolomei, der einst die Maßnahmen zur Entnationalisierung der Südtiroler entworfen hatte. Es kam auch zu weiteren Anschlägen auf Neubauten, in denen Wohnungen für italienische Zuwanderer errichtet werden sollten.

Mitwisser dies- und jenseits des Brenners

Österreichische Politiker wie Kreisky (SPÖ) und die Nordtiroler Landesräte Aloys Oberhammer (ÖVP) sowie Rupert Zechtl (SPÖ) und weitere bedeutende Persönlichkeiten waren mehr oder weniger „eingeweiht“, wussten von den Plänen der Freiheitskämpfer des BAS. Dessen Ziel war es, lediglich Sachschäden anzurichten; Menschen sollten auf Weisung des tiefgläubigen  Kerschbaumer  keinesfalls zu Schaden kommen. In Südtirol zählten der SVP-Obmannstellvertreter und Landtagsabgeordnete Hans Dietl, die SVP-Landtagsabgeordneten Friedl Volgger und Peter Brugger sowie einige andere SVP-Funktionäre – wie etwa das Parteiausschussmitglied Franz Widmann – zu den Vertrauensleuten des BAS. Ihre Namen wurden von den nachmals Verhafteten trotz erlittener Folter nicht preisgegeben.

Auch Parteiobmann und Landeshauptmann Magnago war in groben Zügen unterrichtet, denn Kerschbaumer und sein enger Mitstreiter Georg („Jörg“) Klotz – der Schützenmajor und Schmied aus Walten im Passeier war einer der leidenschaftlichsten Freiheitskämpfer –  hatten ihm unmissverständlich klargemacht, dass sie Widerstandshandlungen begehen würden. Magnago bestritt dies Jahrzehnte später auch nicht, erklärte aber, Kerschbaumer und Klotz von illegalen Aktionen abgeraten zu haben. Wie auch immer – in Einzelheiten bevorstehender Aktionen wurde Magnago tatsächlich nicht eingeweiht; man wollte ihn nicht kompromittieren und seine Partei nicht gefährden.

Der „große Schlag“ – die „Feuernacht“

Zum wirklich „großen Schlag“ des BAS sollte es indes erst in der denkwürdigen „Feuernacht“ kommen. Dem waren abermals ergebnislos verlaufene Südtirol-Verhandlungen Kreiskys mit dem damaligen italienischen Außenminister Antonio Segni am 25. Mai 1961 in Klagenfurt vorausgegangen. In der Nacht zum „Herz-Jesu-Sonntag“ vom 11. auf den 12. Juni wurden an markanten Stellen Südtirols, besonders rund um Bozen, mehr als 40 Hochspannungsmasten durch Sprengladungen zerstört oder stark beschädigt. Die Freiheitskämpfer suchten ihre Anschlagsziele so aus, dass nach menschlichem Ermessen  Menschenleben nicht gefährdet waren. So hatte es Sepp Kerschbaumer von seinen Kameraden verlangt, und alle waren sich darin einig gewesen: Der Freiheitskampf sollte unblutig sein. Dennoch kam es zu einem tragischen Vorfall: Der Straßenarbeiter Giovanni Postal entdeckte nahe Salurn eine nicht detonierte Sprengladung, wollte sie eigenhändig vom Mast entfernen, wobei sie nunmehr losging und er zu Tode kam. Es sollte hinfort nicht der einzige Tote bleiben.

Mit der „Feuernacht” hatte der BAS ein wesentliches politisches Ziel erreicht: Die Welt blickte auf Südtirol, auf einen Konfliktherd im Herzen Europas. Dorthin beorderte Rom zusätzliche Carabinieri-, Polizei- und Heereskräfte, sodass alsbald ungefähr 40.000 bewaffnete Uniformträger das Land in ein Heerlager verwandelten.

Purgatorium der Freiheitskämpfer

Im Juli war in Laas der Schützenmajor Franz Muther verhaftet und in der Carabinieri-Kaserne von Meran einer  „Sonderbehandlung” unterzogen worden, bis er unter der Folter Namen von Mitverschwörern preisgab. Die nächsten Verhaftungen mit anschließender Folter galten Schützenmajor Jörg Pircher aus Lana und Sepp Kerschbaumer selbst. Bis Ende September 1961 wurden mehr als 140 BAS-Leute verhaftet und skrupellos der Folter ausgesetzt; höhnisch erklärten ihnen ihre Peiniger, Innenminister Mario Scelba persönlich habe ihnen  „carta bianca” – „freie Hand” – gelassen, damit sie mit den Häftlingen anstellen könnten, was immer ihnen beliebe. Infolge der Folterung starben die Südtiroler Franz Höfler und Anton Gostner; und die Folter-Folgen führten auch bei Sepp Kerschbaumer im Gefängnis von Verona 1964 zum Tode. Weitere Folteropfer trugen, wie der Unterhasler-Bauer Sepp Mitterhofer, lebenslange Gesundheitsschäden davon, andere verstarben vorzeitig.

Rom: „Vorbildlicher Einsatz“ der Folterknechte

44 Südtiroler Häftlinge erstatteten gegen 21 namentlich bekannte Carabinieri  Anzeige wegen Folterns. Lediglich deren sieben  wurden justiziell berücksichtigt und nur zehn  „Foltercarabinieri“ 1963 in Trient vor Gericht gestellt, die anderen amnestiert. Im laufenden Verfahren wurden zwei Carabinieri verurteilt und unmittelbar nach dem Urteilsspruch amnestiert, die übrigen Folterer sofort freigesprochen. Anschließend wurden sie allesamt in Rom von General  Giovanni De Lorenzo, dem Oberbefehlshaber der Carabinieri,  Geheimdienstchef und späteren neofaschistischen Kammerabgeordneten, öffentlich für ihren „vorbildlichen Einsatz” belobigt, ausgezeichnet und einige sogar befördert.

