Wider die im Internet massenweise kursierenden Vorwürfe, wonach Printmedien sowie Rundfunk- und Fernsehanstalten nurmehr unter dem Rubrum „Lügenpresse“ gefasst werden könnten, stimmen deren „Macher“ Loblieder auf Ethos, Güte und Seriosität ihresgleichen an. Wie es damit bestellt ist, konnten interessierte „Medien-Konsumenten“ diesseits und jenseits der Alpen soeben wieder einmal an einem hinsichtlich des Umgangs mit dem Wahrheitsgehalt von Informationen und deren Verbreitung gleichwohl aber symptomatischen Fall beobachten. Berichte vom Ableben Peter Kienesbergers, eines ehedem weithin bekannten, wirkmächtigen Südtirol-Aktivisten – der besonders mutig, tapfer, konspirativ und effektvoll Vorgehende gehörte zu den von den italienischen Diensten und Sicherheitskräften in den 1960er Jahren am meisten gefürchteten „Partisanen“ – strotzten nur so von Fehlinformationen, Unwahrheiten und Stigmatisierungen.
Die entscheidende Wende im Leben des 1942 in Wels (Oberösterreich) Gebürtigen leiteten die Folgen der Herz-Jesu-Nacht 1961 ein, als die Männer des Befreiungsausschusses Südtirol (BAS) am 11. und 12. Juni rund um Bozen 40 Masten sprengten, um die Welt auf die nicht anders als kolonialistisch zu nennende Politik Italiens gegenüber den Südtirolern aufmerksam zu machen. Als die „Besatzungsmacht“ – so die Terminologie nicht allein der BAS-Leute – daraufhin 22 000 Carabinieri und Soldaten nach Südtirol verlegte, als es zu Massenverhaftungen und zu Folterungen der inhaftierten BAS-Aktivisten kam, kündigte Kienesberger kurzerhand seinen Arbeitsplatz und schloss sich deren Widerstand an. Der gelernte Elektriker war – im Gegensatz zu den in Medienberichten verbreiteten Falschinformationen – nie Student. Er gehörte folglich nicht der Innsbrucker Verbindung „Brixia“ an. Da er nie studiert hatte, konnte er auch nicht „Diplom-Kaufmann“ gewesen sein, als der er in diesen Medienberichten unter Bezug auf den viel später in Nürnberg von ihm betriebenen Verlag und Buchdienst genannt worden ist. Kienesberger war auch nie NDP-Mitglied, wenngleich er deren Vorsitzenden Norbert Burger gut kannte.

Jörg Klotz
Schon am 22. August 1961 stand der junge Bursche mit dem legendären Südtiroler Schützenmajor Georg („Jörg“) Klotz und einigen anderen Mitverschwörern im Passeier im Einsatz. Die Gruppe sprengte einen Hochspannungsmast. Es folgten Mastensprengungen im Bozner Unterland, Sprengstofftransporte über Gletscher und Jöcher hinweg, Kommandounternehmen im Passeier- und im Sarntal. Kienesberger begleitete Klotz und dessen engen, 1964 im Auftrag des „Ufficio riservato“ (Abteilung für vertrauliche Angelegenheiten) des italienischen Innenministeriums von einen Agenten ermordeten Kameraden Luis Amplatz, einen (gewählten) Offizier der Schützenkompanie Bozen-Gries, bei diversen weiteren Einsätzen.
In Italien war Kienesberger – stets in Abwesenheit und in Verfahren, welche von österreichischen und deutschen Höchstgerichten später als menschenrechtswidrige Fehlurteile eingestuft wurden – zu 47 Jahren (Mailänder Gericht) sowie zu lebenslänglicher Haft (Florentiner Gericht) verurteilt worden. In Österreich hingegen, wo er mehrmals wegen Südtirol-Verfahren vor Gericht stand, wurde er stets freigesprochen. Zeitlebens hatte es Peter Kienesberger bedrückt und empört, dass ihm – und seinen damaligen Mitangeklagten, (dem aus Innsbruck stammenden späteren Düsseldorfer Anästhesie-Prof. Dr. med.) Erhard Hartung und (dem Unteroffizier des österreichischen Bundesheeres) Egon Kufner – der Tod von vier italienischen Soldaten angelastet wurde, die angeblich im Juni 1967 auf der Porzescharte durch ein von ihm geplantes Attentat zu Tode gekommen sein sollten. Was sie stets vehement von sich wiesen. Sie waren durch „Geständnisse“ belastet worden, welche die italienischen Sicherheitsbehörden von zwei verhafteten österreichischen BAS-Mitgliedern unter Folter erpresst hatten.