Die meisten der verhafteten BAS-Aktivisten wurden indes zu hohen Haftstrafen verurteilt, ihre gesamte Habe wurde eingezogen. Einige wenige  blieben trotz der Verhaftungswelle nach der „Feuernacht“ unerkannt, andere konnten in letzter Minute über die Grenze nach Österreich entkommen: So der legendäre Schützenmajor Georg Klotz (1919 – 1976), der Schützenleutnant Luis Amplatz aus Bozen-Gries (1926 – 1964) und die „Pusterer Buben“ (im Volksmund „Puschtra Buim”) Siegfried Steger, Sepp Forer, Heinrich Oberlechner und Heinrich Oberleiter. Sie flüchteten nach Österreich und kamen zu gegebenen Anlässen allein oder zusammen mit österreichischen Kameraden immer wieder über die Grenze, um ihren Kampf weiterzuführen – nach Bekanntwerden der Folterungen bewaffnet weiterzuführen: Denn sie waren fest entschlossen, eher im Feuergefecht zu sterben, als  Folterern in die Hände zu fallen. Es kam zu weiteren bewaffneten Aktionen, und es gab Opfer auf der Seite der italienischen Sicherheitskräfte wie auf Seiten der Freiheitskämpfer.

Die Rolle der italienischen Geheimdienste

Eine besonders düstere Rolle spielten die beteiligten italienischen Geheimdienste. Luis Amplatz wurde in der Nacht auf den 7. September 1964 in einem Heustadel auf den „Brunner Mahdern” im Passeier von Christian Kerbler, einem vom Militärgeheimdienst Servizio Informazioni Forze Armate (SIFAR) – danach Servizio Informazioni Difesa (SID) – gedungenen Mörder, im Schlaf erschossen. Sein Kamerad Georg Klotz wurde dabei schwer verwundet und konnte sich wie durch ein Wunder aus eigener Kraft über die Grenze nach Nordtirol in Sicherheit bringen.

Im Zusammenhang mit späteren Vorkommnissen dürften Geheimdiensteinflüsse  eine noch weit größere Rolle gespielt haben. Jüngere Forschungsergebnisse des österreichischen (Militär-)Historikers Hubert Speckner  legen offen, dass die meisten Anschläge/Attentate, die dem BAS verbundenen nachmaligen Freiheitskämpfern und Gruppierungen zugeschrieben wurden, eher auf das Konto italienischer Dienste respektive von Angehörigen der von Geheimdienstlern und neofaschistischen Parteigängern bzw. Sympathisanten durchsetzten „Gladisten“, Angehörigen des italienischen Zweigs der „Stay behind“-Verbände der Nato, gehen dürften.

„Attentate“, die keine waren

 So zeigen Speckners auf bis dato unausgewerteten sicherheitsdienstlichen und juristischen österreichischen Unterlagen fußenden Untersuchungen, dass der als „schlimmstes Attentat“ geltende „Porzescharte“-Vorfall  vom 25. Juni 1967 (vier Tote) keinesfalls so abgelaufen sein konnte wie er von italienischen Stellen offiziell dargestellt und von politischer Seite Österreichs sowie von der journalistischen wie wissenschaftlichen Publizistik als gegeben erachtet wurde und bis zur Stunde wird. Die völlige Rehabilitierung der 1971 in Florenz verurteilten, in Österreich hingegen freigesprochenen Beschuldigten Erhard Hartung, Peter Kienesberger (verstorben 2015) und Egon Kufner steht indes aus. Desgleichen gilt für eine zweite, ebenso voluminöse Studie Speckners, in welcher er anhand von 48 Geschehnissen, für welche (nicht allein) Italien den BAS verantwortlich machte, nachweist, dass die offizielle Darstellung nicht der Wirklichkeit, folglich auch nicht der Wahrheit entspricht.

Ohne Wirken des BAS kein Autonomiepaket

Ob die Aktionen des BAS der Südtiroler Sache  geschadet oder  genutzt haben, ist insofern umstritten, als Befunde im Kleide „wissenschaftlich begründeter“ Aussagen dazu stets unter der Prämisse des sogenannten „erkenntnisleitenden Interesses“ zustande gekommen und zu bewerten sind. Der unter maßgeblichem Einfluss der „Innsbrucker Schule“ der Zeitgeschichtsforschung und -schreibung sozusagen als wissenschaftliche „Opinio communis“ geltenden „Erkenntnis“, wonach die Autonomie(lösung) für Südtirol „nicht wegen, sondern trotz“ (!) der Anschläge des BAS zustande gekommen sei, stehen nicht minder begründete fundierte Aussagen von Politikern und Zeitzeugen der Erlebnisgeneration gegenüber, wonach die entscheidende  Neunzehner-Kommission, welche „Paket-Maßnahmen“ sowie „Operationskalender“ als  Grundlagen für das Zweite Autonomiestatut ausarbeitete, ohne die öffentlichkeitsaufrüttelnden Taten der Freiheitskämpfer kaum eingesetzt worden und somit das Einlenken Roms kaum zustande gekommen wäre.

Eine Ausstellung aus der Verpflichtung zum Gedenken

Aus alldem leitet sich die Verpflichtung zu redlichem Gedenken für die BAS-Aktivisten ab, die infolge ihres selbstlosen  Einsatzes im Freiheitskampf zu Tode gekommen sind, sowie für jene, die infolge ihres Wirkens für das angestammte Tiroler Volk im südlichen Landesteil Gesundheit, Hab und Gut, Familie(nangehörige) sowie  Heimat verloren. Ihnen allen, den Toten wie den (noch) Lebenden, gilt die zeitgeschichtlich bedeutsame, auf Dauer angelegte Ausstellung „BAS – Opfer für die Freiheit“, welche das Geschehen  während der 1960er Jahre in all seinen Facetten vergegenwärtigt und veranschaulicht.

Die Ausstellung befindet sich in Bozen, Lauben 9, und ist von Dienstag bis Samstag (jeweils von 10–12 Uhr und von 15-17 Uhr) geöffnet. Nach Vereinbarung  (Mob-Tel. 0039-338-3059643 oder info@bas.tirol  sind Gruppenführungen auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Initiatoren sind der Andreas-Hofer-Bund Tirol (AHB; Innsbruck) und der Südtiroler Heimatbund (SHB; Bozen). Großzügiges Mäzenatentum der von der in Australien lebenden Österreicherin Dr. Helga Christian 1966 eingerichteten Laurin-Stiftung (Liechtenstein) hat ihre Einrichtung als Dauerausstellung erst  ermöglicht.

„BAS – Opfer für die Freiheit“ verherrlicht keineswegs Gewalt und/oder Terrorismus. Sie legt anhand von Einzelobjekten offen, wozu  Männer und Frauen imstande sein können (und müssen), die keinen anderen Weg mehr sehen, als zur Tat zu schreiten, um die im Lügengewand des „demokratischen Staates“ ausgeübte Gewaltherrschaft gegen die in fremdnationaler Umgebung zu leben gezwungenen Landsleute durch gezielte Attacken zu unterminieren –  wenn der gütlichen Worte genug gewechselt sind, ohne dass sich Besserung/Befriedung einstellt.

Erstmals öffentlich präsentierte Exponate

Die Ausstellung „BAS – Opfer für die Freiheit“ erinnert an Verdienste, Leiden und Opfer der Verfolgten und ihre(r) Familien – auch und gerade weil sie in der überwiegenden Zahl der Fälle ohne Dank geblieben sind. Die meisten der erstmals in aller Öffentlichkeit präsentierten Exponate entstammen der „Mitterhofer-Sammlung“. Sepp Mitterhofer aus Meran-Obermais, ein bisher von der Südtiroler Politik unbedankt gebliebener BAS-Aktivist der ersten Stunde, jetzt Ehrenobmann des Südtiroler Heimatbundes (SHB), in dem sich  am 9. Februar 1974  ehemalige Freiheitskämpfer zusammenschlossen, hat sie über Jahrzehnte hin zusammengetragen und beherbergt. Seine Sammlung bildet den Kern der Ausstellung „BAS – Opfer für die Freiheit“.

Ausgestellt werden zudem weitere Objekte aus dem Besitz von BAS-Aktivisten bzw. deren Nachkommen. Aus dem  „BAS-Archiv“, dem im Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum in Innsbruck vorhandenen Vorlass der BAS-Aktivisten Herlinde und Klaudius Molling, sind Leihgaben ausgestellt, welche die mitunter einfachen Methoden veranschaulichen, derer sich die Freiheitskämpfer bedienen mussten. Ein reichhaltig ausgestatteter Ausstellungskatalog stellt in Wort und Bild eindrucksvoll den inneren Zusammenhang von Exponaten und Geschehenshistorie her.

Herausforderungen

Eine Herausforderung für diese erstmalige Ausstellung über den BAS bestand darin, dass sowohl die „offizielle“ italienische, als auch die wissenschaftliche und journalistische Publizistik  im deutschsprachigen Raum deren Aktivisten politisch in die „recht(sradikal)e Ecke“ stellt(e). Das wird jedoch weder den handelnden Personen noch ihrer Sache  gerecht. In den für die damalige Südtirol-Politik entscheidenden Jahren waren unter den BAS-Leuten (in Südtirol wie in Österreich und Deutschland) fast alle gängigen politischen Weltanschauungen vertreten; ihren führenden Köpfen ging es vor allem darum, dass „etwas geschehen muss“.

Die allen Bevölkerungsschichten entstammenden Südtiroler BAS-Aktivisten handelten schlicht und ergreifend aus dem Beweggrund, als Tiroler Patrioten Heimat und  Volkskultur vor der schieren Gefahr  „ewiger Italianità“, der vom „demokratischen Italien“ bruchlos übernommenen Zielsetzung des Faschismus, somit vor dem von Kanonikus Gamper beschworenen „Todesmarsch der Südtiroler“ (s.o.) zu bewahren. Dies just auch  für die Anschauung  Nachgeborener nachvollziehbar zu machen, ist das hehre Ziel dieser durch und durch für gelungen zu erachtenden Ausstellung.  

Zum 250. Geburtstag Andreas Hofers

https://i0.wp.com/www.geolitico.de/wp-content/uploads/2017/11/Erschie%C3%9Fung-Andreas-Hofers.jpgAndreas Hofer – das Bild  [Quelle: By Anonymous (Unknown; Public domain, via Wikimedia Commons]    zeigt die Füsilierung zu Mantua am 20. Februar 1810 – wird nicht nur in Tirol als Volksheld verehrt. Zugleich musste er der Politik für viele Rollen herhalten. Eine Würdigung von Reynke de Vos

Die Tiroler verehren ihn als Held. Ganz gleich, ob sie seiner in Nord- und Osttirol – dem österreichischen Bundesland Tirol – oder im von Italien 1918 annektierten und ihm im Schandvertrag von St. Germain-en-Laye 1919 zugesprochenen südlichen Landesteil – der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol – aus Anlass seines bevorstehenden 250. Geburtstags gedenken: Andreas Hofer gilt ihnen als Volksheld gemeinhin. Und selbst in Welschtirol – der Provincia Autonoma di Trentino, mit der Bozen-Südtirol 1948 durch Schläue und Hinterlist des damaligen italienischen Regierungschefs Alcide De Gasperi in die Regione Autonoma Trentino-Alto Adige gezwungen worden war – genießt Hofer über die in den letzten Jahren wieder entstandenen Kompanien des Welschtiroler Schützenbundes hinaus heldische Verehrung.

Lehrjahre des „Sandwirts“

Woher dies rührt? Am 22. November 1767 wurde der Hofer Andrä – nach korrektem Geburtsregistereintrag Andreas Nikolaus Hofer – als jüngstes von sechs Kindern am Sandhof im Passeiertal geboren. Seine Mutter starb 1770, woraufhin Andreas‘ Vater neuerlich heiratete. Andrä, der nach dem Volkschulbesuch als Knecht, Stallbursche und Dienstbote Erfahrung für seinen späteren Beruf als Gastwirt und Bauer sammelte und zudem die italienische Sprache erlernen sollte und wollte, verdingte sich zwischen 1780 und 1785 im benachbarten Welschtirol: zum einen in Cles, dem Hauptort des Nonsbergs, zum andern in dem Dörfchen Ballino, einem der Knotenpunkte für den Nord-Süd-Handel mit Pferden, Wein und Getreide auf der südwestlichen Handelsroute durch Judikarien nach Oberitalien.