Im Gegensatz zu dem im menschenrechtswidrigen Abwesenheitsverfahren zu Florenz 1971 ergangenen Urteil wurden Kienesberger, Hartung und Kufner in Österreich in zweiter Instanz freigesprochen, Bundespräsident Rudolf Kirchschläger unterband den von der Staatsanwaltschaft initiierten nächstinstanzlichen Fortgang.

Peter Kienesberger aber hatte allein wegen der „Causa Porzescharte“ drei Jahre und sieben Monate unschuldig in Untersuchungshaft verbracht und bis zur Einstellung des Verfahrens dreieinhalb Jahre in Deutschland im Exil gelebt. Insgesamt brachte er sechs Jahre und acht Monate seines Lebens in österreichischer Untersuchungs- und deutscher Auslieferungshaft zu. Italien versuchte zwischen 1978 und 1992 in mehreren juristischen und politischen Vorstößen von Deutschland seine Auslieferung zu erwirken. Diese Versuche, gegen die österreichische Politiker, so Bundeskanzler Bruno Kreisky (SPÖ) und Justizminister Harald Ofner (FPÖ), bei der deutschen Regierung intervenierten und auf die Fragwürdigkeit des italienischen Vorgehens hinwiesen, scheiterten schließlich am Bundesgerichtshof (BGH) sowie am Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe. Mehrere Entführungs- und Mordpläne italienischer Geheimdienste gegen Kienesberger mit bereits konkreten Vorbereitungen schlugen indes fehl, da sie vorzeitig enthüllt wurden.
Im erzwungenen Exil in Nürnberg hatte Kienesberger seine Frau Elke kennengelernt und mit ihr den formell von ihr verlegerisch geführten „Buchdienst Südtirol“ gegründet, in welchem er seinen kämpferischen Einsatz für die Freiheit Südtirols mit publizistischen Mitteln – historischen Dokumentationen, Kalendarien und der Zeitschrift „Der Tiroler“ im Namen der von ihm mitbegründeten „Kameradschaft ehemaliger Südtiroler Freiheitskämpfer“ – fortführte. Einschlägigen Medienberichten wonach Kienesberger laut bayerischen Verfassungsschutzberichten über seinen „Buchdienst Südtirol“ „rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet“ habe, steht an tatsächlichem Wahrheitsgehalt entgegen, dass er lediglich ein einziges Mal im Jahresbericht 2001 des Bayerischen Verfassungsschutzes erwähnt worden war, weil er vor der „Burschenschaft Danubia“, welche eigentlich Gegenstand von dessen Beobachtung war, einen Vortrag über die Ereignisse in Südtirol in den 1960er Jahren gehalten hatte. Das mag genügen, um aufzuzeigen, wie aus einer faktischen Singularität medial das Generalverdikt „rechtsextrem“ wird. Bleibt hinzufügen, dass heutzutage jeder, der Zweifel an der offiziellen Wiener, Innsbrucker und Bozner Südtirol-Politik äußert und stattdessen die den Südtirolern stets verweigerte Selbstbestimmungslösung verlangt, in Politik und Medien „politisch-korrekt“ und „mainstreamig“ als „Rechtsextremist“ gebranntmarkt wird. Die Ablehnung der „Tiroler Tageszeitung“ (TT), eine von der „Kameradschaft ehemaliger Südtiroler Freiheitskämpfer“ begehrte Todesanzeige für Kienesberger zu bringen, spricht Bände.
Eine Genugtuung war es für den Verstorbenen, noch erleben zu dürfen, dass der österreichische (Militär-) Historiker Hubert Speckner in einer anhand bis dato geheimer österreichischer Akten und zufolge eigener Untersuchungen unter Beiziehung von Sprengstoff-Experten in dreijähriger Arbeit schlüssig bewiesen hat, dass der sogenannte „Tatort“ auf der Porzescharte seinerzeit offenbar manipuliert worden war und demzufolge Kienesberger mitsamt damaligen Mitangeklagten am einstigen Geschehen auf der Porzescharte nicht beteiligt gewesen sein konnte. Stattdessen müssen, wie der Historiker und Publizist Reinhard Olt in seiner Einleitung zu Speckners Untersuchung(sergebniss)en darlegte, die zugrundeliegenden Geschehnisse im Zusammenwirken konspirativer Machenschaften italienischer Geheimdienstler mit (im italienischen „Gladio“-Arm der geheimen „Stay-behind“-Nato-Sabotagetruppe aktiven) Angehörigen neo-faschistischer Gruppierungen, unterfüttert von einer aus römischen und regionalen Stellen gespeisten Desinformationskampagne, mit dem Ziel gesehen werden, das österreichisch-italienische Spannungsverhältnis zu verschärfen und damit Wiens EWG-Assoziationsbegehr zu unterlaufen.