Bei der adeligen Familie von Miller in Cles und danach im Gasthof Armani-Zanini in Ballino erlernte Hofer nicht nur den lokalen italienischen Dialekt, sondern knüpfte auch Freundschaften, welche ihm später bei der Mobilisierung von Kämpfern im Trientinischen von Nutzen sein sollten. So avancierte beispielsweise der mit Hofer eng befreundete Marco Zanini aus Ballino zu einem der Anführer der Welschtiroler Aufständischen und rückte 1796 als einer der Kommandanten lokaler Schützenvereinigungen zur Verteidigung Tirols gegen die Franzosen am Tonale-Pass ein, wo auch Hofer einen seiner ersten militärischen Einsätze als Passeirer Schütze hatte. Die Familie von Miller unterstützte die Erhebung finanziell und logistisch. Daher blieben die Welschtiroler verlässliche Waffenbrüder Hofers im Kampf gegen die Fremdherrschaft; das Streben Trentiner und Triestiner Irredentisten nach Loslösung vom Habsburgerreich (Risorgimento) lag damals noch in weiter Ferne.

Im Lande unterwegs

Nach des Vaters Tod 1774 war Andreas Hofer gleichsam automatisch in die Position des Hoferben gerückt. Er war nämlich der einzige Sohn, denn aus der ersten Ehe des Vaters waren lediglich drei Schwestern, aus der zweiten eine Stiefschwester hervorgegangen. Als er das 20. Lebensjahr erreicht hatte, übernahm Andrä Wirtshaus und den aufgrund von Schäden durch Überschwemmungen im Tal der Passer verschuldeten Hof. Von nun an war er „der Sandwirt“, bei dem Säumer und Wanderhändler ebenso einkehrten wie Fuhrleute, die von Nord gen Süd (vice versa) unterwegs waren und in seinem Stall Ochsen- und Pferdegespanne unterstellten. Der Weg von Sterzing über den Jaufenpass durch das Passeiertal nach Meran galt damals als wichtige Verbindung und Teilstrecke auf der Brennerroute, worüber der größte Teil des Handels zwischen Süd und Nord (vice versa) abgewickelt wurde.

Neben seiner Existenz als Bauer und Wirt – er hatte 1789 die um zwei Jahre ältere Anna Gertraud Ladurner aus Algund geheiratet und mit ihr sechs Mädchen und einen Sohn gezeugt – betätigte sich Andreas Hofer als Händler. Dieses Geschäft betrieb er vor allem mit den „Walschen“ im benachbarten Trentino, wie die Italiener bisweilen heute noch von Tirolern genannt werden, das ja Teil der gefürsteten Grafschaft Tirol war. Aus Hofers eigenen Aufzeichnungen geht hervor, dass er mit Pferden, Ochsen, Kleinvieh, Wein und Branntwein handelte. Meist bezog er Vieh aus dem ungarischen Reichsteil, nicht selten aus „Oberungarn“, der heutigen Slowakei. Auf seinem Rückweg aus dem Inntal fasste er Salz aus der Saline in Hall, damals ein kostbares, nahezu mit Gold aufgewogenes Gut.

Von ersten Gefechten…

Sohin viel unterwegs, war Hofer über die Lage im von Napoleon bedrängten Habsburgerreich sowie über die Stimmung in seiner von des französischen Eroberers bayerischen Vasallen unmittelbar bedrohten Heimat bestens im Bilde. In ersten militärischen Berührungen kämpfte der Korporal Andreas Hofer 1796 in einer Meraner Kompanie gegen Napoleons Truppen, die von Oberitalien ins südliche Tirol zogen. Im August desselben Jahres stellten die gesamte Talschaft eine eigene Schützenkompanie auf, in welcher der Sandwirt als „Oberleutnant vom Schießstand Passeier“ aufscheint. Im Jahr darauf führte er als Hauptmann eine Landsturmkompanie nach Meran, rückte gegen das oberhalb von Bozen gelegene Jenesien vor und nahm an Gefechten gegen die Franzosen teil, die sich zur Räumung Bozens gezwungen sahen und nach Brixen retirierten.

Von 1806 an gehörte Tirol zu Bayern, weil Österreich es im Frieden von Preßburg (26. Dezember 1805) an Napoleons Verbündeten hatte abtreten müssen. Die wirtschaftliche Lage spitzte sich zu, was naturgemäß auch Wirte und Händler zu spüren bekamen. Hofer weihte befreundete Wirte in seine und seiner bedeutendsten Mitstreiter – Josef Speckbacher, seine „rechte Hand“, sowie Peter Mair, „Wirt an der Mahr“ – Aufstandspläne ein und verschaffte sich Bundesgenossen im Passeiertal, im Vinschgau, im Etschtal sowie am Nonsberg und am Sulzberg. Im Januar 1809 brach Hofer nach Wien zu seinem Unterstützer Erzherzog Johann auf, um sich dessen Fürsprache beim Kaiser für einen neuen Krieg gegen Napoleon zu versichern. Obwohl der kaiserliche Hof und die Militärs einem Volksaufstand misstrauisch gegenüberstanden, brach im April 1809 die Rebellion im „Heil‘gen Land Tirol“ los. Wenngleich Hofers Schützen schlecht ausgerüstet waren, so gelang ihnen doch bei Sterzing ein erster Sieg über die bayerischen Truppen. Auch in Innsbruck war die Erhebung erfolgreich, und in Welschtirol fanden seine Aufrufe starken Anklang: kaiserliche Truppen und Passeirer Schützen eroberten Trient, woraufhin die Franzosen bis zur südlichen Landesgrenze ausweichen mussten und Rofreit/Rovereto für Tirol zurückgewonnen ward.

…zum Volksaufstand

Wenngleich weniger Welschtiroler als Nord- und Südtiroler dem Aufruf Hofers zu den Waffen gefolgt waren, so verfolgten doch auch sie dasselbe Ziel, nämlich Bajuwaren und Franzmänner aus dem Lande zu treiben. Der bayerische Landesherr hatten nicht nur neue Steuern eingeführt, sondern auch das Landlibell Kaiser Maximilians von 1511 außer Kraft gesetzt, das den Tirolern das Recht verbrieft hatte, ausschließlich für die Verteidigung der eigenen Landesgrenzen eingesetzt zu werden. Die Bayern führten hingegen die allgemeine Wehrpflicht ein; damit wurden junge Tiroler gezwungen, in den Heeren Napoleons an Fronten in ganz Europa und Russland zu kämpfen. Auch die aufklärerischen Ideen der bayerischen Regierung im Sinne Josefs II. wie die Streichung kirchlicher Festtage und religiöser Bräuche kamen bei den streng katholischen Tirolern schlecht an. Weshalb der Volksaufstand aus der Sicht derer, die sich „kritische Historiker“ nennen, als „rückwärtsgewandt“ gilt: den Tirolern sei es vornehmlich um die Wiederherstellung der alten Ordnung gegangen.

„Landesregent Hofer“

Nach Scharmützeln deutsch- und welschtiroler Schützen Anfang Mai 1809 im Etschtal gegen französische Einheiten kam es zur Monatsmitte zu ersten Gefechten am Bergisel. Unmittelbar davor hatte Hofer ein Aufgebot von 5000 gut bewaffneten Schützen gen Norden abmarschieren lassen. Deren erstes Aufeinandertreffen mit bayerischen Truppenkontingenten endete mit einem Sieg der Tiroler. Ein weiteres Gefecht am 29. Mai brachte keine Entscheidung; gleichwohl zogen die Bayern ins Unterinntal ab. Kaiser Franz sicherte daraufhin den aufständischen Tirolern weitere Unterstützung zu. Eine bayerische Interventionsarmee wurde in der zweiten Schlacht am Bergisel bei Innsbruck zurückgeschlagen. Doch unterdessen verpflichtete sich Österreich gegenüber Napoleon, sämtliche Truppen aus Tirol, wozu damals auch Vorarlberg gehörte, abzuziehen, was bis heute nicht zu Unrecht als Verrat Wiens an Hofer gilt. Dessen Gefolgsleute waren damit faktisch auf sich allein gestellt. Dennoch kesselten sie in unzugänglichen Schluchten des Landes gegnerische Truppenverbände ein und fügten dem Feind schwere Verluste zu.

Mitte Juli 1809 war der Kommandant der Wehrverbände des südlichen Tirol Hofer zum Oberkommandanten des ganzen Landes ernannt worden. Am 13. August kam es zum dritten Bergisel-Gefecht, bei dem Hofers Mannen noch einmal einen knappen Sieg über Bayern und Franzosen errangen. Zwei Tage danach übernahm der Sandwirt im Namen des Kaisers die Regierung des Kronlandes Tirol und zog als „Landesregent“ in die Innsbrucker Hofburg ein. In diese Position verhalfen ihm nicht militärisches oder diplomatisches Geschick, sondern sein Charisma: seine Landsleute akzeptierten ihn als einen von ihnen und ordneten sich ihm unter.

Bergisel-Kämpfe

Im Frieden von Schönbrunn hatte Österreich neuerlich die Abtretung Tirols akzeptieren müssen. Anschließend ließ Napoleon 56.000 Mann aus verschiedenen Richtungen aufmarschieren. Unmittelbar nach dem mit der Verheiratung seiner Tochter Maria Luise besiegelten Friedensschluss des österreichischen Kaisers Franz I. mit Napoleon (14. Oktober 1809) verließ „Landesregent“ Hofer die Innsbrucker Hofburg und war entschlossen, sich zu unterwerfen, ließ sich aber dann doch umstimmen. Am 1. November stürmten bayerische Truppen die Verschanzungen am Bergisel. Einige Gefechte endeten für die Tiroler Schützen zwar noch erfolgreich, Hofer musste aber flüchten.

Während er sich in Matrei am Brenner aufhielt, endete das letzte Gefecht am Bergisel mit völliger Niederlage der Tiroler. Hofer, der seine Landsleute dennoch neuerlich zu den Waffen rief, musste sich die folgenden Wochen in Verstecken verborgen halten, da auf seinen Kopf ein beträchtliches Lösegeld ausgesetzt war. Verraten von einem Landsmann, wurde er dann am 28. Januar 1810 verhaftet und nach Mantua überstellt. Unmittelbar davor hatte er in einem Brief an Erzherzog Johann seine Enttäuschung darüber geäußert, „von Österreich im Stich gelassen worden zu sein“. Am 20. Februar 1810 wurde Andreas Hofer in Mantua füsiliert.

„Zu Mantua in Banden …“

Der Fama zufolge soll er während der Gefangenschaft den Liedtext „Ach Himmel, es ist verspielt“ gedichtet haben. Angeblich auch habe er – nach zwölf Schüssen des aus sechs Soldaten bestehenden Exekutionskommandos – noch ausgerufen: „Ach, wie schießt ihr schlecht“; woraufhin ihn dessen befehligender Offizier mittels Kopfschusses vom Leben in den Tod befördert haben soll. Immerhin nahm der Vogtländer Dichter Julius Mosen diese Sentenz in die abschließende 6. Strophe seines 1831 verfassten Gedichts „Zu Mantua in Banden“ auf, das Leopold Knebelsberger 1844 vertonte und das seit 1948 als „Andreas-Hofer-Lied“ die gesetzlich fixierte Tiroler Landeshymne ist. Für die Mehrheitspartei SVP im Landtag zu Bozen war es indes kein Ruhmesblatt, als sie 2004 die Zustimmung verweigerte, dem Lied Hymnen-Charakter zu verleihen; jedoch wird es auch in Südtirol zu offiziellen Anlässen gespielt und gesungen.

Nach der Exekution wurde Hofer im Mantuaner Friedhof bestattet, jedoch 1823 in einer Nacht- und-Nebel-Aktion von fünf österreichischen Kaiserjägern unter Führung des aus Freiburg im Breisgau (gehörte bis zum Preßburger Frieden zu Vorderösterreich) stammenden Offiziers Georg Hauger exhumiert; die sterblichen Überreste befinden sich seitdem in der Innsbrucker Hofkirche. Fünf Jahre zuvor war der einstige Tiroler „Landesregent“ auf Drängen seines Sohnes Johann Stephan nachträglich in den einfachen Adelsstand erhoben worden. Seine Nachkommen durften sich seitdem „Edle/r von Hofer“ nennen und ein Familienwappen führen. Drei Jahre nach Abschaffung der Adelsprädikate und -privilegien durch die Republik Österreich starb die männliche Hofer-Linie 1921 aus; die weibliche ist indes bis heute, allerdings unter anderen Familiennamen, vertreten.