Fehl geht, wer glaubt(e), Speckners 2013 veröffentlichte Studie, welche nachträglich die Berechtigung des einstigen zweitinstanzlichen österreichischen Freispruchs der drei unterstreicht und sie rehabilitiert, führe alsbald auch zu deren juristischer Rehabilitation. Nichts dergleichen ist auf absehbare Zeit erwartbar. Weder sind Bemühungen erkennbar, das florentinische Fehlurteil von 1971 zu annullieren, noch eine Wiederaufnahme des Verfahrens überhaupt anzustrengen. Geschweige denn, dass der österreichische Bundespräsident Heinz Fischer – dem an der Universität Innsbruck habilitierten Juristen ging Speckners Buch zu – die Courage (gehabt) hätte, bei seinem italienischen Gegenüber auf Annullierung zu dringen.
Noch unerträglicher stellt sich indes das Verhalten von sonst eigenlöblich auf Korrektheit und informationelle Zuverlässigkeit bedachte Presseorgane in Deutschland, Österreich und Südtirol dar. Zwar berichteten seinerzeit einige wenige über Speckners Erkenntnisse in der „Causa Porzescharte“; doch in den soeben aus Anlass von Kiensbergers Ableben veröffentlichten Meldungen und Berichten war davon nichts mehr zu finden. Im Gegenteil: wenn man bedenkt, was über ihn an Unwahrheiten oder Fehlinformationen verbreitet wurde, glaubt man sich in die damalige italienische Desinformationskampagne zurückversetzt. Nicht allein, weil die italienische Agentur Ansa und die in Bozen erscheinende, italienisch-nationale Tageszeitung „Alto Adige“ das Sammelsurium althergebrachter Verdikte aufwärmten, was von dieser Seite eigentlich nicht anders erwartet werden konnte. Doch dass auch Publikationsorgane aus dem Südtiroler Verlagshaus Athesia ihr offenkundig ewiggleiches, auf Kienesberger und andere Freiheitskämpfer, die nicht für die (von der Südtiroler Volkspartei verabsolutierte) Autonomie, sondern für Selbstbestimmung, Loslösung von Italien und Wiedervereinigung mit Österreich fochten, bezogenes „Geschichtsbild“ nicht revidier(t)en, ist ihrer nicht würdig.
Den Gipfel journalistisch-ethischer Unwürdigkeit – im Sinne der Verbreitung von Fehlinformationen – überschritt indes die Austria Presse Agentur (APA). Sie kupferte kurzerhand und ohne dessen Angaben einer nachrecherchierenden Überprüfung/Kontrolle zu unterziehen, nahezu wortwörtlich den unwahren Wikipedia-Eintrag zu Peter Kienesberger ab und verbreitete ihn. Obschon auf Wikipedia mittlerweile leicht korrigiert – wenngleich er noch immer die fälschliche Berufsbezeichnung „Diplom-Kaufmann“, der der unstudierte Elektriker nie war, und andere Unkorrektheiten aufweist – hielt es Multiplikator APA (zumindest bis zur Abfassung dieses Beitrags) nicht für nötig, deren Inhalt zu korrigieren. Ebensowenig jene Organe, welche besagte, um 11:42 Uhr ins APA-Tagesprogramm eingestellte Agenturmeldung Nr. 0211 vom 15. Juli 2015 ungeprüft übernahmen und – mitunter durch eigene Ungenauigkeiten ergänzt – publizierten.
Angesichts dessen erübrigt es sich fast, desillusioniert festzustellen, dass Kienesberger und seine Kameraden von den etablierten Medien in Italien , Österreich und Deutschland (wider besseres Wissen seit Speckners Studie) sowie von politisch korrekten Zeitgenossen nach wie vor als „Terroristen“ und „Mörder“ sowie als Rechtsextremisten diffamiert werden. Und als Fazit kann festgehalten werden: Erfahrungen im Umgang von Medien mit dem Schicksal Einzelner, wie sie hier aufgezeigt wurden, mach(t)en nicht wenige Zeitgenossen wütend. Dass es Agenturen, Zeitschriften, Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen mit der Wahrheit nicht immer so genau nehmen, lässt sie zu „Wutbürgern“ werden. Als solche entäußern sie sich über die sogenannten „Sozialen Netzwerke“ und behängen Medien mit wiederbelebten pejorativen Begriffen wie „Lügen-“ und/oder „Systempresse“.