Verehrung und Verunglimpfung

250 Jahre nach seiner Geburt und nach bald 210 Jahren seit dem Aufstand gegen den französischen Usurpator und die bayerischen Besatzer bleibt der Volksheld Andreas Hofer eine durchaus schillernde, aber nichtsdestoweniger verehrte Figur. Verständlicherweise vereinnahmt die Politik den Sandwirt aus Passeier nur zu gerne. Dessen Erhöhung, Glorifizierung und Mythisierung setzte bereits zu Lebzeiten ein. Seit seinem Tod musste Hofer – je nach politischem Gebrauchswert – für zahlreiche Rollen herhalten. Zuerst als Märtyrer im Tiroler Freiheitskampf gefeiert, stand später seine Kaisertreue im Vordergrund. Die Großdeutschen erhoben ihn zum gesamtdeutschen Nationalhelden, die Nationalsozialisten sahen in ihm einen „deutschen Kämpfer“, für viele Südtiroler wurde Hofer nach dem Zweiten Weltkrieg zum Symbol für den Kampf um die seit der Teilung des Landes 1918/1919 verweigerte Selbstbestimmung.

Anno 2009 gedachte man zu Innsbruck in einer Landesfeier bei volksfestartiger Beteiligung zehntausender Menschen des Volksaufstands sowie der Bergisel-Kämpfe von 1809. Zum Unmut der in Rom, Bozen, Innsbruck und Wien Regierenden nahmen patriotische Kräfte dies zum Anlass, um demonstrativ den Südtiroler Freiheitskampf der 1950er bis 1970er Jahre sowie die zweimal verweigerte Selbstbestimmung miteinzubeziehen. Linke Publizisten und geschichtsvergessene Politiker stellten alldem den bärtigen Passeirer Schützen und einstigen Oberkommandanten Tirols als „Alpen-Taliban“ gegenüber und verunglimpften damit aus ideologischer Verblendung und um der schieren Schmähung willen eine historisch bedeutsame Persönlichkeit, der Väterglaube, angestammte Heimat und Landeseinheit über alles ging.

 

„Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand Pflicht“

Ob Katalonien oder Tirol: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist Grundrecht. Es gilt ohne jegliche Vorbedingungen und ist Staatsverfassungen übergeordnet. Ich habe mich in St. Pauls (Gemeinde Eppan) in einer von rund 2000 Zuhörern umjubelten Rede mit dem Freiheitswillen der Völker auseinandergesetzt. Anlass war die alljährliche, vom Südtiroler Heimatbund (SHB) und dem Südtiroler Schützenbund (SSB) getragene Gedenkfeier für Sepp Kerschbaumer, dem Gründer des Befreiungsausschusses Südtirol (BAS), seine Mitstreiter und alle am Südtiroler Freiheitskampf der 1950er bis 1970er Jahre Mitwirkenden sowie deren Angehörigen.
Ich widerspreche dem im Zusammenhang mit der Katalonien-Problematik immer
wieder vorgebrachten Einwand, ein Volk könne das Selbstbestimmungsrecht nur dann
beanspruchen, wenn sein Dasein von einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder sonstwie gearteten Unterdrückungssituation bestimmt werde: „Mit
Verlaub: Dies ist abwegig.“
Hier die vollständige Gedenkrede:

„Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand  Pflicht!“

Dies, hohe Gedenkversammlung, ist ein Satz von enormer Wucht.

Er enthält konditioniert die strikte Aufforderung  zur Tat.

Jene Männer, derer wir  gedenken, haben sich zweifellos davon leiten lassen.

In ihrer Überzeugung, für die Heimat aufs Äußerste zu gehen und selbst den Tod in Kauf zu nehmen, konnten sie sich guten Gewissens auf diesen Satz und dessen Autor berufen.

„Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand Pflicht“ stammt  von Papst Leo XIII. Und findet sich in dessen Enzyklika „Sapientiae Christianae“ („Christliche Weisheiten“) vom 10. Januar 1890.

Sepp Kerschbaumer, Luis Amplatz, Jörg Klotz, Anton Gostner, Franz Höfler, Kurt Welser, deren Namen hier auf der Gedenktafel dieses Gottesackers verzeichnet sind, und die vielen anderen geschundenen Aktivisten des Befreiungsausschusses Südtirol, mitsamt ihren Angehörigen, derer wir  unsere Reverenz erweisen für ihr heldenmütiges Wirken,  wussten sich  damit moralisch auf der sicheren Seite.

Wer wollte bestreiten, dass Italien damals Unrecht für Recht setzte. Und dass die Aktionen aller Freiheitskämpfer  deshalb als sittlich, moralisch und juristisch gerechtfertigte Widerstandshandlungen gewertet werden müssen.

Franz Klüber, Jurist und Theologe, hat dies in seiner 1963 erschienenen und nach wie vor empfehlenswerten Schrift „Moraltheologische und rechtliche Beurteilung aktiven Widerstandes im Kampf um Südtirol“  ausdrücklich festgehalten.

Dass ich Wert lege auf die Feststellung „aller Freiheitskämpfer“ hat Gründe.

Wir  wissen,  dass Anlage und Wirkung ihrer Taten in Zweifel, ja bisweilen sogar in den Schmutz gezogen wurden und werden.

Zudem hat man die BAS-Aktivisten segregiert,  wissenschaftlich, publizistisch und  politisch zweckdienlich unterteilt:

In jene einer ersten Phase von Widerstandshandlungen, die man aus Sicht absoluter Gewaltlosigkeit  als moralisch verwerflich deklarierte,  nolens volens später aber als politisch hilfreich anerkannte, weil sie den Weg zum Autonomiepaket mitbereitet hätten.

Und in Aktionen einer zweiten Phase, die ohne Rücksicht auf Verluste ausgeführt worden seien, also Gewalt auch  gegen Menschen verübt hätten.

Und dass dabei ausnahmslos  Rechtsextremisten, ja Nazi-Adepten am Werk gewesen seien.

Diese Phase wird von interessierter Seite durchweg für verwerflich und unentschuldbar erklärt,  Beteiligte werden zu niederträchtigen Parias stigmatisiert.

Geschätzte Anwesende – dem ist beherzt  entgegenzutreten. Warum?

1.) In jahrelanger Arbeit hat der  österreichische Militärhistoriker Hubert Speckner nachgewiesen, dass das angebliche Attentat auf der Porzescharte  im Juni 1967 nicht stattfand.

Zumindest  nicht so stattfand, wie es italienischerseits dargestellt und in Politik, Wissenschaft und Publizistik  bis zur Stunde als Faktum angesehen wird. Auch hier in Südtirol.

Niemand in Bozen, Innsbruck oder Wien rührt einen Finger zur Rehabilitierung der zu Unrecht der Tat bezichtigten und zu hohen Haftstrafen verurteilten Erhard Hartung und Egon Kufner. Peter Kienesberger, der dritte, ist  mittlerweile verstorben.

Der Prozess in Florenz wurde von Höchstgerichten in Österreich und Deutschland für verfahrensrechtswidrig und menschenrechtswidrig erklärt. Das ergangene Fehlurteil ist nach wie vor in Kraft.

2.) hat Speckner  anhand von 48 „aktenkundigen“  Vorfällen akribisch nachgewiesen, dass die aus den staatspolizeilichen und gerichtlichen Dokumenten Österreichs hervorgehenden Sachverhalte massiv von den  offiziellen italienischen Darstellungen abweichen.

BAS-Aktionen fanden ungefähr zeitgleich eine gewisse Parallelität durch  italienische Neofaschisten und konspirativ arbeitende Dienste.

Aus beiden Studien lassen sich  geschichtsrevisionistische Schlüsse ziehen.

Hatte Italien nach dem Zweiten Weltkrieg  Südtiroler zu Nazis abzustempeln versucht, so stellt es seit Ende der 1950er Jahre alle BAS-Aktivisten  unter Generalverdacht des Neonazismus.

Festzuhalten und offensiv zu vertreten ist daher: Der BAS-Grundsatz, wonach „bei Anschlägen keine Menschen zu Schaden kommen dürfen“, wurde trotz Eskalation der Gewalt zwischen „Feuernacht“ 1961 und der mehrheitlichen Annahme des „Pakets“ durch die Südtiroler Volkspartei 1969 weitestgehend eingehalten.

Der Tod nahezu aller während dieser Jahre gewaltsam ums Leben gekommenen Personen ist nicht dem BAS als solchem anzulasten, wie dies bis heute wahrheitswidrig behauptet wird.

Stattdessen handelt es sich bei den meisten der von Speckner durchleuchteten Vorfälle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um Unfälle bzw. um  italienische Geheimdienstaktionen.

Auch für einige  in Österreich geplante und/oder ausgeführte Anschläge ist dem BAS willentlich, aber fälschlicherweise die Täterschaft zugeschrieben worden.

Auch hierfür zeigen Speckners Analysen, dass sie zum größten Teil auf das Konto italienischer Neofaschisten, Geheimdienstler und sog. „Gladisten“ gehen; anderenteils waren einige Rechtsextremisten Urheber, die nicht dem BAS angehörten oder mit ihm in Verbindung standen.

Ein Zusammenhang zwischen den Anschlägen und dem BAS wurde wahrheitswidrig  in Italien behauptet und in Österreich folgsam übernommen, um den Südtiroler Freiheitskampf zu diskreditieren.

Betrachter aus Politik, Kultur, Publizistik  und leider auch aus der Wissenschaft – auch  aus diesem Teil Tirols – folgen dieser Betrachtung.

Wider besseres Wissen. Neue Forschungsergebnisse werden nicht nur ignoriert, sondern geradezu verschwiegen und mitunter sogar bekämpft.

Womit all  denen bis zur Stunde Unrecht geschieht, die aus Verzweiflung über die kolonialistische Unterwerfungsgeste auch des sog. „demokratischen“ Nachkriegsitaliens handelten.

Was nicht nur mich konsterniert.

Hohe Gedenkversammlung. Worin besteht das zeitgemäße Erbe des Freiheitskampfes?

Es besteht im Widerstand gegen verhängnisvolle Entwicklungen, an der bisweilen auch die hiesige Politik mitwirkt.

Entwicklungen, die – ohne Korrektur – auf nationalkulturelle Deformation bzw. Eliminierung hinauslaufen und im weiteren Fortgang unweigerlich zur Assimilation und letztlich zur „ewigen Italianità“  dieses Teils Tirols führen.

Widerstand heute heißt natürlich nicht mit der Waffe in der Hand oder mit Sprengstoff im Rucksack und an Masten gegen derartige Fehlentwicklungen Sturm zu laufen.

Widerstand heute heißt vielmehr: Widerspruch einlegen.  

Heißt: Das Wort erheben gegen missliebige politische Entscheidungen.

Heißt: Gesellschaftliche Erscheinungen anzuprangern, die für Bestand und Erhalt der angestammten Bevölkerung Tirols  abträglich sind.

Heißt auch und vor allem: Immer wieder auf den wahren Kern des Freiheitskampfes hinweisen:

1.) auf die Gewährung der zweimal verweigerten Selbstbestimmung.

2.) Trotz des im Vergleich mit der Lage anderer nationaler Minderheiten Europas anzuerkennenden beispielhaften Charakters der Südtirol-Autonomie, immer wieder den Finger in die Wunde der unerfüllt gebliebenen Ausübung des Selbstbestimmungsrechts zu legen.

Diese Wunde mögen manche Südtiroler vielleicht für schon verheilt erachten.

Doch besänftigt vom politisch-medial bestärkten Gefühl „Es geht uns ja doch gut und sogar besser als anderen“ vergessen sie, dass die fast als Maß aller Dinge verabsolutierte Autonomie lediglich ein Provisorium ist.

Es ist wider die Vernunft, Geschichte als etwas Statisches anzusehen oder, wie nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems geschehen, gar das  „Ende der Geschichte“ auszurufen.

Daher gilt, hoffentlich nicht nur für mich: Wer die Selbstbestimmung nicht mehr als realisierungsfähiges Ziel anstrebt, verwirkt den Anspruch, für das Volk (des ganzen Tirol) und die Bevölkerung seines fremdbestimmten südlichen Teils  zu sprechen, zu wirken und die Menschen zu vertreten.

Primat der Politik in Tirol, in Südtirol und nicht zuletzt in Österreich hat die Verwirklichung der Selbstbestimmung zu sein.

Die Ansicht, wie sie 2015 vom österreichischen Außenministerium und seiner Diplomatie geprägt und von den regierenden Mehrheitsparteien einschließlich Grünen und Neos im Nationalrat vertreten worden ist, nämlich dass die Südtirol-Autonomie „…. ein konkreter Ausdruck des Gedankens der Selbstbestimmung“, damit sozusagen „Wahrnehmung einer Form der inneren Selbstbestimmung“ sei, ist interpretatorische Rabulistik  und allenfalls für diejenigen schlüssig, die am Status quo nicht gerüttelt haben möchten.

Unter Hinweis auf die italienische Verfassung – die wie alle Verfassungen zentralistisch organisierter  Staaten   den Passus von der „einheitlichen, unteilbaren Nation“ enthält – ist nicht allein, aber doch vor allem von Südtiroler politischer Seite  im Zusammenhang mit der  Katalonien-Problematik eingewendet worden, ein Volk könne das Selbstbestimmungsrecht nur dann beanspruchen, wenn sein Dasein von  einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder sonstwie gearteten Unterdrückungssituation bestimmt werde.

Mit Verlaub: Dies  ist abwegig.

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein Grundrecht. Es gilt ohne jegliche Vorbedingungen, und es ist  als Völkerrechtsnorm  Staatsverfassungen übergeordnet, nicht untergeordnet. Punktum!

Es ist der gegen  Unabhängigkeitsbewegungen vorgebrachten  These zu widersprechen, wonach Grenzen unverrückbar bzw. Grenzveränderungen obsolet seien.

 Die These wird von  sogenannten Legalisten oder Rechtspositivisten und naturgemäß von jenen politischen Kräften vertreten, die jeden gegen den Status quo gerichteten Vorstoß ablehnen.

Legalisten verstecken sich – wie im Falle Spaniens, Frankreichs,  Rumäniens und Italiens – hinter Verfassungen, die keine Abspaltung einzelner Landesteile vorsehen.

Dies geht  an der historisch-politischen Wirklichkeit vorbei.

Hätten die Legalisten seinerzeit immer recht behalten, wäre die Schweiz heute noch deutsch, Polen nicht existent, wären die Niederlande spanisch, und die Vereinigten Staaten befänden sich noch im Kolonialbesitz des British Empire.

Die Geschichte selbst führt den Rechtspositivismus somit ad absurdum.

Sie zeigt, dass das das Verschieben von Grenzen gerade Ausdruck der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist.

In den vergangenen hundert Jahren ist die Zahl der durch Sezession, Abspaltung und Unabhängigkeitserklärungen entstandenen Staaten rapide gewachsen.

1914 gab es 57 Staaten auf der Welt, Mitte des 20. Jahrhunderts waren es  100.

 Heute – nach Entkolonialisierung und dem Zerfall der Sowjetunion sowie  der Sezession Jugoslawiens – sind 193 Staaten Mitglied der Vereinten Nationen.

Nicht selten ging die Unabhängigkeit  mit blutigen Kämpfen einher. Ein positives Beispiel für eine friedliche, einvernehmliche Trennung gaben Tschechen und Slowaken zum Jahreswechsel 1992/1993.

Grundsätzlich sollte die Sezession möglich sein, wenn ein unverschuldet in fremdnationale Umgebung  gezwungenes Volk oder ein Volksteil nach reiflicher Überlegung die Unabhängigkeit und Loslösung beansprucht.

Dies bei Anwendung der dafür vorgesehenen juristisch-politischen Instrumentarien.

Und der Unabhängigkeitswille muss in einer freien, fairen Abstimmung mit ausreichender Beteiligung und qualifizierter Mehrheit festgestellt werden.

Ich stimme daher mit dem Völkerrechtler  Felix Ermacora überein: „Kein Staat der Erde kann auf  Dauer einem Volk die Selbstbestimmung vorenthalten, auch Italien den Südtirolern nicht, aber wollen und fordern muss man sie!

Hohe Gedenkversammlung. Ich komme zum Schluss:

Die Entwicklung, die EU-Europa seit zwei Jahrzehnten genommen hat, zeigt leider überdeutlich, dass das mitunter litaneihaft beschworene Konstrukt „Europa der Regionen“  eine Schimäre ist.

Nüchtern betrachtet ist die politische Union auf unabsehbare Zeit nicht zu verwirklichen, weshalb das Gewicht der Nationen und Nationalstaaten bleibt.

Daher sollten sich die Tiroler unterm Brenner eingedenk  ihrer  Geschichte und Ihres  Daseins in einem unsicheren, wesensfremden Staat  dorthin begeben können, wohin sie wollen.

Ich empfehle: wohin sie weit mehr als sechs Jahrhunderte gehörten.

Und im Gedenken an die  Freiheitskämpfer des BAS appelliere ich  an Sie: Löcken Sie wider den Stachel einer Politik derer, die nicht  willens zu sein scheinen, über den Tag hinaus zu denken.

Unterstützen Sie Initiativen und wirken Sie mit in Organisationen, die den Schneid besitzen, aus Kenntnis einer unverfälschten oder einseitig interpretierten Geschichte heraus über diesen Teil Tirols nachzudenken und Anstöße für seine selbstbestimmte Zukunft zu vermitteln.

Ich schließe meine Gedanken zum Gedenken mit einem sinnfälligen Aphorismus von Goethe:

„Wer das Recht hat und Geduld, für den kommt auch die Zeit.“